Re: KV nach Studium (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 08.06.2008, 23:57 (vor 6014 Tagen) @ Dominik Kolbe

Zu Nr. 1:
Da meiner Kenntnis nach alle Bundesländer die Beihilfe für Angestellte abgeschafft haben, werden Sie in der GKV pflichtversichert.

zu Nr.2:
Sie sind auch als Promotionsstudent bis zum 25. Lebensjahr (Ausnahmeregelung 27 in einigen Ländern als Besitzstandsschutz, bitte bei Beihilfestelle nachfragen) beihilfeberechtigt, danach müssen Sie einen u.U. sehr teuren 100%-PKV-Tarif (300 Euro im Monat) wählen. In die GKV dürfen Sie ohne ein versicherungspflichtigen Job nicht. Es steht Ihnen aber der Weg in einen Studententarif offen, der für Männer meist nur 100 bis 150 Euro kostet.
Diese Tarife haben aber oft keine Wahlleistungen im Krankenhaus oder miserable Zahnleistungen - ich hoffe Sie haben gute Zähne.
Die Beihilfeberechtigung hängt davon ab, ob Sie Kindergeld erhalten. Bei diesen Einkünften und nicht exorbitanten Werbungskosten ist die Beihilfe wohl gefährdet. Sprechen Sie dies mit der Kindergeldstelle ab.

Zu 3:
3a) Versicherungspflicht in der GKV:
Da kann ich Ihnen nur helfen, wenn Sie mal was erklären:
Was sind denn das für Stellen? 950 Euro netto (nicht brutto) hört sich nach halber E13-Stelle Stufe 1 an? Abgesehen davon, dass Sie mit der Lohnsteigerung im 2. Jahr und der Anerkennung von Hiwi-Stellen als Vordienstzeit dann mehr verdienen und die Grenzen für das Kindergeld und damit die Beihilfe auf jeden Fall reißen, brauchen wir hier mal Wochenarbeitszeiten. Oder ist es das juristische Referendariat als Vollzeitstelle oder was?

Grund der Nachfrage: Sie bleiben ja weiterhin als Student eingeschrieben und da kann man sich unter bestimmten Umständen bei Teilzeitstellen von der GKV befreien lassen und in der PKV einen Studententarif wählen. Das Einkommen ist egal, allein die Arbeitszeit zählt!

3b) Sie wollen PKV-Patient bleiben:
Sie wollen Privatpatient bleiben und können die Versicherungspflicht aus bestimmten Gründen nicht umgehen. Hier kann man Ihnen aber nur helfen, wenn Sie den Namen Ihrer PKV nennen, denn wenn 2. nicht klappt, brauchen Sie einen Zusatztarif. Ein Wechsel der PKV wegen Zusatz macht aber nur Sinn, wenn Sie topgesund sind, d.h. faktisch außer bei Schnupfen und Grippe nicht beim Arzt waren.

Eines kann ich Ihnen gleich sagen: Wenn Sie bei einem typischen Beamtenversicherer sind, wird es teilweise sehr schwer, da diese - getreu dem Motto "Beihilfe von der Geburt bis an die Bahre" Lücken im Zusatzangebot bei GKV-Pflicht haben.

Auch sollten Sie mal spezifizieren, was Ihnen an der PKV so wichtig ist:
1. Chefarzt
2. ambulanter Bereich Schulmedizin
3. ambulanter Bereich Homöopathie
4. Zahnbereich.

Denn viele GKVen bieten mittlerweile Wahltarife an, die hier Lücken schlißen können. Allerdings sind Sie dann 3 Jahre an diese GKV gebunden, sogar dann wenn Sie aufgrund einer Beihilfebrechtigung oder Selbständigkeit nach dem Gesetz sofort in die PKV könnten.


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