Re: Rückkehr GKV unumgänglich (Private Krankenversicherungen)

Bodi, Samstag, 02.08.2008, 10:29 (vor 5959 Tagen) @ Frank

Die Befreiungsmöglichkeit besteht nur für bereits privat versicherte Arbeitnehmer, die im Zuge einer Erhöhung der Jahresarbeitsentgelts - bzw. Versicherungspflichtgrenze sonst in die GKV zurückkehren müssten.
Bei Statuswechsel Freiberufler-->Arbeitnehmer ist aber keine Befreiungsmöglickeit vorgesehen. Selbst wenn das Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze läge, müssten erstmal drei Jahre in Folge über der Verischerungspflichtgrenze absolviert werden, bevor eine Rückkehr in die PKV möglich ist.

Ausnahme: Alter ab 55 J., wenn in den letzten 5 Jahren keine GKV-Versicherung bestand.
Weitere Ausnahme: Angestellte Geschäftsführer, die etwa als GmbH-Gesellschafter entscheidenden Einfluss haben und deshalb keine Sozialversicherungspflicht besteht.


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