Re: Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen? (Private Krankenversicherungen)
Ein wichtiges Schlupfloch habe ich noch nicht erwähnt, weil ich bei Arbeitnehmern die 3 Jahre GKV-Bindungsfrist im Kopf hatte und die folgende Lösung deshalb nicht ginge:
Endet die gesetzliche Krankenversicherungspflicht oder die Familienversicherung vor Ablauf von zwölf Monaten, dann muss die private Versicherungsgesellschaft den Kunden auch ohne Anwartschaftsversicherung zu den alten Konditionen wieder aufnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn derjenige zuvor mindestens fünf Jahre am Stück privat krankenversichert war.
Gesetzliche Grundlage: § 5 Absatz 9 Sozialgesetzbuch V
Der Nachteil dieser günstigen Lösung::
Nach 12 Monaten Versicherungspflicht in der GKV sind die Altersrückstellungen ohne Anwartschaft verloren, außerdem wäre bei Abschluß eines neuen PKV-Vertrages eine Gesundheitsprüfung fällig.
Grüße
Bodi
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Mr. X,
17.06.2008, 14:30
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Vincent Vega,
17.06.2008, 18:36
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Bodi,
18.06.2008, 10:27
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Mr. X,
18.06.2008, 11:00
- Re: Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen? - Bodi, 18.06.2008, 14:58
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Mr. X,
18.06.2008, 11:00
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Bodi,
18.06.2008, 10:27
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Vincent Vega,
17.06.2008, 18:36