HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht (Private Krankenversicherungen)
Momentan bin ich (Alter 38 J., Selbstständiger) nicht krankenversichert. Ich bin zwar gesund und war noch nie wirklich krank, aber auf Dauer ist mir das zu riskant, und die Versicherungspflicht ab 2009 gibt es ja auch noch. Mir schwebt ein Basistarif vor (ggf. auch mit hoher Selbstbeteiligung von maximal 3000 EUR) vor.
Was ist vom Einsteigertarif E1000 der HUK zu halten? Der erscheint mir schon fast verdächtig günstig.
Bestehen Versicherer nach längerer Zeit der Nichtversicherung auf eine ärztliche Untersuchung, oder kann man in der Regel die Variante mit Wartezeiten wählen?
Vielleicht ein Punkt noch: Gilt die Versicherungspflicht für mich erst ab 01.01.2009 oder schon seit 2007? Ich war früher GKV-versichert, zu Beginn meiner Selbstständigkeit habe ich einen Antrag bei einer PKV gestellt und wurde auch angenommen (hatte Versicherungsschein und Versichertenkarte bekommen). Allerdings hatte ich den Antrag innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen. Gelte ich nun im Gesetzessinne als zuletzt GKV- oder PKV-versichert? (ist eventuell relevant hinsichtlich des Zugangs zum PKV-Basistarif als Alternative und ggf. hinsichtlich GKV-Nachzahlungen)
Danke und Grüsse
Stephan
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Sie waren nie Mitglied einer PKV!
Deshalb hätten Sie sich seit 1.4.2007 in Ihrer alten GKV nachversichern müssen. Das wird spätestens ab 1.1.2009 auffliegen. Sie müssen alles ab 4/2007 nachzahlen, was Sie sich seither gespart haben. Brutal, aber dies wird z.Z. mit Ratenzahlungen und Pfändungen durchgezogen. Wenn Sie in 2010 in Ihrer Steuererklärung für 2009 keine KV absetzen können, sind Sie fällig. Deshalb gehen Sie am besten gleich jetzt zu Ihrer alten GKV.
Zum E1000: Dies ist ein Einsteigertarif, der davon ausgeht, dass man in die besseren Bausteine wechselt. Deshalb ist die Verbleibenswahrscheinlichkeit und damit die Altersrücklage sehr niedrig kalkuliert. Aber hier können Sie sich eh erst nach Abzahlung Ihrer Schulden bei der GKV und nach zweimonatiger Kündigungsfrist versichern. Immerhin ist dann keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit fällig, sondern nur die Gesundheitsfragen.
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Danke für die -wenn auch insgesamt unerfreuliche- Information. Ich war mir deshalb nicht sicher, weil ich erst widerrufen hatte, als ich schon 10 Tage PKV-versichert war und die Versicherung den bereits eingezogenen Beitrag zeitanteilig hätte einbehalten können.
Da bleibt mir wohl nur noch Auswandern, wenn ich die Nachzahlung vermeiden will.
Grüsse
Stephan
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Wenn die Versicherung kein Geld behalten hat, waren Sie nicht versichert. Versicherung für lau gibt es nun einmal nicht!
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Eine Möglichkeit: Im Ausland einen Job annehmen. Nachbarländer hat Deutschland genug. Dann ist man dort im Beschäftigungsland krankenversichert. Bei der Rückkehr nach Deutschland kann man dann eine Vorversicherung nachweisen, die in der Regel auch bei der PKV hinsichtlich Gesundheitsprüfung und Wartezeit angerechnet wird.
Nur wegen drohender Krankenversicherungs-Nachzahlungen wird das vermutlich niemand machen; aber falls ohnehin Pläne in der Richtung bestehen, ist das eine ernsthafte Option. Ein anderes Land kennen zu lernen ist immer reizvoll.
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
muß mich auch mal einmischen, was machen denn ehemals Ausgewanderte die nach mehr als 10 Jahren nach Deutschland zurückkehren um möglicherweise sogar noch die letzten 10 Jahre einen deutschen Wohnsitz hatten, die müssen doch wohl nicht die Krankenversicherungsbeiträge der ganzen letzten Jahre zurückzahlen, denn sonst kommt wohl keiner wieder.
Außerdem ist es doch schon ganz schlimm mit anzusehen nur wegen einer Krankenversicherung gleich daran zu denken das Land zu verlassen !!
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Für Rückkehrer aus dem Ausland beginnt die Beitragspflicht erst mit Wohnsitznahme in Deutschland. Bei bestehendem Zweitwohnsitz in Deutschland wird die Krankenkasse vermutlich versuchen, den "regelmäßigen Aufenthalt" abzuklären.
Krankenkassen-Nachzahlungen können ein ernstes Problem sein und bis in die Privatinsolvenz mit entsprechend ruinierter Kreditwürdigkeit führen.
Denkverbote sind also fehl am Platz. Der einzelne kann unsinnige deutsche Gesetze und Verordnungen (wovon es sehr, sehr viele gibt!) nicht ändern, sondern höchstens mit den Füßen abstimmen. Zumindest das ist sein gutes Recht.
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
So, ich habe mich über einen Freund mit der alten GKV in Verbindung gesetzt und den Fall geschildert.
Hier ist die eindeutige Antwort der GKV:
"Ihre Anfrage vom gestrigen Tage habe ich zuständigkeitshalber zur Beantwortung bekommen.
...Eine Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ist aber nach dem geschilderten Sachverhalt nicht möglich,
da auch wenn ein Versicherungsvertrag bei einer privaten Krankenversicherung rückwirkend
aufgehoben wird, oder der Versicherte nach Beginn der Versicherung vom Vertrag zurücktritt
eine Mitgliedschaft ausscheidet. Diese Personen müssen sich ggf. rückwirkend und weiterhin privat versichern.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag...."
Mir fällt ein Stein vom Herzen. Thomas, Sie hatten mir unnötigerweise einen ganz schönen Schrecken eingejagt!
Ich werde mich dann bis 2009 privat versichern und, da ich vier Jahre nicht versichert war, um eine voraussichtlich von der PKV geforderte ärztliche Untersuchung nicht herumkommen.
Viele Grüße
Stephan
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Das ist die Sichtweise eines GKV-Mitarbeiters, die meiner Meinung nach einen begünstigenden Verwaltungsakt, aber sonst nichts darstellt.
Seien Sie froh, aber machen Sie mir keine Vorwürfe, denn eine unwirksame Mitgliedschaft in der PKV ist z.Z. sicherlich keine Voraussetzung für den Basistarif.
Ich hoffe, dass Sie die Gesundheitsprüfung bei einer PKV im Normaltarif schaffen, sonst werden Sie u.U. bei der PKV mit dem Basistarif und dieser GKV-Aussage ein "Hauptmann von Köpenick"-Problem bekommen!
Re: HUK-Tarif E1000 / Versicherungspflicht
Vorwürfe mache ich nur mir selbst, dass ich überhaupt in so eine zweifelhafte Situation gekommen bin.
Die Gesundheitsprüfung ist kein Problem für mich (war noch nie wirklich krank). Eine Gefahr ist unter Umständen die ärztliche Untersuchung, bei der vielleicht doch etwas zutage treten könnte.
Alternativ würde ich hauptberuflich eine Stelle als Arbeitnehmer annehmen und so wieder in die GKV eintreten.
Nach 3-8 Monaten Vorversicherungszeit hätte sich die ärztliche Gesundheitsprüfung erledigt.
Danke und viele Grüße
Stephan