Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben? (Private Krankenversicherungen)

kirsten @, Sonntag, 27.07.2008, 22:13 (vor 5965 Tagen)

Bin heute auf dieses Forum gestoßen da ich mich mit einem Wechsel in die PKV beschäftige und habe nun Informationen erhalten die mich sehr verunsichern. Ich werde zum 1.8. verbeamtet und da ich das erst sehr kurzfristig erfahren habe, habe, habe ich mich erstmal vertrauensvoll in die Hände der Debeka-Beraterin meiner Eltern begeben (sie berät diese schon seit 30 Jahren). Da ich Probleme mit meiner Schilddrüse habe, hat sie mir gleich mitgeteilt, dass ich den Beihilfeergänzungstarif nicht genehmigt bekäme, dies sei aber nicht von besonderer Bedeutung. Ich solle einfach mal einen Antrag stellen und schauen was die "Chefs" so sagen. Da ich keine Ahnung hatte was ein Beihilfeergänzungstarif ist und auf die guten Erfahrungen meiner Eltern mit ihr vertraute, habe ich erstmal nicht näher nachgefragt, sondern mir vorgenommen mich zu Hause in Ruhe damit zu beschäftigen. Vor der Unterschrift unter dem Antrag fragte ich ob dieser Antrag unverbindlich sei, oder ob ich mich dadurch in irgendeiner Weise binden würde. Sie verneinte dies. Die Unterschrift bestätige nur, dass meine Angaben richtig seien. Also habe ich unterschrieben und nun tatsächlich eine Zusage für den Normaltarif und eine Absage für den Beihilfeergänzungstarif erhalten. Ich wollte mich auf jeden Fall noch nach anderen Möglichkeiten erkundigen, weil ich mittlerweile gehört hatte, dass es Versicherungen mit besseren Konditionen (was den Beihilfeergänzungstarif betrifft) gibt. Nun habe ich eben aber mit Schrecken in diesem Forum gelesen, dass ich mich doch mit meinem Antrag (im Rahmen des Kontrahierungszwangs) an die Debeka gebunden habe. Stimmt das wirklich? Das wäre natürlich ziemlich ungünstig für mich (und eine miese Beratung der Debeka). Ich bin zwar bisher immer kerngesund gewesen (bis auf die Schilddrüse), aber ich weiß ja nicht was noch auf mich zukommt. Und wenn ich dann Hilfsmittel, Reha, etc. größtenteils selber zahlen muss... Nun überlege ich, doch in der GKV zu bleiben, auch wenn mich das den Höchsttarif (ca. 600 Euro) kosten wird (und ich mich dann eigentlich garnichtmehr verbeamten lassen müsste, weil das dann keinen finanziellen Vorteil mehr für mich bringt). Immerhin zahlen die alle Hilfsmittel die man benötigt. Und bisher war ich sehr zufrieden.
Obwohl ich jetzt den ganzen Abend im Internet gesurft bin und mir alle Vertragsdokumente der Debeka durchgelesen habe, kann ich mir doch nicht vorstellen, was eine Versicherung dort im Ernstfall für mich bedeuten könnte. Und ob eine PKV in meinem Fall überhaupt einen Vorteil für mich hat. Kann mir jemand bei meiner Entscheidung (Debeka/Barmer) weiterhelfen? Das wäre toll und würde mir sehr weiterhelfen!!
P.S.: Und falls ich irgendwann aus dem Beamtenverhältnis wieder aussteigen sollte und wieder als Angestellte arbeite, kann ich denn wieder zurück in die GKV?

Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

kirsten @, Sonntag, 27.07.2008, 22:22 (vor 5965 Tagen) @ kirsten

Ich habe den Tarif P50/35 "bewilligt" bekommen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass es sich hier nicht um irgendeinen Standard- oder Basistarif handelt, sondern um den Tarif den andere Beamte auch bekommen, zu dem sie zusätzlich dann den Beihilfeergänzungstarif bewilligt bekommen?

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

Thomas, Montag, 28.07.2008, 06:07 (vor 5965 Tagen) @ kirsten

P50/35 sagt, dass Sie wohl aus Hessen sind!
Das ist der Normaltarif. Jetzt stellt sich die Frage, ob man Ihnen 30%-Risikozuschlag draufgeschlagen hat, dann ist das die Öffnungsaktion und Sie können im Rahmen der Öffnungsaktion in keine andere PKV mehr rein.
Natürlich steht es Ihnen frei, bei anderen PKVen anzufragen unter der ehrlichen Angabe, dass Sie bereits ein Angebot der Debeka haben. Entweder wird man Sie ablehnen oder Ihnen ein Angebot machen, dass höhere Risikozuschläge als die 30% vorsieht, aber die Beihilfeergänzungstarife beinhaltet.

