Entscheidend ist, ob in absehbarer Zeit wieder eine Versicherung in der PKV möglich ist (Stichworte Berufsstatus/Versicherungspflichtgrenze bei Arbeitnehmern in Verbindung mit der 2007 eingeführten 3-jährigen Wartezeit) und angestrebt wird.
Manchmal ist eine (fast) kostenlose Ruhensvereinbarung für einige Monate möglich.
Wenn sich der Versicherer darauf nicht einlässt, bleiben noch die kleine und große Anwartschaft.
Große Anwartschaft: Bisherige Altersrückstellungen bleiben erhalten. Bei einer kleinen Anwartschaft gehen diese verloren.
Ausführlicher:
"Eine so genannte Anwartschaftspolice ermöglicht Kunden die Rückkehr in die PKV –je nach Anbieter bis zu 36 Monate lang. Meist können Kunden zwischen zwei Varianten wählen. Die kleine Anwartschaft gewährleistet, dass der private Versicherer den Rückkehrer später in jedem Fall aufnimmt und keine Risikozuschläge für Erkrankungen verlangt. "Der Beitrag steigt dennoch, weil der Kunde älter geworden ist", sagt Peter Schramm, PKV-Sachverständiger der IHK Frankfurt. Zwei Jahre Auszeit können bereits 100 Euro Aufschlag pro Monat ausmachen. Zudem gehen Rückstellungen verloren, die Beitragsschübe im Alter mildern würden. Dafür kostet die kleine Anwartschaft auch nur fünf bis zehn Prozent des bisherigen Monatsbeitrags. Teurer und umfassender ist die große Anwartschaft: Sie friert nicht nur den Gesundheitsstatus, sondern auch das Eintrittsalter ein. Der Kunde kehrt also zu den bisherigen Konditionen zurück. Im Schnitt verlangen die Gesellschaften dafür rund 30 Prozent des Beitrags. "Einige Jahre nach dem Wiedereinstieg hat sich die große Anwartschaft amortisiert", urteilt Schramm.