Hartz IV und Selbständigkeit (Private Krankenversicherungen)
Wenn man als Selbständige krank wird und Hartz IV beantragt, versichert die Arge einen weiterhin nicht. Man bekommt einen Zuschuß zur freiwilligen GKV und muß den Rest aus den üblichen 351 € bestreiten. Ist das richtig?
Re: Hartz IV und Selbständigkeit
Der Bezug von ALG 2 führt auch für Selbständige zu einer Versicherungspflicht in der GKV. Die Beiträge werden für die Dauer des ALG 2-Bezuges von der Arge übernommen.
Re: Hartz IV und Selbständigkeit
Hallo,
wenn man hauptberuflich selbständig ist, wage ich zu bezweifeln, dass Versicherungspflicht als ALG.2-Bezieher eintritt...
Muss man halt im Einzelfall sehen.
LG, Shops