Krankenversicherung nach Mutterschutz (Private Krankenversicherungen)

Thorsten, Mittwoch, 02.07.2008, 16:20 (vor 5990 Tagen)

Hallo,

ich habe da auch mal eine Frage.
Meine beiden Kinder und ich (Angestellter) sind PKV-versichert.
Meine Frau ist noch im Mutterschutz und daher noch über Ihre GKV versichert. Sie übt eine geringfügige Beschäftigung (325,- €) bei Ihrem alten Arbeitgeber aus.
Da der Mutterschutzzeit bald endet müsste sich meine Frau bald bei einer PKV oder bei der GKV freiwillig versichern.
Um dass zu vermeiden, strebe ich nun an dass sie bei Ihrem Arbeitgeber die geringfügige Beschäftigung auf 401,- € aufstockt um GKV-pflichversichert zu sein. Dadurch würde sich natürlich auch das zu leistende Arbeitspensum entsprechend erhöhen.

Frage 1: Hat der Arbeitgeber, ausser das er mit der Erhöhung des Arbeitspensums einverstanden sein muss, einen Nachteil durch die Umwandlung einer geringfügigen Beschäftigung in eine Beschäftigung in der Gleitzone (z.B. Verwaltungsaufwand, Vertragliche Bindung, Kündigungsfrist) ?

Frage 2: Welche Betrag ist für den Eintritt in die Gleitzone entscheidend? Muss für eine Mindestanzahl von Monaten das Einkommen über 400,- € liegen oder muss der Jahresverdienst über 4800,- € liegen ?

Danke
Thorsten

Re: Krankenversicherung nach Mutterschutz

Bodi, Mittwoch, 02.07.2008, 18:32 (vor 5990 Tagen) @ Thorsten

Für den Arbeitgeber bringt die Änderung sogar eine Einsparung. Vorher mußte er 400 Euro Gehalt plus 120 Euro (30 %) Pauschalabgabe zahlen, also 520 Euro im Monat. Bei 410 Euro Gehalt liegt der "normale" Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung bei etwa 87 Euro, die Gesamtkosten im Monat betragen damit 497 Euro.
Nachteile hat der Arbeitgeber also keine. Kündigungsschutz gilt auch für 400 EUR-Arbeitnehmer.

Nachteil: Wenn die Ehefrau nicht mehr pauschal versteuert, sind deren Einnahmen im Falle der Zusammenveranlagung abzüglich des Arbeitnehmer-Pauchbetrags voll zu versteuern. Von zum Beispiel zum Beispiel 5000 EUR Jahreseinkommen verbleiben nach Abzug des AN-Pauschbetrags rund 4000 EUR. Macht bei angenommenen 25% Grenzsteuersatz ca. 1000 EUR zusätzliche Steuern pro Jahr.

zu 2: Das voraussichtliche Jahresentgelt muss inklusive regelmäßiger Zahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld über 4800 EUR liegen.

Re: Krankenversicherung nach Mutterschutz

Thorsten, Donnerstag, 03.07.2008, 10:03 (vor 5990 Tagen) @ Bodi

Hallo Bodi, danke für die schnelle Antwort.

Dann bin ich ja für das Gespräch mit der Arbeitgeber meiner Frau bestens vorbereitet. ;-)

Den Aspekt der zusätzlichen Steueraufkommens durch die Zusammenveranlagung hatte ich noch gar nicht betrachtet.
Da meine Frau in Steuerklasse V ist, würde sie bei 401,- € lt. Gehaltrechner (steuernetz.de) 48,58 € pro Monat zahlen. Also rund 580,-€ im Jahr. Damit würde das bei 25% Steuerlast auf 3800,- € "nur" eine Steuer-Mehrlast von ca. 400,-€ ergeben.

Re: Krankenversicherung nach Mutterschutz

Ralle, Donnerstag, 03.07.2008, 13:46 (vor 5989 Tagen) @ Thorsten

Thorsten,

weiß nicht, ob der Arbeitgeber überhaupt ESt. von Deiner Frau einbehält, aber der Rest der von Bodi richtig errechneten ESt. wird dann über den Lohnsteuerjahresausgleich fällig.

Re: Krankenversicherung nach Mutterschutz

Bodi, Donnerstag, 03.07.2008, 16:43 (vor 5989 Tagen) @ Ralle

Die 25% Grenzsteuersatz gelten übrigens nur bei moderatem Ehegatteneinkommen (genauer: zu versteuendem Einkommen) von 25 TEUR. Bei sehr hohen Einkommen (zvE > 100 TEUR) erreicht die Grenzbelastung incl. Soli und ggf. Kirchensteuer fast 48%.
Entsprechend würde sich die Nachzahlung erhöhen.

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