Frage zur Debeka - Zusatzversicherung (Private Krankenversicherungen)
Moin,
ab 1.9. muss ich erstmals in meinem Leben in eine GKV eintreten, bisher habe ich den Status eines Privatpatienten genossen (über die lieben guten Eltern, Debeka)
Die Wahl der GKV steht schon fest: TK (Karte liegt schon hier)
Nun hat mein Dad auch noch eine Zusatz-Versicherung abgeschlossen - diese läuft über die Debeka.
Tarife: WK-100, GA, ZE50
Jetzt habe ich eine Frage zum Tarif "GA".
Beschreibung hier, PDF: http://tinyurl.com/6m982r
Trotz mehrfachem Lesen verstehe ich nicht, was dieser Tarif "GA" nun eigentlich bietet bzw. wie ich den in Anspruch nehme. Gibt es da auch eine "Krankenkassenkarte", mit der die Ärzte gleich abrechnen können?
Kann mir jemand ein klassisches Beispiel liefern?
Also angenommen mein Arzt verschreibt mir ein Medikament. Ich gehe zur Apotheke und zahle einen bestimmten ZUZAHLUNGS-BETRAG. Kriege ich diesen Zuzahlungs-Betrag dann zu 80% erstattet?
Andere Sache: Wie sieht es aus mit Physiotherapie? Kann ich einfach zum Physiotherapeuten meines Vertrauens gehen, mir von ihm eine Rechnung schreiben lassen und diese dann der Debeka einsenden? Werden dann 80% des Rechnungsbetrages erstattet? Oder muss ich mir von einem Arzt die Physiotherapie verordnen lassen, was m.E. gar nicht so einfach ist, weil die Ärzte ja ein knappes Budget haben und einem GKV-Versicherten nicht so gerne etwas verschreiben...!?!
Praxisbeispiele für den Tarif GA wären total nett.
Wo muss Was beantragt werden, damit der Tarif GA "einspringt"? In welchen Fällen (Beispiele) tritt der "GA" in Kraft?
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe
Es grüßt Euch
FRlLlUS (23 Jahre)
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Ehrlich gesagt halte ich diesen Tarif für überflüssig, außer man nutzt sehr häufig Naturheilverfahren bei Ärzten und Heilpraktikern. Ich nehme an, dass Sie über Ihre Eltern beihilfeberechtigt waren. In den meisten Bundesländern sind diese Leistungen nicht beihilfefähig, wenn die GKV diese auch nicht bezahlen würde. Dann wurde das aus dem Beihilfeergänzungstarif bezahlt.
Da Ihre Eltern die Beihilfeabrechnung gemacht haben, werden diese Ihnen erklären können, welche Rechnungen die Beihilfe nicht bezahlt hat. Wenn so etwas außerhalb des Zahnbereichs bei Ihnen nicht aufgetreten ist, ist dieser Tarif u.U. überflüssig!
Das, was Sie hier für Brille und Hils-/Heilmittel nach einer SB von 145 Euro erstattet bekommen, können Sie gleich aus den ersparten Beiträgen zahlen.
Allein der Medikamentenblock ist interessant, da Sie hier 80% der Lücke zur GKV-Erstattung nach Überschreiten der SB von 145 Euro im Jahr erhalten. Das ist - wenn Sie dauerhaft GKV-pflichtig bleiben sollten - sehr interessant, da man als Multimorbider heute in der GKV, wenn man nicht die billigsten Medikamente will, ein Vermögen los wird.
Zur Abrechnung:
Nach den Punkten 1.-3. zahlt die GKV gar nichts, d.h. Sie bekommen eine Privatrechnung wie vorher auch. Nach den Punkten 4.-7. zahlt die GKV zu, d.h. Sie werden eine Quittung über Zuzahlungen (=Selbstbeteiligung) bzw. Aufzahlungen (=wenn Sie etwas teurers wollen). Diese können Sie dann bei der Debeka zur Erstattung einreichen!
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Noch ein Anmerkung: Natürlich werden auch hier Medikament bezahlt, die überhaupt nicht GKV-erstattungsfähig sind. Sie müssen aber dann immer noch 20% selbst zahlen.
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Sehr interessant,
vielen Dank, Thomas!
Eine Frage zu Ihrer Anmerkung habe ich noch an Sie, da sich sich offensichtlich so gut wie kein Zweiter auskennen.
