Ist die DBV oder Signal zu empfehlen? (Private Krankenversicherungen)
Tanja, Freitag, 18.07.2008, 09:48 (vor 5974 Tagen)
Da ich ab Ende August Beamter auf Wiederruf bin, möchte ich in eine
PKV wechseln. Ich habe mich entschlossen bei der Debeka, Signal oder DBV einen Antrag zu stellen. Über die Debeka habe ich im Forum schon einiges gelesen. Kann mir jemand Infos über die DBV oder Signal geben? Sind die zu empfehlen? Mein Mann ist selbst Polizeibeamter und hat seine Anwartschaft bei der Signal.
Bei mir kommt noch hinzu, dass ich meinen Sohn (1Jahr) mitversichern muss und dass ich bis vor einem halben Jahr gelegentlich unter Migräne gelitten habe (ist leider ärztlich dokumentiert).
Danke,
Tanja
Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen?
Thomas, Freitag, 18.07.2008, 18:02 (vor 5974 Tagen) @ Tanja
Da Sie Beamtin auf Widerruf (=Referendariat/Vorbereitungsdienst) werden, gilt keine Öffnungsaktion. Allerdings wäre Ihr Kind schon über den Vater beihilfefähig und hier gälte dann eine Öffnungsaktion, wenn es aus der Familienversicherung rausfällt, wenn Sie selbst in der PKV sind. Die Öffnungsaktion gilt aber nur für die PKV Ihres Mannes, wenn die Anwartschaft eine Kindernachversicherung vorsieht.
Soviel zu dem möglichen Problem, dass Sie die Gesundheitsprüfung schaffen, Ihr Kind aber nicht.Die Gefahr ist bei Kleinkindern sehr groß, da die Ärzte aus juristischen und auch abrechnungstechnischen Gründen oft grauenhafte Diagnosen über Kinder verfassen. V.a. die Tatsache, dass die Geburt eines Kindes bei einem gesunden Kind nicht über das Kind, sondern nur über die Mutter abgerechnet werden kann, führt leider dazu, dass das Kind gern als krank diagnostiziert wird, um doppelt abrechnen zu können. Derartige Diagnosen sind in der Gesundheitsprüfung anzugeben.
Nun zu Ihnen: Haben Sie leichte Migräne ohne Ausfallerscheinungen, interessiert das meist keinen, haben Sie aber Ausfallerscheinungen (z.B. Erbrechen, Schwindel) wird das ganze kritisch, da hier die Gefahr eines Hirnschlags statistisch erhöht ist.
Zu den PKVen: Offen gesagt müssen Sie einfach die Punkte durchschauen, die Ihnen für sich und v.a. für Ihren Sohn wichtig sind. Auch müssen Sie die Leistungen Hilfsmittel, Heilmittel, Kur, Reha bedenken, v.a. wegen des Kindes. Je nach Bundesland hat ja Ihr Kind 65%-80% Beilhilfe. Da kann man dann im Notfall etwas selbst zahlen. Aber z.B. 20% von Kurkosten selbst zu zahlen, ist schon happig!
Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen?
Tanja, Freitag, 18.07.2008, 20:57 (vor 5974 Tagen) @ Thomas
Danke für die Antwort.
Da man ja nie weiss wie sich mein Sohn entwickelt, werde
ich mir das mit der Debeka nochmal überlegen.
Sind die DBV und Signal denn grundsätzlich zu empfehlen was Leistung und Stabilität anbelangt?
Danke,Tanja
Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen?
Tina, Samstag, 19.07.2008, 02:05 (vor 5974 Tagen) @ Thomas
Ich habe dazu auch noch eine Frage: Ich werde demnächst zur Beamtin auf Probe ernannt (Lehrerin Bayern) und leider etwa zweimal im Monat an schweren Migräne-Attacken (mit Erbrechen/Schwindel). Muss ich das dann bei der Gesundheistprüfung angeben auch wenn ich deswegen nicht regelmäßig zum Arzt gehe? Und mit was für einem Risikozuschlag habe ich zu rechnen?
MfG
Tina
Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen?
