Kündigung durch Krankenkasse! (Private Krankenversicherungen)
Hallo!
Meine Krankenkasse (Privat) hat mir wegen falscher (keine) Angaben über vorhandene Krankheiten gekündigt.
Habe nun schon bei ein paar anderen Kassen angefragt wurde aber abgelehnt. Bin nun schon 3 Monate nicht versichert und habe ein ungutes Gefühl dabei.
Kann mir jemand einen Rat geben was ich tun kann?
LG Heike
Re: Kündigung durch KrankenVersicherung
Dick R. Pimml, Samstag, 21.06.2008, 01:24 (vor 6002 Tagen) @ Heike
Da hast Du wohl aktuell schlechte Karten in einen "normalen" Tarif zu kommen.
Durch Deinen Betrugsversuch bist Du in der Liste der "faulen Kunden" der privaten Krankenversicherer gelandet.
Warum warst Du privat ? Beamtin, über JAE ?? Das müsste man schon wissen, um Dir helfen zu können...
Re: Kündigung durch KrankenVersicherung
Thomas, Samstag, 21.06.2008, 03:37 (vor 6002 Tagen) @ Dick R. Pimml
Modifizierter (!) Standardtarif (nicht identisch mit dem Standardtarif!): Aufnahmezwang bei allen PKVen in Deutschland, sonst machen die sich strafbar. Nur Ihre von Ihnen betrogene PKV muss Sie wegen des gestörten Vertrauensverhältnisses nicht mehr aufnehmen.
Der mod. Standardtarif wird am 1.1.2009 in den Basistarif überführt
Handeln Sie sehr schnell, denn sonst wird es noch teurer, als es sowieso schon wird!
Re: Kündigung durch KrankenVersicherung
Heike , Samstag, 21.06.2008, 13:51 (vor 6001 Tagen) @ Dick R. Pimml
Ich bin selbsständig.
"Ich habe nicht absichtlich betrogen, aber Dummheit schützt nicht vor Strafe!"
Re: Kündigung durch KrankenVersicherung
Thomas, Samstag, 21.06.2008, 22:35 (vor 6001 Tagen) @ Heike
Es geht nicht um Absicht im umgangssprachlichen Sinn. Juristisch ist Vergessen Absicht! Allein, wenn Sie ein Arzt nicht über eine Diagnose in Kenntnis gesetzt hätte, dann wirken andere juristische Mechanismen.
Aber egal: Ich sage nur modifizierter Standardtarif bei einem anderen Versicherer. Die Aufnahme muss erfolgen. Je länger Sie warten, desto schlimmer wird das Problem mit der Wartezeit und den sog. alten Leiden, die ausgeschlossen werden!
Re: Kündigung durch KrankenVersicherung
Heike, Sonntag, 22.06.2008, 09:36 (vor 6000 Tagen) @ Thomas
Müsste mich denn auch meine Private Versicherung bei der ich vorher war wieder aufnehmen?
Vielen Dank für die schnelle Hilfe die Ich hier bekommen habe!!
LG Heike
Re: Kündigung durch KrankenVersicherung
Thomas, Montag, 23.06.2008, 04:04 (vor 6000 Tagen) @ Heike
Wie ich schon geschrieben habe: NEIN, wegen gestörtem Vertrauensverhältnis darf sie dies ablehnen und wird es wohl auch tun!
Machen Sie nicht lang rum und gehen Sie noch morgen zur nächsten PKV! Allerdings gibt es PKVen die heftige Risikozuschläge für die Pflegeversicherung verlangen, andere wiedrum verzichten darauf.
Einfach Probeanträge stellen bei mehreren Versicherern stellen, wenn Zuschläge drohen. Zur Abwendung von Wartezeiten (3 Monate, bei Schwangerschaft 8 Monate, entfällt bei Unfall) muss eine Arztuntersuchung gemacht werden (Kosten ca. 150 Euro). Die Wartezeiten hätte man abwenden können, wenn Sie sich sofort nach der Kündigung versichert hätten.
Ein Verzeichnis aller PKVen in D mit dem modifizierten Standardtarif können Sie sich unter www.pkv.de beim PKV-Verband herunterladen.