Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? (Private Krankenversicherungen)
Sie kommen ganz einfach an die Informationen, indem Sie sich die Bedingungen aus dem Internet laden bzw. in den Geschäftsstellen von Geschäftsstellenversicherern holen bzw. die Makler anlügen und sich ein Angebot ohne Erwähnung des Kontrahierungszwangs machen lassen. Sie werden immer nur den Haupttarif erhalten, der die Beihilfe widerspiegelt, d.h. in den Ländern ohne Wahlleistungen sind diese nicht versicherbar! Bei den Geschäftsstellenversicherern würde ich empfehlen, ohne Angabe des Namens offen nach dem Tarif bzw. den Tarifen und den Bedingungen zu fragen, die für den Kontrahierungszwang geöffnet sind. Dies können u.U. teurere Alttarife sein. Lassen Sie sich neben den Allgemeinen Tarifbedingungen immer auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für dieses geöffnete Tarifgebäude geben, die eine Abwandlung der MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten, gleich für alle PKVen) darstellen (= Also in der Regel zwei Druckstücke!). Lesen Sie immer
§ 4 Umfang der Leistungspflicht
und
§ 5 Einschränkung der Leistungspflicht
durch. Hier finden Sie die genauen Angaben zu den Problemfeldern Hilfsmittel, Heilmittel, Kur, Reha, Anschlussheilbehandlung.
Das Ganze können Sie natürlich auch von einem freien Versicherungsberater oder Makler gegen ein Beratungshonorar machen lassen.
Angesichts der üblichen Einschränkungen der Tarife ohne Beihilfeergänzungstarif würde ich Ihnen nur Tarife empfehlen, die zumindest die Anschlussheilbehandlung zahlen und damit §5, Abs. 1d ((1)Keine Leistungspflicht besteht ... d) für Kur- und Sanatoriumsbehandlung ...
durch eine Klarstellung rechtlich aushebeln.
Ferner sollte der Hilfsmittelkatalog nach §4, Abs. 3, etwas mehr als drei Zeilen enthalten, wenn die GKV schon einen Katalog in Telefonbuchdicke hat.
Bedenken Sie dass die Öffnungsaktion nur Sinn macht, wenn Sie lebenslänglich Beamter/in bleiben oder im Anschluss sicher vor dem 55. Lebensjahr Angestellte/r werden (nach jetziger Rechtslage), da die Deckelung auf 30% Risikozuschlag nur für den Beamtentarif gilt und oft bis auf 1000% hochgefahren wird, wenn Sie in einen Tarif für Selbständige oder Angestellte wechseln müssen.
gesamter Thread:
- Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? -
Loari,
06.08.2008, 11:57
- Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? -
Simone ,
06.08.2008, 18:04
- Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? -
Loari,
06.08.2008, 20:10
- Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? - Thomas, 07.08.2008, 03:14
- Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? -
Loari,
06.08.2008, 20:10
- Re: Wie in die PKV bei Vorerkrankungen? -
Simone ,
06.08.2008, 18:04