Arbeitsregelungen für privat versicherte Studenten über 27? (Private Krankenversicherungen)

Geiger @, Samstag, 02.08.2008, 16:11 (vor 5959 Tagen)

Hallo

Ich habe eine Frage. Ich bin privat versichert (Postbeamtenkrankenkasse) ich bin Student und 28 Jahre alt.
Vor kurzem hat mit meine Krankenkasse mitgeteilt, dass ich nicht mehr als 400 Euro und nicht mehr als zehn Stunden pro Monat arbeiten darf. Bei einem Rückruf meinerseits wurde mir gesagt, dass sich diese Regelung am Sozialgesetzbuch orientiere und alle privat versicherten Studenten betreffen würde. Freunde von mir die auch privat versichert sind haben allerdings die Zusicherung 20 Stunden pro Woche arbeiten zu dürfen, die Verdiensthöhe sei unausschlaggebend.
Welche Kasse hat nun Recht?
Wenn einer von euch weiß wie viel ich als privat versicherter Student über 27 Jahre arbeiten darf, wäre es sehr nett, wenn er es mir miteilt. Eigentlich müsste die Regel für alle einheitlich sein, oder weiß zufällig jemand ob die Postbeamtenkrankenkasse einen Sondersttatus hat, und deshalb anderen Regelungen unterliegt?
Über eine Antwort würde ich mich freuen. Danke und viele Grüße

Re: Arbeitsregelungen für privat versicherte Studenten über 27?

Bodi, Sonntag, 03.08.2008, 11:49 (vor 5958 Tagen) @ Geiger

Ich kenne auch nur die Beschränkung auf 20 Stunden pro Woche ohne Verdienstbeschränkung. In den Semesterferien fällt auch die Begrenzung auf 20 Stunden weg.

Auch gibt es für Studenten keine 400 EUR-Verdienstgrenze (diese kommt höchstens bei einer kostenfreien Familienversicherung beim Minijob zum Tragen).

Allerdings hat die Postbeamtenkrankenkasse m.E. einen Sonderstatus; eine klassische Privatversicherung ist sie nicht. Die Aussage der Kasse, dass sich ihre Regelungen (wenn sie tatsächlich so bestehen) am Sozialgesetzbuch orientieren, kann aber nicht stimmen.

Übersicht der gesetzliche Regelungen für Studenten:
http://www.ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/49276.pdf

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