Kündigung durch die PKV (Private Krankenversicherungen)
nadja, Freitag, 25.07.2008, 11:49 (vor 5967 Tagen)
Hallo!
da ich immernoch an der Entscheidung PKV-GKV arbeite, ergibt sich eine neue Frage.
Unter welchen Umständen darf die PKV mir die KV kündigen?
Und wir kann ich mich dann wieder versichern?
Über ein paar Infos würde ich mich freuen!
Vielen Dank schon mal!
Nadja
Re: Kündigung durch die PKV
Bodi, Freitag, 25.07.2008, 13:50 (vor 5967 Tagen) @ nadja
Die ordentliche Kündigung durch die PKV ist grundsätzlich ausgeschlossen. Sie wird einen vertragstreuen Kunden gegen seinen Willen nicht mehr los, selbst wenn er schwer erkrankt und hohe Kosten verursacht. Alles andere wäre auch nicht akzeptabel.
Kündigen kann sie momentan noch bei Beitragsrückständen (ab 2009 nicht mehr).
Außerdem kann sie bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht (d.h. falsche oder unvollständige Gesundheitsangaben) vom Vertrag zurücktreten.
Notfalls ist dann bei einer anderen PKV die Aufnahme zu beantragen (zumindest im kommenden Basistarif besteht Aufnahmezwang).
Re: Kündigung durch die PKV
Nadja, Montag, 28.07.2008, 08:58 (vor 5965 Tagen) @ Bodi
Hallo Bodi,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Wenn ich den Vertrag jetzt abschliesse, kann ich also noch gegkündigt werden, wenn ich in Zahlungsverzug gerate.
Gilt der "Kündigungsschutz" ab 2009 dann auch für die alten Verträge ?
Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen
Nadaj
Re: Kündigung durch die PKV
Bodi, Montag, 28.07.2008, 10:20 (vor 5964 Tagen) @ Nadja
Ja, er gilt ab 2009 auch für Altverträge. Allerdings kann die PKV den Versicherungsschutz im Falle von Beitragsrückständen auf Notfallbehandlungen begrenzen und natürlich Inkassomaßnahmen ergreifen.
Das ist bei der GKV aber genauso, nur dass diese schon seit April 2007 nicht mehr kündigen darf.
Re: Kündigung durch die PKV
J.Buss , Sonntag, 26.10.2008, 02:01 (vor 5875 Tagen) @ nadja
Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen.
Mir hat meine PKV (Hanse Merkur) die Versicherung fristlos gekündigt! Weil im Antrag keine Vorerkrankungen standen. Diese hatte ich aber damals dem Vertreter mitgeteilt doch der meinte die wären nicht relevant bzw. galten als geheilt. Deswegen hat er da nichts eingetragen...
nun habe ich die Quittung! Nachdem ich nun eine Selbstbeteiligung von 600 € "aufgebraucht" und schön zehn Monate 325 € monatlich eingezahlt habe und die Kasse nun zahlen sollte wurde eine Anfrage bei den Ärtzen gestartet und Erkrankungen bis zum Jahre 2005 zurückliegend angenommen und als Kündigungsgrund angegeben. Ich hätte die Erkrankungen verschwiegen ud somit fristlos gekündigt!
Könnt ihr mir sagen was ich jetzt machen soll?
Re: Kündigung durch die PKV
Thomas, Sonntag, 26.10.2008, 17:51 (vor 5874 Tagen) @ J.Buss
1. Ich hoffe Sie haben einen Zeugen für die Falschberatung, denn dann könnte man den Makler auf Schadenersatz verklagen.
2. Basistarif ab 1.1. bzw. bis dahin modifizierten Standardtarif abschließen. Bitte sofort handeln, da sonst alte Leiden ohne Vorversicherung ausgeschlossen werden. Den mod. Standardtarif, der ab 1.1. per Gesetz in den Basistarif umgewandelt wird, kann Ihnen die Hanse Merkur verweigern wegen Ihres Betrugs (gestörtes Geschäftsklima!), aber Sie müssen von jeder anderen PKV aufgenommen werden. Lassen Sie sich die Mitgliedschaftszeiten als Vorversicherungszeit von der Hanse-Merkur bescheinigen und gehen mit der fristlosen Kündigung zum nächsten Versicherer um die Ecke. Ich empfehle hier einen Geschäftstellenversicherer (z.B. Huk) und keinen Maklerbetrieb, da es keine Provisionen gibt und sonst alles nur noch länger blockiert wird. Ich gehe bei meinem Rat davon aus, dass Sie so krank sind, dass man Sie sonst nirgendwo unterbekommt. Ansonsten schnell Voranfragen stellen bei den üblichen Verdächtigen für laschere Risikoprüfung (z.Z. wohl v.a. Debeka) oder der Kontrahierungszwang über Berufsverbände (DKV Kontrahierungszwang über Berufsverbände, allerdings mit Risikozuschlägen).