Noch ein Anmerkung: Natürlich werden auch hier Medikament bezahlt, die überhaupt nicht GKV-erstattungsfähig sind. Sie müssen aber dann immer noch 20% selbst zahlen.
Und wie funktioniert das? Muss/kann ich den Arzt bitten, mir ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament auf Rezept (Privatrezept?) zu verordnen?
Ich werde konkret: Ich benutze harnstoffhaltige Cremes, da ich sehr trockene und "kaputte" Haut habe, s.g. Reibeisenhaut.
Mit solchen Cremes geht es mir deutlich besser. Leider sind sie erstens nicht günstig und zweitens wohl auch nicht GKV-erstattungsfähig.
Würde ich vom Rechnungsbetrag 80% erstattet bekommen? Und wenn ja, erst dann, wenn ich die 145 EUR überschritten habe?
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Wenn die Creme nach den Bedingungen des Tarifs erstattungsfähig ist, dann wird sie erstattet.
Ärzte können neben blauen PKV-Rezepten auch grüne für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ausstellen für GKV-Patienten, wenn das nicht verschreibungspflichtige Medikament - wie fast immer - nicht Kassenleistung ist. Dieses grüne oder blaue Rezept reichen Sie dann bei der Debeka ein.
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Hallo Thomas,
- sind die Ärzte bei "grünen Rezepten" genau so knauserig oder gibt es da keine Budgetierung?
- Wie finde ich heraus, ob die Salbe erstattungsfähig ist?
Herzlichen Dank und einen schönen Sommertag (33°C) wünscht
FRlLlUS
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
Übersetzt ins deutsche meinen die,
das die Rechnungskosten bei Punkt 4-7 über 145 EUR sein müssen.
Beträgt die Rechnung 200 EUR werden 160 EUR (80%) bezahlt, beträgt die Rechnung 140 EUR gibts nix weil der Mindestbetrag nicht erreicht worden ist.
Bei den Punkten 1-3 gibts immer 80% von der Rechnung, da die GKV nix zahlt. Dies bis zu den Höchstgrenzen.
Heißt also die Brille kann 162,50 EUR kosten dann hättest Du das Maximum rausgeholt (80% von 162,50)
Viel Spass noch beim rechnen!
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Da grüne Rezepte nicht in der GKV erstattungsfähig sind und damit nur eine Gedächtnisstütze auf dem Weg in die Apotheke sind, sind diese nicht budgetiert. Diese zeigen nur, dass etwas medizinisch notwendig ist (wichtig für Debeka!).
Ob die Salbe erstattungsfähig ist, entnehmen Sie den Tarifbedingungen.
Kleine Frage: Sie waren doch bisher bei der Debeka? War die Salbe erstattungsfähig? Dann wird sie dies auch wahrscheinlich jetzt sein.
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Übersetzt ins deutsche meinen die,
das die Rechnungskosten bei Punkt 4-7 über 145 EUR sein müssen.
Bezogen auf eine Rechnung????
Oder auf"s komplette Jahr gerechnet?
Wenn letzteres, reiche ich also 1x im Jahr (nur im Falle, ich habe mehr als 145 EUR ausgegeben) die Rechnungen ein?
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Immer aufs Kalenderjahr also 01.01 bis 31.12 Behandlungsdatum.
Hat die erste Rechnung einen Betrag von 100 EUR gibt es noch keine Leistung.
Es zählt der Gesamtbetrag im Kalenderjahr, d.h. am besten Rechnungen sammeln und zusammen einreichen.
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Guten Tag und Hallo,
jede Zusatzversicherung in der heutigen Zeit macht auf jeden Fall Sinn. Denn die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse werden in Zukunft wahrscheinlich weiter gesenkt.
Naturheilverfahren sind immer mehr auf dem Vormarsch. Sie werden nicht mehr müde belächelt von Ärzten, da deren Wirksamkeit nachgewiesen ist. Aus diesen Grund würde ich diesen Zusatz auf jeden Fall [Link entfernt: bitte keine Werbung!] bestehen lassen.
Re: Frage zur Debeka - Zusatzversicherung
Hallo Julia,
vielen Dank für Deinen sehr hilfreichen Beitrag. Nur schade, dass Du dafür 6 Jahre gebraucht hast!
Ich glaube, dass der TO sich mittlerweile auch ohen Deine Fachkompetenz längst entschieden hat.
Gruß Jochen