Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen? (Private Krankenversicherungen)

Mr. X, Dienstag, 17.06.2008, 14:30 (vor 6005 Tagen)

Guten Tag allerseits,

ich bin seit 5 Jahren in der PKV. Nun habe ich einen neues Beschäftigungsverhältnis begonnen, bei dem ich nun wieder in der GKV versichert bin. Nun zur eigentlichen Frage:

Macht es Sinn, dass ich während der Probezeit meinen PKV-Vertrag aufrecht erhalte, dass ich ggf. wieder in meinen alten Vertrag zu alten Konditionen einsteigen kann falls es doch nichts mit der Stelle wird? Was gibt es denn für Möglichkeiten? Hab schon was von Anwartschaft und so gehört oder müssen die mich dann sowieso wieder zu gleichen Konditionen zurück nehmen?

Vielen Dank für die Antworten!

Viele Grüße

Mr. X

Re: Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen?

Vincent Vega, Dienstag, 17.06.2008, 18:36 (vor 6005 Tagen) @ Mr. X

Schau mal hier nach:

http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article3630686.html

http://www.langkau24.de/pkv_lexikon/anwartschaft.html

eine wirklich geniale Seite ist diese:

http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php?id=0>=aok07&si=AOK71213720019238061

Oder einfach dort anrufen und von einen guten Firmenkundenberater beraten lassen *g*

Re: Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen?

Bodi, Mittwoch, 18.06.2008, 10:27 (vor 6004 Tagen) @ Vincent Vega

Entscheidend ist, ob in absehbarer Zeit wieder eine Versicherung in der PKV möglich ist (Stichworte Berufsstatus/Versicherungspflichtgrenze bei Arbeitnehmern in Verbindung mit der 2007 eingeführten 3-jährigen Wartezeit) und angestrebt wird.

Manchmal ist eine (fast) kostenlose Ruhensvereinbarung für einige Monate möglich.
Wenn sich der Versicherer darauf nicht einlässt, bleiben noch die kleine und große Anwartschaft.
Große Anwartschaft: Bisherige Altersrückstellungen bleiben erhalten. Bei einer kleinen Anwartschaft gehen diese verloren.

Ausführlicher:
"Eine so genannte Anwartschaftspolice ermöglicht Kunden die Rückkehr in die PKV –je nach Anbieter bis zu 36 Monate lang. Meist können Kunden zwischen zwei Varianten wählen. Die kleine Anwartschaft gewährleistet, dass der private Versicherer den Rückkehrer später in jedem Fall aufnimmt und keine Risikozuschläge für Erkrankungen verlangt. "Der Beitrag steigt dennoch, weil der Kunde älter geworden ist", sagt Peter Schramm, PKV-Sachverständiger der IHK Frankfurt. Zwei Jahre Auszeit können bereits 100 Euro Aufschlag pro Monat ausmachen. Zudem gehen Rückstellungen verloren, die Beitragsschübe im Alter mildern würden. Dafür kostet die kleine Anwartschaft auch nur fünf bis zehn Prozent des bisherigen Monatsbeitrags. Teurer und umfassender ist die große Anwartschaft: Sie friert nicht nur den Gesundheitsstatus, sondern auch das Eintrittsalter ein. Der Kunde kehrt also zu den bisherigen Konditionen zurück. Im Schnitt verlangen die Gesellschaften dafür rund 30 Prozent des Beitrags. "Einige Jahre nach dem Wiedereinstieg hat sich die große Anwartschaft amortisiert", urteilt Schramm.

Re: Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen?

Mr. X, Mittwoch, 18.06.2008, 11:00 (vor 6004 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi,

Vielen Dank für die kompetente Antwort!

Ich kläre nun mal mit meiner Versicherung ob die mit einer (fast) kostenlosen Ruhensvereinbarung einverstanden ist! Das wäre für mich die sinnvollste Lösung! Ansonsten wird es wohl auf die große Anwartschaft raus laufen, damit meine Altersrückstellungen, die ich bisher in den letzten 5 Jahren gebildet hab nicht verloren gehen!

Nochmals danke und viele Grüße

Mr. X

Re: Macht es Sinn während Probezeit PKV-Vertrag weiterlaufen zu lassen?

Bodi, Mittwoch, 18.06.2008, 14:58 (vor 6004 Tagen) @ Mr. X

Ein wichtiges Schlupfloch habe ich noch nicht erwähnt, weil ich bei Arbeitnehmern die 3 Jahre GKV-Bindungsfrist im Kopf hatte und die folgende Lösung deshalb nicht ginge:

Endet die gesetzliche Krankenversicherungspflicht oder die Familienversicherung vor Ablauf von zwölf Monaten, dann muss die private Versicherungsgesellschaft den Kunden auch ohne Anwartschaftsversicherung zu den alten Konditionen wieder aufnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn derjenige zuvor mindestens fünf Jahre am Stück privat krankenversichert war.

Gesetzliche Grundlage: § 5 Absatz 9 Sozialgesetzbuch V

Der Nachteil dieser günstigen Lösung::
Nach 12 Monaten Versicherungspflicht in der GKV sind die Altersrückstellungen ohne Anwartschaft verloren, außerdem wäre bei Abschluß eines neuen PKV-Vertrages eine Gesundheitsprüfung fällig.

Grüße
Bodi

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