Wechsel in GKV nach befirsteter Verbeamtung und PKV möglich?? (Private Krankenversicherungen)

Kathrin, Freitag, 30.05.2008, 18:28 (vor 6027 Tagen)

Ich habe die Möglichkeit für 3 Jahre Beamte auf Zeit zu werden (unterhalb JAEG). Nach Ablauf dieser 3 Jahre werde ich wieder in ein Angestelltenverhältnis (vermutlich oberhalb JAEG) zurückkehren und möchte mir die Möglichkeit offenhalten, in die GKV zurückzuwechseln.

Nun habe ich komplett kontroverse Äußerungen bezüglich der Möglichkeiten zum Wechsel PKV->GKV gehört...!

Der Berater meiner Krankenkasse ist der Meinung, dass ich nach den 3 Jahren nicht in die GKV zurückwechseln kann, da ich dann oberhalb der JAEG verdiene und somit bei mir kein Fall der Pflichtversicherung vorliegt. Ich müsste entweder arbeitslos werden, oder min. 1 Jahr unterhalb der JAEG verdienen!

Der Berater der PKV sagt genau das Gegenteil. Er bezieht seine Antwort auf die Gesundheitsreform 2007 und behauptet, dass ich sogar in die GKV zurück muss, da ich nicht 3 Jahre oberhalb der JAEG verdient habe und keinen Anspruch habe in der PKV zu bleiben?!

Da ich bei der PKV einen Anspruch auf 50% Beihilfe habe und bei der freiwilligen Weiterversicherung bei meiner GKV den kompletten Satz zahlen müsste, wäre es unsinnig die Private Krankenversicherung nicht in Anspruch zu nehmen!

Welcher Berater hat denn nun Recht???

Da ich so unterschiedliche Meinungen von vermeintlichen Fachmännern gehört habe, bin ich doch sehr verunsichert und suche hier Rat !

Vielen Dank für Ihre Hilfe!!


Re: Wechsel in GKV nach befirsteter Verbeamtung und PKV möglich??

Thomas, Samstag, 31.05.2008, 00:27 (vor 6026 Tagen) @ Kathrin

Der GKV-Berater lügt oder ist schlechtenst ausgebildet. Mit dem Wechsel in das Angestelltenverhältnis interessiert nur, ob Sie in den letzten drei Kalenderjahren oberhalb der JAEG verdient haben oder nicht. Das haben Sie nicht, wie Sie ja schreiben, des gilt GKV-Pflicht!
Die entsprechenden Paragraphen zur Versicherungspflicht können Sie sich im SGB V auf der Seite des Bundesjustizministeriums zu Gemüte führen!

Re: Wechsel in GKV nach befirsteter Verbeamtung und PKV möglich??

Kathrin, Montag, 02.06.2008, 10:15 (vor 6024 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe mich noch ein wenig umgehört.

Es kommt mir so komisch vor, dass jetzt 2 GKV Berater unabhängig voneinander sagen, dass es mir nicht möglich ist, wieder in die GKV einzutreten . Irgendwie scheint die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig zu sein?!
Möglicherweise hat dies doch etwas mit dem Beamtenstatus zu tun?!
Über eine weitere Antwort würde ich mich freuen!!

Re: Wechsel in GKV nach befirsteter Verbeamtung und PKV möglich??

Thomas, Montag, 02.06.2008, 14:34 (vor 6024 Tagen) @ Kathrin

Würden Sie drei Jahre als Beamtin über der JAEG liegen, kämen Sie nicht mit der Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses in die GKV zurück.
Wollten Sie Selbständige werden, kommen Sie ebenfalls nicht zurück.
Die Berater der GKV wollen Sie natürlich bei dem Beitrag in der GKV behalten. Doch fragen Sie diese mal, ob Sie z.B. als ältere DO-Angestellte selbst beihilfeberechtigt sind und auch privat versichert sind. Da stottert dann so mancher Berater, denn er weiß selber, dass Beihilfe+GKV nicht richtig funktioniert.

Übrigens: Es gibt eine gemeinsame Rechtsgrundlage zur Versicherungspflicht namens
"Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze; hier: Neuregelung durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG" vom 8.3.2007, die allen GKVen vorliegt. Dort heißt es auf Seite 13:

"5.4.3 Vorbeschäftigung als Beamter oder sonstige versicherungsfreie Person
Die Voraussetzung des Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinanderfolgenden
Kalenderjahren ist auch dann erfüllt, wenn der Arbeitnehmer in dieser Zeit als Beamter,
Richter, Soldat oder sonstige Person im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2, 4, 5, 7 und 8
SGB V versicherungsfrei war, sofern das tatsächliche regelmäßige Jahresarbeitsentgelt in
diesen drei Kalenderjahren die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Dabei ist für am
31.12.2002 privat krankenversicherte Beamte auf die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze
des § 6 Abs. 6 SGB V abzustellen. Eine beihilfekonforme (Restkosten-)Versicherung stellt
keine substitutive Krankenversicherung im Sinne des § 6 Abs. 7 SGB V dar, die eine Berücksichtigung
der besonderen Jahresarbeitsentgeltgrenze zuließe (vgl. Abschnitt 4)."

Daraus folgt: Nur ein Überschreiten der neuen, hohen JAEG und nicht der alten JAEG=Beitragsbemessungsgrenze in den letzten drei Jahren als Beamter ermöglicht das Verbleiben in der PKV und schließt damit eine Rückkehr in die GKV aus.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum