Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Sonntag, 27.07.2008, 18:14 (vor 5965 Tagen) @ FRlLlUS

Wenn die Creme nach den Bedingungen des Tarifs erstattungsfähig ist, dann wird sie erstattet.
Ärzte können neben blauen PKV-Rezepten auch grüne für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausstellen für GKV-Patienten, wenn das nicht verschreibungspflichtige Medikament - wie fast immer - nicht Kassenleistung ist. Dieses grüne oder blaue Rezept reichen Sie dann bei der Debeka ein.


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