Re: Wechsel in PKV mit Reizdarm (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Montag, 23.06.2008, 03:44 (vor 6000 Tagen) @ Matthias

Sie müssen das angeben, was der Arzt in seiner Akte vermerkt hat. Bei einer Nachfrage wird Ihr Arzt aus juristischen Gründen genau dies antworten, was in Ihrer Akte steht ebenso wie Ihre GKV, egal, was man Ihnen jetzt alles versichert.
Lügen bringt hier nichts, außer Sie werden die nächsten 10 Jahre alle Magenerkrankungen inkl. etwaiger Operationen selbst bezahlen, um diese vor der PKV zu verheimlichen.
Übrigens: Wenn Sie denken, dass Ihr Hausarzt Unrecht hat, dann lassen Sie dies bei einem Spezialisten abchecken, dann können Sie bei einem negativen Befund auf dem Bogen anmerken: Hausarzt: Verdacht auf Reizdarm, Facharzt: Ausschluss Reizdarm.


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