Re: für Existenzgründer PKV oder GKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Freitag, 15.08.2008, 20:24 (vor 5946 Tagen) @ Karin

Kleine Anmerkung: Wie wärs mit der Suche im Forum:

Kurze Punkte:
erheblich schlechter als die GKV:
- keine stationäre Kur und Reha
- sehr wenig Hilfsmittel
- Psychotherapie sehr eingeschränkt
- Zahnbehandlung in den ersten 24 Monaten deutlich unter GKV-Niveau durch sehr rigide Zahnstaffel
- Dauerhafte Bezahlbarkeit fraglich, da der Tarif für Ostdeutschland entwickelt wurde, der wegen der dort noch niedrigeren Kosten geringer Altersrücklagen bildet. Das Ost- und Westniveau wird sich - nach den Angleichungen im ambulanten Bereich in den letzten Jahren - aber in den nächsten Jahren endgültig angleichen. Deshalb wird Ihnen die Option zur Höherversicherung auch angeboten, die Sie unbedingt nutzen sollten. Bitte orientieren Sie sich v.a. am Beitrag des Tarifs PN bzw. PNW für eine sechs Jahre ältere Frau.

fast gleich:
- Regelleistung Stationsarzt und Mehrbettzimmer Krankenhaus (es fehlen GKV-Sonderprogramme mit aufgestockten Leistungen)

besser:
- Medikamente
- Arztrechnungen, allerdings dürfen Ärzte mehr als den 2,3-fachen Satz abrechnen, was Fachärzte und Belegärzte in Kliniken gern tun. Ohne Abdingung, d.h. Ihre Unterschrift, geht dies ohne Vorwarnung bis zum 3,5-fachen Satz, d.h. Sie müssen für einzelne Rechnungsposten u.U. 35% selbst bezahlen. V.a. beim Belegarzt im Krankenhaus kann dies ein teurer Spaß werden, da man im desolaten Zustand einer Noteinweisung keine Honorarverhandlungen mehr führen kann.

Problem Ihrer Selbstädnigkeit an sich:
Egal ob GKV oder PKV: Sie sind während des Mutterschutzes/Elterngelds nicht beitragsfrei, außer Sie gehen in einen PKV-Tarif, der so etwas vorsieht, wofür man dann aber wieder höhere Beiträge zahlen muss. Legen Sie bitte Geld für solche Zeiten zurück, falls keine Familienversicherung durch Heirat mit einem GKV-Mitglied möglich ist. Der PKV-Beitrag orientiert sich übrigens nie an Ihrem Einkommen, der GKV-Beitrag tut dies bei Unterbrechung Ihrer Selbständigkeit oder deren Ende (Kinderzeiten/Rente) wieder voll, z.Z. wird aber in der GKV ein recht hohes fiktives Mindesteinkommen angesetzt, was den GKV-Beitrag jetzt sehr hoch erscheinen lässt.

Rückkehrmöglichkeit in die GKV:
- ab 55 Jahre nur mehr durch Heirat (Familienversicherung)
- bis 55 Jahre: Aufnahme eines Angestelltenverhältnisses mit mindestens 400,01 Euro Monatseinkommen oder über Familienversicherung (Heirat mit GKV-Mann) bei Einkünften unter 350 Euro im Monat, ansonsten ist keine Rückkehr mehr möglich!


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