Ein Wechsel in den Standardtarif kann jederzeit erfolgen, wenn das 55. Lebensjahr vollendet wurde und mindestens 10 Jahre Vorversicherungszeit in der PKV bestehen. Außerdem muss das Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen.
Für unter 55-jährige ist ein Wechsel möglich, wenn folgende Voraussetzungen alle vorliegen:
-Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder Bezug eines Ruhegehalts nach beamtenrechtlichen Vorschriften,
-10 Jahre Vorversicherungszeit in einem zuschussfähigen Tarif,
-Gesamteinkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Der Standardtarif wird zum 01.01.2009 in den Basistarif überführt.
Bestandsversicherte können dann jederzeit bei ihrem aktuellen Versicherungsunternehmen in den Basistarif wechseln, sofern sie das 55. Lebensjahr vollendet haben oder die Zahlung ihres PKV-Beitrags Hilfebedürftigkeit auslöst.
Bereits aufgebaute Altersrückstellungen wirken sich auch im Standard/Basistarif beitragssenkend aus. Allerdings ist der Beitrag ohnehin auf den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV begrenzt und kann zudem bei Hilfsbedürftigkeit reduziert werden.
Nachteil des Standard- bzw. Basistarifs ist, dass die Leistungen in etwa auf das Niveau der gesetzlichen Kassen gesenkt werden. Außerdem kann der Gesetzgeber weitere Leistungseinschränkungen vornehmen; da die Leistungen nicht wie in normalen PKV-Tarifen garantiert sind.