Re: Pflichwechsel in die GKV? (Private Krankenversicherungen)
Als Angestellter muss die Jahresarbeitsentgeltgrenze seit 2007 drei Jahre in Folge überschritten werden, bis Versicherungsfreiheit eintritt. Mögliche Ausnahmen: Alter ab 55 Jahren. Oder die JAEG wurde bereits entsprechend als Beamter überschritten.
Eine Möglichkeit, die bisher gebildeten Rückstellungen in der PKV zu erhalten, ist die "große Anwartschaft", welche das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand einfriert. Oder eine kleine Anwartschaft, welche nur den Gesundheitszustand einfriert.
Ob das lohnenswert ist, müsste man abwägen bzw. sich ausrechnen.
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- Pflichwechsel in die GKV? -
Holger Schwartz,
10.07.2008, 15:51
- Re: Pflichwechsel in die GKV? - Bodi, 13.07.2008, 13:04