Re: Wechsel in GKV nach befirsteter Verbeamtung und PKV möglich?? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 02.06.2008, 14:34 (vor 6020 Tagen) @ Kathrin

Würden Sie drei Jahre als Beamtin über der JAEG liegen, kämen Sie nicht mit der Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses in die GKV zurück.
Wollten Sie Selbständige werden, kommen Sie ebenfalls nicht zurück.
Die Berater der GKV wollen Sie natürlich bei dem Beitrag in der GKV behalten. Doch fragen Sie diese mal, ob Sie z.B. als ältere DO-Angestellte selbst beihilfeberechtigt sind und auch privat versichert sind. Da stottert dann so mancher Berater, denn er weiß selber, dass Beihilfe+GKV nicht richtig funktioniert.

Übrigens: Es gibt eine gemeinsame Rechtsgrundlage zur Versicherungspflicht namens
"Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze; hier: Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG" vom 8.3.2007, die allen GKVen vorliegt. Dort heißt es auf Seite 13:

"5.4.3 Vorbeschäftigung als Beamter oder sonstige versicherungsfreie Person
Die Voraussetzung des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren ist auch dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit als Beamter,
Richter, Soldat oder sonstige Person im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 7 und 8
SGB V versicherungsfrei war, sofern das tatsächliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in
diesen drei Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Dabei ist für am
31.12.2002 privat krankenversicherte Beamte auf die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
des § 6 Abs. 6 SGB V abzustellen. Eine beihilfekonforme (Restkosten-)Versicherung stellt
keine substitutive Krankenversicherung im Sinne des § 6 Abs. 7 SGB V dar, die eine Berücksichtigung
der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze zuließe (vgl. Abschnitt 4)."

Daraus folgt: Nur ein Überschreiten der neuen, hohen JAEG und nicht der alten JAEG=Beitragsbemessungsgrenze in den letzten drei Jahren als Beamter ermöglicht das Verbleiben in der PKV und schließt damit eine Rückkehr in die GKV aus.


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