Berechnung Beitragsbemessungsgrenze (Private Krankenversicherungen)

Holger @, Dienstag, 29.07.2008, 11:08 (vor 5964 Tagen)

Hallo!

Kann mir bitte jemand sagen, ob man zu der Beitragsbemessungsgrenze auch einen zusätzlichen 400EUR Minijob zurechnen darf? Oder gilt nur das eine Einkommen?

Wie ist es, wenn man einmal im Jahr eine Leistungsprämie erhält? Darf diese auch dazu gerechnet werden?

Und zuletzt: Wie ist es, wenn man eine kleine Mieteinnahme hat. Darf diese auch dazu gerechnet werden?

Wenn ich alles dazu rechnen dürfte: Bruttoverdienst + Minijob + Miete, würde ich über die Beitragsbemessungsgrenze kommen. Andernfalls nicht :-(

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

Bodi, Dienstag, 29.07.2008, 11:45 (vor 5963 Tagen) @ Holger

Für pflichtversicherte Arbeitnehmer ist nur das Bruttogehalt (incl. regelmäßig zu erwartenden Leistungsprämien) relevant.
Das Einkommen aus ersten 400 EUR-Job und Mieteinnahmen zählen nicht.

Die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung zu überschreiten genügt übrigens nicht (2002 schon privat versicherte Personen mit Bestandsschutz ausgenommen). um in eine PKV zu wechseln bzw. in einer zu bleiben.

Beitragsbemessungsgrenze KV 2008: 43200 EUR p.a.
Jahresentgeltgrenze, die für einen Wechsel in die PKV 3 mal in Folge überschritten worden sein muss, 2008: 48150 EUR p.a.

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

tripple-x @, Donnerstag, 25.12.2008, 13:27 (vor 5814 Tagen) @ Bodi

Hallo
ich arbeite als Angestellter (Arzt) Halbtags, mein alleiniges Einkommen vom ersten Job reicht nicht für die Einkommensgrenze zum Beitritt in die PKV. Mache aber nebenbei auch Dienste in anderen Arztpraxen, so gesehen selbstständige Arbeit über 400€!!! Das Gesamteinkommen aus beiden Beschäftigungen übersteigt die Einkommensgrenze.
Die Frage ist jetzt wie das berechnet, aus dem Haupt Job oder aus beiden Beschäftigungen.
Und wo ist das gesetzlich festgelegt??

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

Czauderna, Donnerstag, 25.12.2008, 18:21 (vor 5814 Tagen) @ tripple-x

Hallo,

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und Entgelt aus abhängiger Beschäftigung werden nicht zusammengerechnet.
hauptberufliche Selbständigkeit liegt hier offensichtlich nicht vor,
deshalb keine Möglichkeit zum Wechsel in die PKV.
Gruß
Czauderna

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

tripple-x @, Freitag, 26.12.2008, 10:49 (vor 5813 Tagen) @ Czauderna

Ich muß ja mit dem 2 Job ja genauso Sozialabgaben machen wie mit dem ersten wieso wird es dann nicht mitgezählt?

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

tripple-x @, Freitag, 26.12.2008, 11:39 (vor 5813 Tagen) @ tripple-x

ps. aus dem 2 ten Job sind jährliche einnahmen von ca 15000€ also kein 400€ Job!!!!!

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

Czauderna, Freitag, 26.12.2008, 12:23 (vor 5813 Tagen) @ tripple-x

Hallo,

für Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit zahlt man keine
Sozialabgaben sondern "freiwillige" Beiträge zur Kranken- und
Pglegeversicherung.
Sozialabgaben werden aus Arbeitsentgelten aus einer Arbeitnehmertätigkeit abgeführt.

Gruß

Czauderna

Re: Berechnung Beitragsbemessungsgrenze

Czauderna, Freitag, 26.12.2008, 12:25 (vor 5813 Tagen) @ tripple-x

Hallo,
wenn diese 15.000 € aus selbständiger Tätigkeit erzielt werden,
dann würde ich meinen Status von der Krankenkasse (GKV) feststellen lassen und wenn diese auf hauptberufliche Selbständigkeit
erkennt, dann gibt es auch einen Weg in die PKV.

Gruß

Czauderna

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