Selbstständig und zusätzlich Angestellter (Private Krankenversicherungen)

Jens, Mittwoch, 11.06.2008, 16:39 (vor 6011 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe ein kleines Problem und finde im Netz unterschiedliche Lösungen, deswegen versuche ich jetzt mal eine eindeutige Aussage zu bekommen.

Ich bin selbstständig und möchte das auch bleiben, allerdings habe ich ein Angebot bekommen, dass ich nicht ablehnen kann und müsste mich dafür anstellen lassen.

Da ich in einer PKV bin stellt sich mir jetzt die Frage, wie genau ist die Rechtslage, wenn man beides ist.

Angenommen, ich arbeite mehr Stunden selbstständig als angestellt, bekomme aber mehr Brutto-Gehalt als Umsatz in Form von Stundenlohn. Oder andersherum, ich arbeite mehr Stunden als Angestellter, verdiene aber mehr durch meine Selbstständigkeit.

Um den Fall zu verkomplizieren, was ist wenn ein Teil der angestellten Tätigkeit ein 400 €-Job wäre, der ja eigentlich nirgends auftauchen muss, also z.B. 2.000 € Umsatz=Stundenlohn, 1.800 € Gehalt und 400 €-Job, was bin ich dann hauptberuflich, wenn die Stunden im Extremfall dann auch noch 20-18-4 o.ä. wären?

Und noch eine Frage, bezieht sich das aufs Jahr? Ich hoffe doch, denn wenn ich Urlaub habe, bekomme ich zwar Gehalt, aber keinen Umsatz, also theoretisch automatisch GKV?

Ist das Ganze eigentlich irgendwo schriftlich (gesetzlich) geregelt? In den Foren findet man immer unterschiedliche Aussagen, mal Stunden, mal Geld (aber was Brutto oder Netto und dann zum Umsatz oder Jahresüberschuss), außerdem wird immer auf eine Anfrage bei den Kassen verwiesen, aber die sind sich da wohl auch nie einig bzw. haben keine wirklich Ahnung in solchen Spezialfällen.

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.

Gruß Jens

Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter

Thomas, Mittwoch, 11.06.2008, 23:44 (vor 6011 Tagen) @ Jens

Sie entschuldigen, aber was wollen Sie eigentlich? Wollen Sie in die GKV oder wollen Sie in der PKV bleiben?
Denn, wenn man Ihnen folgt, wollen Sie bis auf den Urlaub immer in der PKV bleiben, im Urlaub aber in der GKV??? Selbständige haben keinen Urlaub, sondern arbeiten immer!

Die gesetzliche Regelung finden Sie im SGB V und den dazugehörenden Ausführungsbestimmungen.
Allgemein gesagt, entscheidet das überwiegende Beschäftigungsverhältnis darüber, wie die Einstufung erfolgt. Haben Sie eine Beschäftigten, dann bleiben Sie in der PKV, denn Sie sind primär Unternehmer.
Haben Sie keinen, dann entscheidet Arbeitszeit und Einkünfte allein. Ab 50% der tariflichen Arbeitszeit überwiegt das Angestelltenverhältnis. Es wird aber oft von den GKV im Verdacht des Missbrauchs (je nach Intention der GKV, d.h. ob man Sie will oder gerade nicht will) sehr frei geprüft und muss dann mit Steuerberater und Rechtsanwalt geklärt werden.
Und zum Schluss: Ein 400-Euro-Job löst nie eine Versicherungspflicht in der GKV aus.

Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter

Jens, Donnerstag, 12.06.2008, 10:56 (vor 6011 Tagen) @ Thomas

Nein, ich will nicht in die GKV. mir ging es nur um eine grundsätzliche Klärung, da ich fast 50:50 arbeiten werden und nicht Gefahr laufen möchte wegen 2 Stunden oder 100 € zwangsweise in die GKV zu rutschen. Deswegen ja auch das Beispiel mit einem Urlaub, denn in diesem Monat bekomme ich eben Gehalt, aber keine Einnahmen.

Vielleicht sollte ich etwas ausholen, ich benötige die Anstellung um gewisse berufliche Voraussetzungen zu erfüllen. Außerdem gibt es in der Branche rechtliche Regelungen, die mir ein Arbeiten auf Rechnung versagen.