Zum BE der Debeka:
Der leistet eigentlich nur bei Hilfsmitteln wesentlich, bei Kur und Reha können Sie diesen Tarif vergessen, wie die ganze Debeka! Die Anschlussheilbehandlung wird aber von allen PKVen erstattet nach einem Empfehlungskatalog des PKV-Verbands, ist bei der Debeka aber rechtlich eher Kulanz als Anspruch, da diese sich nicht in den Bedingungen explizit niederschlägt.

Zum Angestelltenverhältnis:
Nach der jetzigen Rechtslage müssen Sie verpflichtend in die GKV, wenn Sie bis zum 55. Lebensjahr aus dem Beamtenverhältnis auscheiden und Angestellte werden. Wenn Sie Selbständige werden, dürfen Sie nicht in die GKV und müssen in der PKV bleiben.

Anmerkung:
Sollte es sich bei der Verbeamtung um eine Verbeamtung auf Probe bzw. Lebenszeit handeln, gehen Sie in die PKV und legen Sie von den ersparten Beiträgen im Laufe der Jahre 5000 Euro zurück, das müsste mit der Beihilfe für eine Reha oder den Zahnersatz reichen. Das Hilfsmittelproblem wird nur dann problematisch, wenn Sie schwer erkranken (z.B. eiserne Lunge; da kann man dann aber auch ins Krankenhaus gehen und da ist wiederum alles versichert) oder erblinden (Blindenhund fehlt). Bei behinderten Kindern ist der Hilfsmittelkatalog vieler PKVen eine Katastrophe, aber man muss ja nicht gleich den Teufel an die Wand malen.
Sollten Sie aber nur Beamtin auf Zeit werden, würde ich Ihnen grundsätzlich von jeder Öffnungsaktion abraten, da bei einer anschließenden möglichen Arbeitslosigkeit ohne ALG-I- und II-Anspruch der 100%-PKV-Beitrag mit den dann ungedeckelten Zuschlägen (bis zu 300%) unbezahlbar wird. Dasselbe drohte auch bei einem Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis auf Probe/Lebenszeit, wenn Sie im Anschluss Selbständige werden.

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

kirsten @, Montag, 28.07.2008, 09:01 (vor 5965 Tagen) @ Thomas

Lieber Thomas,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich hatte schon eine schlaflose Nacht, weil ich zurzeit nicht einschätzen kann, welche Auswirkungen eine Entscheidung für eine PKV (bzw. die Debeka) für mich haben könnte.
Den Risikozuschlag habe ich bekommen, das Angebot ist aber, laut Debeka, nur dann vebindlich wenn ich meine Verbeamtung nachweisen kann (das konnte ich zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht). Das steht so in dem Schreiben. Besteht die Chance, dass das dann doch kein verbindliches Angebot der Debeka ist und ich das bei einer anderen PKV nicht angeben muss :-) ?
Ich werde natürlich ehrlich sein, wenn ich bei einer anderen PKV nachfrage, aber nur so aus Neugier: Tauschen sich die PKVs denn so intensiv aus, dass sie es erfahren wer wo schon einmal einen Antrag gestellt hat?
Ich werde auf Probe verbeamtet. Dann wäre es also Deiner Meinung nach sinnvoll trotz abgelehnten Beihilfeergänzungstarifs in die PKV zu gehen und lieber Geld anzusparen? Sind die Leistungen denn auch ohne BE besser als in der GKV?
Ich bin noch sehr unsicher, wie Du siehst und habe ein wenig Angst, irgendwann mit einem schlechten Versicherungsschutz dazustehen wenn ich in die PKV gehe. Andererseits frisst der GKV-Beitrag meine Mehreinkünfte aus der Verbeamtung auf und dessen Leistungen sinken ja angeblich auch in den nächsten Jahren....
Übrigens habe ich mittlerweile viele Deiner Einträge gelesen und finde es beeindruckend wie Du Dich hier engagierst!! Danke!

