Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Wenn die Creme nach den Bedingungen des Tarifs erstattungsfähig ist, dann wird sie erstattet.
Ärzte können neben blauen PKV-Rezepten auch grüne für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausstellen für GKV-Patienten, wenn das nicht verschreibungspflichtige Medikament - wie fast immer - nicht Kassenleistung ist. Dieses grüne oder blaue Rezept reichen Sie dann bei der Debeka ein.