selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge (Private Krankenversicherungen)
hallo,
ich war wohl zuerst im falschen forum, sorry....
ich habe als selbständige vom mai-juli 2008 ein monatseinkommen von ca. 800,00 €. trotzdem berechnet mir meine kk als freiwillig versicherte meinen beitrag nach einem einkommen von monatlich 1863,00 €. ist das rechtens und wenn nicht, was kann ich tun??
vielen herzlichen dank!
Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge
Bodi, Freitag, 25.07.2008, 23:18 (vor 5971 Tagen) @ sylvia bühl
Der Gesetzgeber betrachtet Selbständige als stets gutverdienend. Was in so pauschaler Form natürlich nicht stimmt.
Also: Die 1863 EUR sind die reguläre Mindestbemessung für hauptberufliche Selbständige.
Seit April 2007 gibt es noch eine weiter ermäßigte Mindestbemessung von 1225 EUR, die aber an weitere Voraussetzungen geknüpft ist (maximal ca. 9000 EUR Vermögen, keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und noch einige weitere). Immerhin ließe sich der Beitrag je nach Kasse damit auf ca. 180 EUR mtl. absenken. Also schnell bei der Krankenkasse infomieren und ggf. einen Antrag stellen, rückwirkend gilt er nämlich nicht.
Für sehr geringverdiende Selbständige besteht auch noch die Möglichkeit, dass die Arbeitsagentur (nicht die ARGE) die Beiträge übernimmt, wenn damit Hilfsbedürftigkeit nach SGB II ("Hartz IV") vermieden wird.
Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge
sylvia bühl , Samstag, 26.07.2008, 09:25 (vor 5970 Tagen) @ Bodi
hallo bodi,
vielen dank!
ermäßigte Mindestbemessung von 1225 EUR, gilt die ür Existenzgründer? Vermögen habe ich nicht, und weitere Einnahme auch nicht...
Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge
Bodi, Samstag, 26.07.2008, 10:50 (vor 5970 Tagen) @ sylvia bühl
Sie gilt sowohl für Existenzgründer als auch grundsätzlich für die übrigen Selbständigen. Wobei es hinsichtlich der übrigen Selbständigen auf die Satzung der Krankenkasse ankommt, unter welchen Voraussetzungen die Mindestbemessung von 1225 EUR greift.
Hier ist z.B. eine Musterregelung der Krankenkassen-Spitzenverbände:
- Die beitragspflichtigen Einnahmen Ihrer Bedarfsgemeinschaft (Ehe- oder Lebenspartner zählen also mit) dürfen monatlich 3.675 Euro nicht überschreiten (für jedes in der Bedarfsgemeinschaft lebende Kind des Mitglieds oder des Partners wird ein Freibetrag von 484 Euro abgesetzt).
- Sie (und Ihr Partner) dürfen keine steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung erzielen.
- Ihr Vermögen oder das Ihres Partners darf 9.800 Euro nicht übersteigen.
Auszug aus § 240 (4) SBG V
...für freiwillige Mitglieder, die Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss nach § 57 des Dritten Buches oder einen monatlichen Existenzgründungszuschuss nach § 421l des Dritten Buches oder eine entsprechende Leistung nach § 16 des Zweiten Buches haben, der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße.
3Die Satzung der Krankenkasse bestimmt, unter welchen Voraussetzungen darüber hinaus der Beitragsbemessung hauptberuflich selbstständig Erwerbstätiger niedrigere Einnahmen, mindestens jedoch der sechzigste Teil der monatlichen Bezugsgröße, zugrunde gelegt werden. 4Dabei sind insbesondere das Vermögen des Mitglieds sowie Einkommen und Vermögen von Personen, die mit dem Mitglied in Bedarfsgemeinschaft leben, zu berücksichtigen. 5Veränderungen der Beitragsbemessung auf Grund eines vom Versicherten geführten Nachweises nach Satz 2 können nur zum ersten Tag des auf die Vorlage dieses Nachweises folgenden Monats wirksam werden.
Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge
flschn , Montag, 28.07.2008, 13:38 (vor 5968 Tagen) @ sylvia bühl
liebe sylvia,
bist du gesetzlich oder privat versichert? denn bei beiden werden die monatlichen beiträge ja unterschiedlich berechnet.
Quelle: www.private-krankenversicherung.de
Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge
flschn , Montag, 28.07.2008, 22:05 (vor 5968 Tagen) @ sylvia bühl
hallo sylvia,
dann hat die kasse den beitrag sicher noch an deinem alten einkommen berechnet!? vielleicht hast du anfang des jahres so viel verdient. am besten mit der kasse in verbindung setzen und eine aktuelle verdienstbescheinigung vorzeigen, dass man jetzt weniger verdient hat. dann kann man das unter umständen auch wieder zurück bekommen, was man für mai bis juli zu viel bezahlt hat.
quelle: [Link entfernt, Verstoß gegen die Forumsregeln]
Re: selbständig und geringes einkommen-kk berechnet zu hohe beiträge
Bodi, Montag, 28.07.2008, 22:36 (vor 5968 Tagen) @ flschn
Die 1863 EUR sind die Mindestbemessung für hauptberuflich Selbständige. Darunter gibt es nur die Sonderegelung für geringverdienende Selbständige wie oben beschrieben.
@ flschn. Wie oft denn noch den Link??