Christina, Samstag, 19.07.2008, 17:18 (vor 5973 Tagen) @ Tina
Dann solltest Du Dich rechtzeitig erkundigen und mal mit den Wörtern Öffnungsaktion + Beamte + Vorerkrankungen googeln. Da findet man jede Menge Informationen, u. a. Broschüren vom Bund der PKV und auch vom Bund der Versicherten.
Die Öffnungsaktion, an der viele, aber nicht alle PKV teilnehmen, gilt sechs Monate ab Verbeamtung. Risiken dürfen nicht ausgeschlossen werden und maximale Risikozuschläge bis 30 % erhoben werden. Faktisch besteht ein von den PKV sich selbst auferlegter Kontrahierungszwng, also die Pflicht zum Vertragsschluss. Der Kontrahierungszwang gilt aber nicht für Ergänzungstarife. Es wäre also optimal, mit dem Grundtarif schon eine gute Absicherung zu haben, worauf man bei Auswahl der Gesellschaften achten sollte.
Ich habe diese Chance damals leider verpennt.
Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen?
Monika, Samstag, 19.07.2008, 10:34 (vor 5973 Tagen) @ Tanja
Hallo Tanja,
ich bin seit rund 3 Jahren bei der Signal Iduna im Tarif KK-plus versichert. Bis jetzt ist alles zur vollsten Zufriedenheit verlaufen. Die eingereichten Rechnungen wurden innerhalb einer Woche ohne Probleme (ohne Abzüge und Nachfragen) bezahlt. Das letzte Jahr habe ich keine Rechnungen eingereicht und wurde dafür mit einer Beitragsrückerstattung in Höhe eines 4-stelligen Betrages belohnt.
Ich kann Dir nur die Signal Iduna empfehlen.
Viele Grüße
Monika
Re: Ist die DBV oder Signal zu empfehlen?
Thomas, Samstag, 19.07.2008, 18:34 (vor 5973 Tagen) @ Monika
Jetzt zu dem ganzen Fragenblock nur einiges:
Wie richtig erwähnt wurde, ist die Öffnungsaktion nicht auf die Ergänzungstarife anzuwenden. Ob man diese in Süddeutschland und beim Bund bei der Wahl der richtigen PKV braucht, sei dahingestellt, denn hier geht es meist nur um Zahnkram und den Heilpraktiker (Ausnahme: Debeka).
In Norddeutschland ist man dann halt im Krankenhaus weitgehend einem GKV-Patienten gleichgestellt, da hier die Beihilfe für Wahlleistungen nicht leistet und damit auch keine Öffnungsaktion greift.
Nun zur Öffnungsaktion: Auch im Rahmen der Öffnungsaktion muss die Wahrheit angegeben werden, denn sonst droht der Rauswurf in den zukünftigen Basistarif. Zuschläge von max. 30% und Ablehnung der Ergänzungstarife drohen. Waren Sie schon im Referendariat in einer PKV, können Sie bei dieser PKV ohne erneute Risikoprüfung in einen gleichwertigen Schutz wechseln, d.h. es bleibt z.B. beim Mehrbettzimmer ohne Chefarzt.
Zur DBV: Die DBV hat gute Beamtentarife, hier kann man das Kurproblem auch abfedern. Doch das hilft bei einer Aufnahme aufgrund der Öffnungsaktion wenig!
Ansonsten leisten alle PKVen in Deutschland das, was versichert ist. Allein die Allianz-PKV (=aufgekaufte Vereinte) leistet früher oft mehr als das, was strenggenommen versichert war. Da mag die Umstellung der Abrechnungspraxis viele Kunden schocken, ist aber leider meistens rechtsmäßig. Deshalb immer schön die Bedingungen lesen. Denn auch gute Mundpropaganda sagt nichts darüber aus, ob in 20 Jahren ein neuer Vorstandsvorsitzender oder Eigentümer den Laden an die Wand fährt oder ausquetscht wie eine Zitrone! Übrigens ist man durch eine Auffanggesellschaft sogar vor den Folgen von Pleiten geschützt, aber es gelten dann immer noch die Bedingungen des ursprünglichen Vertrags, die dann u.U. brutal durchgezogen werden, schließlich wollen die anderen PKV-Unternehmen nicht über Gebühr für den Pleitier haften!