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

Thomas, Montag, 28.07.2008, 13:48 (vor 5964 Tagen) @ kirsten

Der Versicherungsschutz ist ambulant bei Arzt, bei den Medikamenten und stationär erheblich besser als in der GKV, da der Arzt das 1,5- bis 3-fache erhält und die Budgetierung entfällt. Ferner sind alle Medikamente erstattungsfähig, auch Nicht-Kassen-Medikamente und nicht-verschreibungspflichtige Medikamente. Dass die Beihilfe sich bei den Medikamenten - je nach Bundesland - nur untwesentlich besser oder sogar schlechter verhält als die GKV, ist aber klar.
Im Zahnbereich ist die Leistung ebenfalls sehr gut, allein der Beihilfergänzungstarif fehlt. Hier könnte man aber bei gesunden Zähnen bei Genehmigung durch die Debeka (ist nach den Bedingungen für "Doppelversicherungen" nötig) bei einem anderen Versicherer in einen Zahnzusatztarif für GKV-Patienten gehen, der auch für Beihilfeberechtigte in der PKV geöffnet ist. Das kostet aber viel Aufwand und man kann das Geld auch gleich ansparen.
All diese Luxusleistungen bei diesem Preis müssen irgendwie bezahlt werden, also muss etwas fehlen, hier die Reha und die Kur sowie viele Hilfsmittel. Hilfsmittel sind teilweise aber auch über die Pflegeversicherung erstattungsfähig, wenn man an Hilfsmittel im Alter bei Pflegebedürftigen denkt. Der BE ist also nur für Hilfsmittel richtig relevant, oder denken Sie, dass man mit täglich 11 Euro Kurtagegeld im BE den nicht beihilfefähigen Teil einer Kur finanzieren kann?

Und nun noch ein Hinweis:
Beim PKV-Verband (www.pkv.de) können Sie Informationsbroschüren zur Öffnungsaktion herunterladen.

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

kirsten @, Montag, 28.07.2008, 14:06 (vor 5964 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die Antwort, Thomas!
Im Prinzip überzeugt mich das ja, aber ich bin grundsätzlich etwas verunsichert (wie man an meinem neuen Beitrag unschwer erkennen kann :-) ).
Vielleicht hätte ich garnicht so viel googlen sollen und einfach den Debeka-Tarif nehmen sollen...
Urgs...
Mich verunsichert einfach das Für und Wieder im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform und dem 1.1.09.
Vermutlich kann man nicht absehen was passieren wird. Ich möchte nur einfach langfristig möglichst wenige Nachteile durch einen Wechsel in die PKV...Vielleicht bleibe ich doch einfach in der GKV (habe ja noch ein paar Wochen Zeit zum Grübeln...).

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

RoydePalma, Montag, 28.07.2008, 13:59 (vor 5964 Tagen) @ kirsten

Nur mal um die Problematik objektiv zu betrachten:
Sie haben aktuelle die Möglichkeit sich voll Privat zu versichern!
Heißt also ein Teil der Kosten wird vom Land (Beamtenbeihilfe) und ein Teil von der privaten Kasse übernommen.
Für den Teil den die Beihilfe übernimmt zahlen Sie keine monatlichen Beiträge (außer evtl. einem Selbstkostenanteil im Jahr bis 300 EUR je nach Besoldungsstufe) Richtig?
Für den Rest haben Sie ein Angebot vorliegen mit einem gewissen Monatsbeitrag den Sie zahlen müssen.
Dafür werden die Kosten übernommen. In dem Tarif können auch Leistungen welche die Beihilfe nicht übernimmt übernommen werden und deswegen heißt er auch Beihilfeergänzungstarif (BE).
Diesen Tarif gibt es aber nur weil die Beihilfe eine Leistung nicht mehr übernimmt.
Diesen Tarif gibt es für Sie nicht weil Sie schon eine Vorerkrankung haben. Na und?
Sie sind aber ansonsten im Krankenhaus, beim Hausarzt und beim Zahnarzt Privatpatient!!!
Sie zahlen definitiv weniger Beitarg als bei der GKV!

Rechnen Sie doch mal folgende Beispiele durch:

1. 5000 EUR Behandlungskosten im Jahr
Anteil Krankenversicherung = _____
Anteil Beihilfe = ________
Jahresbeitrag private Krankenversicherung

2. 0 EUR Behandlungskosten im Jahr
Jahresbeitrag private Krankenversicherung
- (minus) Beitragsrückerstattung von der Krankenversicherung
= gezahlte Beiträge durch 12 = Nettobeitrag

Im Vergleich dazu: Jahresbeitrag GKV gerechnet mit 15,5 % vom Bruttoeinkommen!!!!


Viel Spass beim rechnen ;-)

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

kirsten @, Montag, 28.07.2008, 14:12 (vor 5964 Tagen) @ RoydePalma

Vielen Dank, RoydePalma!
Sie haben natürlich objektiv recht. Meine Bedenken sind mittlerweile vermutlich etwas weniger rational ( :-) siehe meinen Beitrag von eben (über Ihrem)).
Momentan beschäftige ich mich eher mit Eventualitäten die nächstes Jahr eintreten könnten... Keine Ahnung ob das sinnvoll ist...

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

RoydePalma, Montag, 28.07.2008, 14:21 (vor 5964 Tagen) @ kirsten

Zeit ist Geld!

Darf ich fragen wie alt Sie sind?
Am 01.01. sind Sie für die Versicherung ein Jahr älter und damit ist auch der Beitrag höher.
Wenn Sie jetzt freiwillig in der GKV versichert sind dann könnten Sie schon zum 01.10 in die PKV, oder wenn Sie erts im August kündigen zum 01.11.
Wenn Sie einen Statuswechsel haben dann gibt es gar keine Frist sondern Sie können innerhalb von 6 Monaten zum Zeitpunkt der verbeamtung in die PKV.

Macht also gar keinen Sinn zu warten....

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

kirsten @, Montag, 28.07.2008, 17:15 (vor 5964 Tagen) @ RoydePalma

Ich bin 37, und da ich zum 1. August einen Statuswechsel habe, kann ich im Prinzip sofort ab dann in die PKV.
Da ich ja aus Unwissenheit schon einen Antrag bei der Debeka gestellt habe, bleibt mir auch nur die Wahl zwischen Debeka und Barmer (bei der ich jetzt bin).
Der Chef meiner Debekaberaterin hat mir zwar ausrichten lassen, ich könne durchaus noch Anträge bei anderen PKVs stellen um vielleicht ein besseres Angebot zu bekommen (ich hatte mich nämlich bei ihr beschwert, dass sie mich nicht auf die Folgen meines Antrags hingewiesen hatte), solle dann aber unbedingt verschweigen, dass ich schon eine Zusage der Debeka habe. Diesen Rat fand ich ziemlich merkwürdig, vor allem weil ja ansonsten jeder von so einem Gemauschel abrät und ich lieber einen etwas schlechteren Tarif als garkeinen habe (falls das rauskommen sollte).
Ich bin ja im Prinzip nur so zögerlich, weil ich nicht abschätzen kann wie sich das mit Beihilfe und PKV-Beiträgen in nächster Zukunft so anlässt (aufgrund der Horrorszenarien von eingehenden PKVs und ins Unermessliche steigenden Beiträgen bie den übrigen, die ich in einer Ärztezeitung und einigen Foren gelesen habe. Da habe ich halt lieber einen GKV-Schutz auf den ich mich verlassen kann (wie bisher), als irgendetwas unsicheres in der PKV was mir langfristig Nachteile bringt.
So, aber ich wiederhole mich :-).
Vielen Dank auf jeden Fall für die Antworten. Es ist sehr hilfreich für mich, die Meinung anderer zu hören (bzw. zu lesen).

Re: Nachtrag: Beihilfeergänzungstarif abgelehnt. In der GKV bleiben?

Thomas, Dienstag, 29.07.2008, 00:55 (vor 5964 Tagen) @ kirsten

Was die Debeka-Leute von sich geben, könnte bedeuten, dass Sie im Zweifelsfall ohne KV dastehen! Deshalb bleiben Sie jetzt halt bei der Debeka.

Zum Thema GKV/PKV:
Das Beamtentum ist als einziger Stand in Deutschland faktisch zur PKV verdammt, da sich der Staat renitent weigert, die Hälfte des GKV-Beitrags zu zahlen. Sollte diese Form der Krankheitsvorsorge einmal teuerer als der GKV-Beitragsanteil werden, wird die Beihilfe für Neufälle einfach abgeschafft und den Altfällen ein Umstieg in die GKV angeboten werden. Insofern brauchen Sie sich als Beamtin des höheren Dienstes um Gesundheitsreformen keine Gedanken zu machen.

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