Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? (Private Krankenversicherungen)

Moni, Mittwoch, 04.06.2008, 11:14 (vor 6022 Tagen)

Ich werde eine PKV als Beamtin abschließen und
habe folgende Frage:

In den Versicherungsbedingungen steht, man müsse
alle Diagnosen und Arztbesuche bis Antragsannahme nachmelden.

Was ist, wenn man nach Antagsannahme
aber vor Versicherungsbeginn schwanger wird?
Muss die PKV dies dann ohne Risikozuschlag übernehmen?

Mit freundlichem Gruß
Moni

Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend?

Thomas, Donnerstag, 05.06.2008, 02:21 (vor 6022 Tagen) @ Moni

Ja, wenn Sie dies tatsächlich nach der Zusendung des Versicherungsscheins erst schwanger wurden.
Wenn Sie aber schon vorher schwanger waren, das aber erst später merken, wird man versuchen, Ihnen ein vorvertragliche Anzeigeverletzung nachzuweisen bzw. einen Zuschlag aufzubrummen versuchen. Schließlich gilt ein Aussetzen der Periode schon als meldepflichtig.

Re: Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend?

Birgit, Sonntag, 14.09.2008, 11:27 (vor 5920 Tagen) @ Moni

Ja, das muss sie. Da Sie von der Schwangerschaft nichts wussten, kann man Ihnen dafür auch keinen Risikozuschlag aufbrummen oder Ihnen gar vorvertragliche Anzeigepflicht unterstellen. So etwas habe ich in meiner mehrjährigen Berufspraxis bisher nicht gehört.

Außerdem ist eine Schwangerschaft keine Krankheit. Bis zum Ablauf des 4. Monats werden Schwangere in die PKV aufgenommen (das sollten Sie dann aber doch in den Antrag schreiben!).

Folgendes gilt nur für die Krankentagegeldversicherung! Versicherungsfälle, die ausschließlich auf Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung beruhen, sind ausgeschlossen.

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