Statuswechsel - Möglichkeit in der PKV zu bleiben (Private Krankenversicherungen)

Mia @, Dienstag, 15.07.2008, 22:11 (vor 5977 Tagen)

Hallo,
ich bin seit 7 jahren freiberuflich tätig und habe ein interessantes Jobangebot im Angestelltenverhältnis bekommen. Da ich momentan PKV versichert bin und es auch bleiben will (Service, laufende Bahandlung bei privatärzten usw.), ist meine Überlegung folgende:
Wenn ich jetzt in eine GKV eintreten muss, kann ich da nicht meine PKV weiterlaufen lassen? Wären dann zwar doppelte Kosten, wäre mir in diesem Fall aber echt egal.

Gibt es diese Möglichkeit?
Was ist, wenn ernste Erkrankungen auftreten? Wer leistet dann? Ggf. keiner?
Freue mich auf Antworten.
Danke und schönen Abend, Mia

Re: Statuswechsel - Möglichkeit in der PKV zu bleiben

Thomas, Mittwoch, 16.07.2008, 15:29 (vor 5976 Tagen) @ Mia

Sie müssen in die GKV für zwei bis drei volle Kalenderjahre (je nach Einkommenshöhe), außer Sie sind über 55 Jahre alt. Eine Anwartschaft in der PKV ist ratsam.

Kurze Frage zur weiteren Klärung:
Wo sind Sie versichert? Haben Sie Bausteintarife (ambulant/Zahn/stationär getrennte Tarife)?
Denn eine Doppelversicherung ist genehigungspflichtig, da nach der neuen Gesetzeslage nun auch definitiv verhindert werden muss, dass Sie durch das Kranksein Profit machen, d.h. Rechnung doppelt erstattet werden.
Deshalb ist es je nach Versicherer sinnvoll, eine Umstellung auf Zusatztarife (Kostenerstattungstarife: Aufzahlung der GKV-Vorleistung im Kostenerstattungsverfahren auf 100%, Voraussetzung ist aber Kassenzulassung des niedergelassenen Arztes bzw. Kassenzulassung der Klinik bei Chefärzten) oder auf einen Bausteintarif (z.B. ambulant 100% privat, stationär+Zahn nur Zusatz, zusätzlich GKV mit hoher Beitragsrückerstattung wählen) in Erwägung zu ziehen!

Re: Statuswechsel - Möglichkeit in der PKV zu bleiben

mia @, Donnerstag, 17.07.2008, 08:10 (vor 5976 Tagen) @ Thomas

Guten Morgen Thomas,
danke für Ihre Antwort. Das mit der Anwartschaft habe ich mir auch schon überlegt, ich bin momentan bei der Continentalen versichert, im Tarif CS2plus, bin mir nicht sicher, ob das Bausteine seind..

Wissen Sie, wie diese Regelung mit der "Doppeltversicherung" genau aussieht? Habe irgendwo gelesen, dass ich (bin 33) die Möglichkeit habe, PKV zu bleiben, wenn ich in die GKV einbezahle und keine Leistungen in Anspruch nehmen werde.. Das muss aber irgendwie mit der GKV geklärt werden
Danke für Ihre Bemühungen und viele Grüße
Mia

Re: Statuswechsel - Möglichkeit in der PKV zu bleiben

Thomas, Donnerstag, 17.07.2008, 11:58 (vor 5975 Tagen) @ mia

Die Continentale hat eine ambulante Kostenerstattungstarif namens SGIK. Damit können Sie aber nur zu Ärzten mit Kassenzulassung gehen, außer Sie zahlen 30% selbst. Ärzte ohne Kassenzulassung werden nur zugelassen von der GKV, wenn soziale Gründe vorliegen. Vielleicht finden Sie ja eine Kasse, die das regelmäßig mitmacht.
Zum Kostenerstattungsverfahren habe ich mir schon die Finger wund geschrieben, bitte dieses Forum durchgooglen.

Zur Doppelversicherung: §200 VVG enthält ein Bereicherungsverbot. Dies zu kontrollieren, kann sehr mühselig sein: D.h. die GKV muss jede Rechnung abstempeln, dass Sie nichts gegeben hat. Auch wird die Continentale bei einem stationären Aufenthalt sicherlich nur nachrangig leisten wollen, d.h. die Regelleistung muss dann wohl die GKV zahlen.
Allgemein stellt sich aber bei Ihrem Tarif (ist ein Kompakttarif und kein Bausteintarif) und der hohen SB die Frage, ob man nicht in Absprache mit der Continentalen die GKV im Kostenerstattungsverfahren nutzt, um die SB abzufedern. Hier müssen Sie wirklich mit den Versicherungen verhandeln.

Ich würde persönlich eine Umstellung auf Anwartschaft in Kombi mit einer Zusatzversicherung vorziehen, da dies die sauberste Lösung ist. Bei einer Umstellung der Versicherung könnte allerdings eine erneute Risikoprüfung fällig sein, da die SB ja dann faktisch aufgehoben wird.

Re: Statuswechsel - zusätzliche Anmerkung

Thomas, Donnerstag, 17.07.2008, 12:05 (vor 5975 Tagen) @ Thomas

Sie müssen nach den Musterbedingungen bei jeder PKV eine Doppelversicherung schriftlich genehmigen lassen, sonst kann die PKV fristlos kündigen, wenn sie davon Wind bekommt!

Re: Statuswechsel - zusätzliche Anmerkung

mia @, Mittwoch, 23.07.2008, 17:23 (vor 5969 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

herzlichen Dank für Ihre Mühen.

Viele Grüße
Mia

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