Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen? (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 18.07.2008, 18:02 (vor 5974 Tagen) @ Tanja

Da Sie Beamtin auf Widerruf (=Referendariat/Vorbereitungsdienst) werden, gilt keine Öffnungsaktion. Allerdings wäre Ihr Kind schon über den Vater beihilfefähig und hier gälte dann eine Öffnungsaktion, wenn es aus der Familienversicherung rausfällt, wenn Sie selbst in der PKV sind. Die Öffnungsaktion gilt aber nur für die PKV Ihres Mannes, wenn die Anwartschaft eine Kindernachversicherung vorsieht.
Soviel zu dem möglichen Problem, dass Sie die Gesundheitsprüfung schaffen, Ihr Kind aber nicht.Die Gefahr ist bei Kleinkindern sehr groß, da die Ärzte aus juristischen und auch abrechnungstechnischen Gründen oft grauenhafte Diagnosen über Kinder verfassen. V.a. die Tatsache, dass die Geburt eines Kindes bei einem gesunden Kind nicht über das Kind, sondern nur über die Mutter abgerechnet werden kann, führt leider dazu, dass das Kind gern als krank diagnostiziert wird, um doppelt abrechnen zu können. Derartige Diagnosen sind in der Gesundheitsprüfung anzugeben.

Nun zu Ihnen: Haben Sie leichte Migräne ohne Ausfallerscheinungen, interessiert das meist keinen, haben Sie aber Ausfallerscheinungen (z.B. Erbrechen, Schwindel) wird das ganze kritisch, da hier die Gefahr eines Hirnschlags statistisch erhöht ist.

Zu den PKVen: Offen gesagt müssen Sie einfach die Punkte durchschauen, die Ihnen für sich und v.a. für Ihren Sohn wichtig sind. Auch müssen Sie die Leistungen Hilfsmittel, Heilmittel, Kur, Reha bedenken, v.a. wegen des Kindes. Je nach Bundesland hat ja Ihr Kind 65%-80% Beilhilfe. Da kann man dann im Notfall etwas selbst zahlen. Aber z.B. 20% von Kurkosten selbst zu zahlen, ist schon happig!


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