Re: kinder (Private Krankenversicherungen)
Die Beitragsbemessungsgrenze ist für den Selbständigen selbst irrelevant, ihr Mann darf nie mehr in die GKV, das Kind jedoch kann immer dann in die GKV, wenn eine GKV-Familienversicherung möglich ist (z.Z. Einkünfte des PKV-Mannes als Selbständiger unter der Beitragsbemessungsgrenze oder Ihr Einkommen als GKV-Frau über der Beitragsbemessungsgrenze oder Scheidung) oder bei Pflicht (Lehre) oder bei Verzicht auf eine Befreiung von der Pflicht (Studium).
Die Kinderbeiträge sind fast immer ohne Altersrücklage kalkuliert und bleiben deshalb auch bei politischen Beben (Bürgerversicherung/Basistarif) von diesen unberührt.
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- kinder -
erika,
04.06.2008, 16:18
- Re: kinder - Thomas, 05.06.2008, 01:41