Re: Scheidung von Beamten (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 05.06.2008, 12:01 (vor 6017 Tagen) @ Margit Etzkorn

Nehmen Sie mindestens einen sv-pflichtigen 401-Euro-Job an, ein zweiter 400 Euro-Job ist nicht möglich, da er immer sozialversicherungspflichtig ist.

Nach 12 Monaten dürfen Sie dann als freiwillig versicherte in der GKV bleiben.

Dass Sie sich für die Beihilfelösung entschieden haben und es ein neues Unterhaltsrecht gibt, ist für Sie Pech. Sie müssten die durch den Wegfall der Beihilfe dreifachen PKV-Beiträge aus dem normalen Unterhalt des Ehemannes bezahlen, der ja nach den neuen Regeln nicht lange währt.

Zu den Kindern: Je nach Bundesland sind Kinder nur beihilfeberechtigt, wenn sie es einen Kinderzuschlag in der Beamtenbesoldung gibt. Das ist meist an die Zahlung von Kindergeld gebunden. Informieren Sie sich bei der zuständigen Beihilfeabteilung.

Grundsätzlich sind auch geschiedene oder uneheliche Kinder im Todesfall - sofern sie noch in Ausbildung sind, max. bis 25. Lebensjahr, bei Behinderten lebenslänglich - waisenpensionsberechtigt und damit beihilfefähig.

Um es kurz zu machen: Beamtenehe zu scheiden, ist wegen der Beihilfe eine Katastrophe. Wenn es irgendwie geht, nur dauerhaft getrennt zu leben, sollten Sie diese Lösung in Erwägung ziehen.


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