Re: Studenten-PKV und Urlaubssemester? (Private Krankenversicherungen)
Da Sie sich von der GKV befreien ließen, gilt kein SGB V (=Sozialrecht), sondern der Vertrag der Debeka. Wenn darin stünde, dass Sie bei einer Beurlaubung den doppelten Beitrag zahlen müssten, wäre es halt so. Dem ist aber höchstwahrscheinlich so nicht.
Ich nehme an, dass Sie weiterhin immatrikuliert bleiben und damit nur beurlaubt sind. Damit sind die Bedingungen für studentische PKVen gegeben.
Aber ich rate Ihnen eines: Nutzen Sie den sonst bei Vertragsabschlüssen immer allzeitbereiten Außendienst der Debeka und lassen Sie sich den Verbleib im Studententarif schriftlich bestätigen! Oder rufen Sie gleich in Koblenz an!
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- Studenten-PKV und Urlaubssemester? -
G.L.,
06.08.2008, 12:06
- Re: Studenten-PKV und Urlaubssemester? -
gabi,
14.08.2008, 14:05
- Re: Studenten-PKV und Urlaubssemester? - Thomas, 15.08.2008, 01:17
- Re: Studenten-PKV und Urlaubssemester? -
gabi,
14.08.2008, 14:05