Wechsel in PKV mit Reizdarm (Private Krankenversicherungen)

Matthias @, Sonntag, 22.06.2008, 20:23 (vor 6000 Tagen)

Hallo,

ich habe öfters Magen- / Darmbeschwerden und mein Arzt meint, da er nichts körperliches feststellen kann, dass es sich um einen Reizdarm handeln könnte.
Ich würde gerne in eine PKV wechseln.
In welchem Rahmen muss ich diese "Vorerkrankung" angeben? Reicht da "hin und wieder Magenbescherden" oder muss ich das Wort "Reizdarm" verwenden, auch wenn der Arzt sich nicht sicher ist?
Wird man von einer PKV überhaupt angenommen mit einem Reizdarm?

Vielen Dank,
Matthias

Re: Wechsel in PKV mit Reizdarm

Thomas, Montag, 23.06.2008, 03:44 (vor 6000 Tagen) @ Matthias

Sie müssen das angeben, was der Arzt in seiner Akte vermerkt hat. Bei einer Nachfrage wird Ihr Arzt aus juristischen Gründen genau dies antworten, was in Ihrer Akte steht ebenso wie Ihre GKV, egal, was man Ihnen jetzt alles versichert.
Lügen bringt hier nichts, außer Sie werden die nächsten 10 Jahre alle Magenerkrankungen inkl. etwaiger Operationen selbst bezahlen, um diese vor der PKV zu verheimlichen.
Übrigens: Wenn Sie denken, dass Ihr Hausarzt Unrecht hat, dann lassen Sie dies bei einem Spezialisten abchecken, dann können Sie bei einem negativen Befund auf dem Bogen anmerken: Hausarzt: Verdacht auf Reizdarm, Facharzt: Ausschluss Reizdarm.

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