3. Der Beitrag ist im mod. Standardtarif dann auf den Höchstbeitrag der GKV, also ca. 600 € inkl. Pflege gedeckelt. Ab 1.1. sind auch Tarife mit höheren Selbstbehaltstufen möglich, die den Beitrag entsprechend deckeln. Aus dem Basistarif kommen Sie erst nach 18 Monaten wieder raus, wenn sich Ihre Gesundheitslage als besser und stabil erweisen würde.
Re: Kündigung durch die PKV
J.Buss , Montag, 27.10.2008, 08:22 (vor 5874 Tagen) @ Thomas
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Ich bin heute unterwegs zur HUK um dort mal zu erfragen ob ich aufgenommen werde.
Zum anderen-> Nein, eigentlich bin ich ziemlich gesund. Das sind alles "Erkrankungen gewesen die schon länger zurück liegen oder wirklich nicht wirklich wichtig waren...(Hodentumor 1990, entfernt und geheilt, Herpes an der Nase, zu hoher Cholesterinspiegel im Januar 2008 festgestellt und "beseitigt"...) Also in meinen Augen fadenscheinige Gründe für eine Kündigung. Selbstbahlt 600,- € kassiert und 10 Monate 350,-€ kassiert.Und jetzt wo sie anfangen sollten zu zahlen kommen solche Dinger...
und zu Punkt eins--- nein, keine Zeugen. Das Gespräch hatte ich alleine geführt. Dumm gelaufen...
Danke für die Hilfe.
Re: Kündigung durch die PKV
Thomas, Montag, 27.10.2008, 12:01 (vor 5873 Tagen) @ J.Buss
Die von Ihnen angeführten Erkrankungen sind leider nach Meinung fast aller PKVen und auch der Rückversicherer ein K.O.-Kriterium. Wenn schon Menschen mit stärkerer Migräne abgelehnt werden, dann können Sie sich vorstellen, wie streng mittlerweile die Risikoprüfung läuft.
Bei der Risikoprüfung geht es übrigens oft nicht nur um die Gefahren der tatsächlichen Erkrankung, sondern auch um die mathematische Wahrscheinlichkeit eines Wiederauftretens, einer Verschmlimmerung oder einer Koinzidenz mit anderen schweren Erkrankungen. Wenn also - überspitzt formuliert - statistisch gesehen Menschen mit Plattfüßen ohne jeden logischen Zusammenhang ein 10x höheres Krebsrisiko hätten, würde die PKV auch keine Menschen mit Plattfüßen mehr versichern.
Re: Kündigung durch die PKV
J.Buss , Montag, 27.10.2008, 12:50 (vor 5873 Tagen) @ Thomas
Jou, so ist das mit den Krankenversicherungen oder sogar mit Versicherunegn allgemein. Verkaufen tun sie einem alles und beraten zu 80 % besch....eiden und wenn sie zahlen sollen gibts den bösen Mittelfinger.
Schade das es bei diesen Versicherungsvertretern nicht genauso wie bei uns in der Baubranche eine Gewährleistungspflicht gibt. Wir müssen für unsere Arbeiten nach VOB 4 Jahre für unsere Ausführungen eintreten. Der Vertreter bekommt seine Unterschrift und fettich.... Wenn man sich damit nicht auskennt hat man schon verloren..... Aber man ist ja selber Schuld, warum weiß man bloß nicht alles, warum hat man in der Schule nicht richtig aufgepasst.....
War heute ganze 3 Stunden bei der HUK. Klasse Beratung! Ist trotzdem noch die Frage ob ich angenommen werde, habe ja lt. HanseMerkur "Arglistig getäuscht"!!!!
Wir werden sehen und ich werde informieren.
Danke erstmal bis hierhin.
Liebe Grüße, J.Buss