Jetzt zu meinem Beispiel, wenn ich 24 Stunden selbstständig bin und 16 Stunden angestellt überwiegt ersteres. Was aber, wenn ich in letzterem mehr verdiene. Und eben die Frage was wird verglichen? Brutto oder Netto zu Umsatz oder Jahresüberschuss? Dazu muss ich sagen, dass meine Tätigkeit ausschließlich über Stundenabrechnungen verfügt (also kein Handel etc.). Nun könnte es aber passieren, dass ich ja evtl. auch 20 zu 22 Stunden arbeite (steht noch nicht fest) und da kam mir die Idee, wenn man daraus 20 zu 18 macht und 4 Stunden auf einen 400 €-Job hängt (Arbeitgeber hat mehrere Firmen!) könnte man das vielleicht umgehen.

Leider ist auch das SGB V nicht wirklich eindeutig oder ich finde den Pargraphen nicht. Evtl. suche ich auch einfach nach den falschen Worten...

Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter

Thomas, Freitag, 13.06.2008, 00:45 (vor 6010 Tagen) @ Jens

Ehrlich gesagt droht bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt Ungemach, da eine GKV, die sich da für zuständig hält (meist die AOK), ein Prüfungsverfahren anstoßen wird. Denn die AOK führt die Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung ab, obwohl Sie dort nicht versichert sind, und bekommt so von Ihrer "Existenz" und damit auch von Ihrer Arbeitszeit Wind.
Je nach Interpretation des SGB V kann da Unterschiedliches rauskommen. Gegen den Bescheid kann man dann mit dem Rechtsanwalt vorgehen.
Vielleicht ist es sinnvoll, das vorher alles mit der zuständigen GKV abzuklären und damit auf Basis dieser Abklärung eine Entscheidung zu finden.
Oder immer darauf zu achten, dass man definitiv deutlich weniger als 20 Stunden im Monat abhängig arbeitet. Das mit dem 400-Euro-Job halte ich für unsinnig, da die GKV das ja über die Pauschalabführung der Lohnnebenkosten wieder mitbekommt und dann leuchten da die Lämpchen am Bildschirm. Denn die abhängige Beschäftigung liegt dann immer noch in der Summe über 20 Stunden! Sorry, aber die Leute in der GKV sind gut ausgebildet und obendrein nicht blöd!
Außerdem droht dem Arbeitgeber eine saftige Nachzahlung.

Ob sich das lohnt? Und ob sich das für Sie lohnt? Sie erhalten nämlich so keinen Arbeitgeberanteil zur PKV, da die PKV ja ihre Selbständigenangelegenheit ist!
Vielleicht sollten Sie die paar Monate in die GKV gehen, die PKV auf Anwartschaft stellen und KEINEN Wahltarif in der GKV wählen, da Sie dann sofort nach Beendigung der abhängigen Beschäftigung und damit Ende der Pflichtversicherung wieder aus der GKV rausfallen! Die GKV verlangt nur den Beitrag für die halbe Stelle, der Arbeitgeber zahlt die Hälfte und ist damit billig. Sollte die GKV sagen, Sie wären primär Selbständiger, droht auch keine Gefahr, denn Sie dürften dann gar nicht in der GKV bleiben, sondern müssten bzw. könnten sofort in die PKV wieder zurück.
Sprechen Sie also mit einer zuständigen GKV und lassen Sie sich beraten. Eine solche Abwicklung mit der GKV kann auch Ihr Steuerberater oder Rechtsanwalt übernehmen, wenn es Ihnen das wert ist.

Re: Selbstständig und zusätzlich Angestellter

Jens, Montag, 16.06.2008, 08:35 (vor 6007 Tagen) @ Thomas

Super, das ist doch immerhin schon mal eine Aussage bezüglich der Stundenaddition von Angestellt und 400 €-Job. Das war ja eine Teilfrage, ob man in so einer Konstellation das Ganze umgeht. Da mir offiziell 16 Stunden reichen, muss ich mal sehen, wie wir das hinbekommen.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

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