nach Arbeitslosigkeit wieder zurueck in die private KV (Private Krankenversicherungen)
Hallo,
ich hoffe, mir kann jemand hier weiterhelfen:
Ich war ueber 5 Jahre in einer privaten Krankenversicherung. Dann kuendigte ich meinen Job um eine 1jaehrige Weltreise und kuendigte deshalb auch meine privae Krankenversicherung.
Nach meiner Rueckkehr war ich mehrere Monate arbeitslos und hatte mich entschieden, da erst mal wieder gesetzlich versichert zu sein.
Nun beginne ich im Juli einen neuen Job als Angestellte. Das Gehalt liegt jedoch unter der Beitragsmessungsgrenze. Kann ich mich trotzdem gleich wieder private versichern, da ich vorher schon ueber 5 Jahre privat versichert war?
Wie waere es, wenn das Gehalt ueber der Beitragsbemessungsgrenze liegt? Koennte ich da gleich in die Private, oder muss mein Gehalt erst wieder mehrere Jahre ueber der Grenze liegen?
Vielen Dank im voraus fuer eure Info!
Gruss
Heidi
Re: nach Arbeitslosigkeit wieder zurueck in die private KV
Kurz und knapp: 3 volle Kalenderjahre hintereinander, ganz klar geregelt!
Kleine Anmerkung am Rande: Als ich Ihre Konstellation in der Handreichung der GKVen zur Auslegung der Versicherungspflicht im April 07 als Beispielfall las, dachte ich, so was können sich nur Juristen als theoretischen Fall einfallen lassen - aber gut, Sie sind in diesem Forum schon der dritte Fall der langen Weltreise in nur 3 Monaten.