Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? (Private Krankenversicherungen)

Loari @, Mittwoch, 06.08.2008, 11:57 (vor 5956 Tagen)

Hallo allerseits,

ich habe mich bereits durch veschiedene Threads gelesen (mit - wie ich fand - konstruktiven Lösungen), aber leider haben sich meine Fragen noch nicht so richtig geklärt.
Ich habe folgendes Problem: ich möchte trotz gravierender Vorerkrankungen in die PKV eintreten, allerdings hat eine anonyme Voranfrage bei verschiedenen Versicherungen ergeben, dass keine mich nehmen würde (Thrombose).
Nun hab ich im Internet recherchiert, dass für mich die Öffnungsaktion für Beamte in Frage kommt. Daher stellt sich mir die Frage, wie ich nun am besten vorgehe. So wie ich das verstanden habe, kann ich nur beim ersten Antrag auf den Kontrahierungszwang bestehen. Bedeutet das, dass ich auch nur einen Antrag stellen kann? Dann müsste ich ja vorher wissen, welche Versicherung mich in welchen Tarif einstufen würde und was jeweils in welchen Tarifen/Beihilfeergänzungstarifen bezahlt wird, um mich für eine Versicherung zu entscheiden. Sehe ich das richtig? Wie komme ich denn - anonym - an diese Informationen? Vielleicht hat ja hier auch noch jemand Tipps, welche Versicherung denn empfehlenswert wäre (Also, möglichst viel von den wichtigen und teuren Behandlungen im Normaltarif und nur wenig im Beihilfeergänzungstarif).

Für Tipps wäre ich echt dankbar - ich schiebe nämlich die Entscheidung schon seit Jahren vor mir her und bin ob der Komplexität des Themas echt überfordert.

Viele Grüße,
Loari

Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen?

Simone , Mittwoch, 06.08.2008, 18:04 (vor 5955 Tagen) @ Loari

Hallo,
schau Dir mal den folgenden Link an. Da hat einer ein ähnliches Problem wir Du.

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?t=1349

Viele Grüße
Simone

Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen?

Loari @, Mittwoch, 06.08.2008, 20:10 (vor 5955 Tagen) @ Simone

Hallo Simone,

danke für den Link. Das war ich aber auch. :))

Viele Grüße,
Loari

Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen?

Thomas, Donnerstag, 07.08.2008, 03:14 (vor 5955 Tagen) @ Loari

Sie kommen ganz einfach an die Informationen, indem Sie sich die Bedingungen aus dem Internet laden bzw. in den Geschäftsstellen von Geschäftsstellenversicherern holen bzw. die Makler anlügen und sich ein Angebot ohne Erwähnung des Kontrahierungszwangs machen lassen. Sie werden immer nur den Haupttarif erhalten, der die Beihilfe widerspiegelt, d.h. in den Ländern ohne Wahlleistungen sind diese nicht versicherbar! Bei den Geschäftsstellenversicherern würde ich empfehlen, ohne Angabe des Namens offen nach dem Tarif bzw. den Tarifen und den Bedingungen zu fragen, die für den Kontrahierungszwang geöffnet sind. Dies können u.U. teurere Alttarife sein. Lassen Sie sich neben den Allgemeinen Tarifbedingungen immer auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für dieses geöffnete Tarifgebäude geben, die eine Abwandlung der MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten, gleich für alle PKVen) darstellen (= Also in der Regel zwei Druckstücke!). Lesen Sie immer
§ 4 Umfang der Leistungspflicht
und
§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht
durch. Hier finden Sie die genauen Angaben zu den Problemfeldern Hilfsmittel, Heilmittel, Kur, Reha, Anschlussheilbehandlung.
Das Ganze können Sie natürlich auch von einem freien Versicherungsberater oder Makler gegen ein Beratungshonorar machen lassen.
Angesichts der üblichen Einschränkungen der Tarife ohne Beihilfeergänzungstarif würde ich Ihnen nur Tarife empfehlen, die zumindest die Anschlussheilbehandlung zahlen und damit §5, Abs. 1d ((1)Keine Leistungspflicht besteht ... d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung ...
durch eine Klarstellung rechtlich aushebeln.
Ferner sollte der Hilfsmittelkatalog nach §4, Abs. 3, etwas mehr als drei Zeilen enthalten, wenn die GKV schon einen Katalog in Telefonbuchdicke hat.

Bedenken Sie dass die Öffnungsaktion nur Sinn macht, wenn Sie lebenslänglich Beamter/in bleiben oder im Anschluss sicher vor dem 55. Lebensjahr Angestellte/r werden (nach jetziger Rechtslage), da die Deckelung auf 30% Risikozuschlag nur für den Beamtentarif gilt und oft bis auf 1000% hochgefahren wird, wenn Sie in einen Tarif für Selbständige oder Angestellte wechseln müssen.

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