Re: Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV (Private Krankenversicherungen)
Die Antwort war jetzt mit Verlaub partiell unsinnig, denn Beamte haben an sich ohne Versicherung unbefristete Lohnfortzahlung.
Die PKV kennt übrigens grundsätzlich keine Lohnfortzahlung bei erkrankten Kindern.
Ob und wie lange der Dienstherr die Lohnfortzahlung auf die Erkrankung des Kindes ausdehnt, ist von den jeweiligen Bundes- und Landesgesetzen abhängig. Rufen Sie einfach bei dem für Sie zuständigen Bundesbehörde bzw. Landesamt für Finanzen bzw. der für Sie zuständigen Bezirksfinanzdirektion an. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Gehaltsabrechnung!
Noch eine Warnung: Bitte wählen Sie auf keinen Fall einen sogenannten Wahltarif bei Ihrer GKV ab dem 1.1.2009 mit dreijähriger Bindefrist, da Sie dann u.U. lebenslang nie mehr in einen vernünftigen PKV-Tarif kommen. Denn nach der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe können Sie gegen max. 30%-Risikozuschlag in die PKV-Normaltarife aufgenommen werden. Allerdings gilt die Öffnungsaktion nur für ein halbes Jahr. Sollten Sie während dieser Zeit nicht aus der GKV herauskommen durch die Bindefrist, ist die Öffnungsaktion gelaufen und Sie werden als Beamtin z.B. des höheren Dienstes u.U. jeden Monat lebenslang bzw. bis zur Einführung einer Bürgerversicherung 200 Euro draufzahlen, da der Dienstherr ja den Arbeitgeberanteil zur GKV verweigert, was das Verfassungsgericht aufgrund der PKV-Öffnungsaktion leider abgesegnet hat!
gesamter Thread:
- Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV -
Katja,
17.08.2008, 21:50
- Re: Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV -
R.J.,
18.08.2008, 12:33
- Re: Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV - Thomas, 18.08.2008, 16:08
- Re: Krankengeld bei freiwilliger Mitgliedschaft in der GKV -
R.J.,
18.08.2008, 12:33