Ich bin in derselben Situation und versuche auch gerade, mir über diese Fragen Klarheit zu verschaffen.
1. Voller oder halber Satz: weiß ich bis jetzt nicht sicher, ich vermute aber voller Satz (wie bei Rentnern).
2. Es besteht Beihilfeberechtigung, je nach Bundesland in unterschiedlicher Höhe, in Hessen 65 % für ambulante Leistungen (Ärzte und Heilpraktiker, Hilfsmittel, Zahnersatz), 80 % für stationäre Leistungen (2-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).
3. Nach Auskunft des Infotelefons des Bundesgesundheitsministeriums besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, solange man Erwerbseinkommen erzielt. Hierzu gibt es auch ein entsprechendes Urteil des Hessischen Landessozialgerichts.
Ich denke - selbst wenn Befreiung aus der Versicherungspflicht möglich wäre - dass ein Wechsel in die PKV gut überlegt werden müsste, da man z.B. Krankengeld, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe etc. extra absichern müßte.
Es ist schon eigenartig, wenn die beiden Systeme GKV und Beamtenbeihilfe aufeinandertreffen. Irgendwie ist man doppelt versichert, hat aber, wenn man die Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen will, erhebliche Restkosten. Ob es hierfür einen Beihilfeergänzungstarif bei den privaten Versicherungen gibt (und was dieser kosten würde), konnte ich bisher noch nicht herausfinden.
Vielleicht weiß jemand im Forum Genaueres???