Antragsannahme oder Versicherungsbeginn ausschlaggebend? (Private Krankenversicherungen)
Ich werde eine PKV als Beamtin abschließen und
habe folgende Frage:
In den Versicherungsbedingungen steht, man müsse
alle Diagnosen und Arztbesuche bis Antragsannahme nachmelden.
Was ist, wenn man nach Antagsannahme
aber vor Versicherungsbeginn schwanger wird?
Muss die PKV dies dann ohne Risikozuschlag übernehmen?
Mit freundlichem Gruß
Moni