PKV: Wechsel in Standard-oder Basistarif (Private Krankenversicherungen)

Kirsten , Montag, 07.07.2008, 13:52 (vor 5985 Tagen)

Ich bin als Mittfünfzigerin in der PKV versichert.
Nun sehe ich, dass da ein Standardtarif existiert, sowie später ein Basistarif. Der Leistungsumfang ist GKV-ähnlich.
Meine Frage:
Sollte ich aus meinem bestehenden Vertrag wechseln wollen, gilt es dann Fristen zu beachten ?
Gibt es Fallstricke zu beachten ?

Ich zahle zur Zeit einen erhöhten Beitrag, der später beitragsmildernd wirken soll.
Wahrscheinlich bei Wechsel für die Katz.

Re: PKV: Wechsel in Standard-oder Basistarif

Kirsten, Samstag, 12.07.2008, 15:24 (vor 5980 Tagen) @ Kirsten

Ich darf noch einmal meine Frage wiederholen.
Gegenwart: PKV versichert , Mitte 50
Möglichkeit: Wechsel in Stabdarttarif/Basistarif
Frage: Gibt es eine Berechtigung zum Wechsel ? Gelten dort Fristen ? Welche Fallstricke müssen vermieden werden ?
Antwort gerne Telegrammstil

Re: PKV: Wechsel in Standard-oder Basistarif

Bodi, Sonntag, 13.07.2008, 10:11 (vor 5980 Tagen) @ Kirsten

Ein Wechsel in den Standardtarif kann jederzeit erfolgen, wenn das 55. Lebensjahr vollendet wurde und mindestens 10 Jahre Vorversicherungszeit in der PKV bestehen. Außerdem muss das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.

Für unter 55-jährige ist ein Wechsel möglich, wenn folgende Voraussetzungen alle vorliegen:
-Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Bezug eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften,
-10 Jahre Vorversicherungszeit in einem zuschussfähigen Tarif,
-Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Der Standardtarif wird zum 01.01.2009 in den Basistarif überführt.
Bestandsversicherte können dann jederzeit bei ihrem aktuellen Versicherungsunternehmen in den Basistarif wechseln, sofern sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder die Zahlung ihres PKV-Beitrags Hilfebedürftigkeit auslöst.

Bereits aufgebaute Altersrückstellungen wirken sich auch im Standard/Basistarif beitragssenkend aus. Allerdings ist der Beitrag ohnehin auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt und kann zudem bei Hilfsbedürftigkeit reduziert werden.

Nachteil des Standard- bzw. Basistarifs ist, dass die Leistungen in etwa auf das Niveau der gesetzlichen Kassen gesenkt werden. Außerdem kann der Gesetzgeber weitere Leistungseinschränkungen vornehmen; da die Leistungen nicht wie in normalen PKV-Tarifen garantiert sind.

Re: PKV: Wechsel in Standard-oder Basistarif

kirtsen, Sonntag, 13.07.2008, 22:30 (vor 5979 Tagen) @ Bodi

Vielen Dank für die ausführliche Antwort, Bodi.

Ich gehe jetzt davon aus, dass ich Dank gesammelter Lebensjahre in 2009 in den Basistarif wechseln kann, obwohl ich über den Jahresentgeltsgrenzen angesiedelt bin.

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