Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse? (Private Krankenversicherungen)
Ich bin zum 1.8.08 verbeamtet worden und suche deshalb eine Private Krankenversicherung. Die Debeka hat mir ein sehr günstiges Angebot gemacht und verlangt z.B. noch nicht einmal einen Risikozuschlag für meine Schilddrüsenüberfunktion. Zeitgleich habe ich noch einen Versicherungsmakler beauftragt, für mich bei verschiedenen PKV"s eine Voranfrage zu starten mit dem Ergebnis, dass eine ganze Reihe an Gesellschaften mich überhaupt nicht nehmen würden aufgrund der Schilddrüse. Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat aber ebenfalls ein recht gutes Angebot mit einem geringen Risikozuschlag gemacht.
Nun sitze ich hier vor beiden Angeboten und kann mich nicht entscheiden. Die Beiträge unterscheiden sich um ca. 40 EUR monatlich (Debeka ist etwas günstiger).
Der Versicherungsmakler hat mir eher zur Bayerischen BKK geraten. Macht er das, weil er dort dann die Provision bekommt oder ist die Debeka wirklich so schlecht, wie er sie macht: "Die meisten Leistungen sind nur Kann-Leistungen. Wer weiß, wielange noch gezahlt wird. Die Debeka hat die höchste Klage-Quote und und und." ???
Beim Vergleich der Versicherungsbedingungen habe ich zwar schon den Eindruck, dass die Bayerische Beamtenkrankenkasse MEHR bietet als die Debeka, bin mir aber überhaupt nicht sicher, was ich von der Debeka erwarten kann. Ist sie nur eine bessere GKV?
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Thomas, Dienstag, 19.08.2008, 00:33 (vor 5943 Tagen) @ nadine
Bevor man etwas raten kann, müssen Sie uns mal die Tarifnamen verraten, da es bei der Debeka verschiedene Bausteine und bei der BBKK unterschiedliche Tarifreihen gibt, die sich stark unterscheiden. Sonst vergleichen wir hier u.U. Smart mit der S-Klasse und das geht so nicht!
Zudem eine weitere Frage: Sind Sie Beamter auf Widerruf (=Referendar) oder auf Probe/Lebenszeit oder auf Zeit? Im ersten Fall ist der jetzige Beitrag nämlich teilweise irrelevant und nur ein Lockangebot. Im letzten Fall müsste man auch noch vieles bedenken.
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
nadine , Dienstag, 19.08.2008, 10:32 (vor 5942 Tagen) @ Thomas
Ich bin Beamtin auf Probe.
Bei dem Angebot der Debeka handelt es sich um den Tarif P30 plus BE/S2, WK30 und Z30.
Die BBKK bietet mir den B30/2 plus BS2/70, ZEB30, ZEB30plus und ZB.
Braucht man das wirklich alles?
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Thomas, Dienstag, 19.08.2008, 16:56 (vor 5942 Tagen) @ nadine
Zuerst einmal stimmt etwas bei den Tarifbezeichnungen der Debeka nicht. Entweder Sie haben sich vertippt oder Sie sind falsch beraten worden - ich nehme mal an, es handelt sich um einen Vertipper:
Es muss WK70 heißen und nicht WK30:
Zu Ihrer Situation: Man sieht an Ihrem Bemessungssatz von 70%, dass höchstwahrscheinlich mindestens zwei Kinder haben.
Zum Tarif WK: Sie leben in einem Bundesland, in dem die Wahlleistung Zweibettzimmer und Chefarzt nicht beihilfefähig sind. D.h. Sie müssen hierfür 100% zahlen, bestehend aus P30 und WK70. Sie könnten auch gleich darauf verzichten, wenn Ihnen die GKV-Leistung mit den meiner Meinung nach unzureichenden DRG-Fallpauschalen reichen sollte, wie dies bei ca. 80% der Bevölkerung (=GKV ohne Zusatzversicherung und PKV ohne Wahlleistungen) der Fall ist. Dann würde die Debeka z.B. noch billiger durch den Tarif PW30 (W=Wegfall Wahlleistungen) und den kompletten Wegfall des WK-Tarifs. Auch würde dann der billigere BE2 reichen, wenn Sie zusätzlich auf den Heilpraktiker verzichten. Das wird dann superbillig, ist aber leider teilweise bei den Hilfsmitteln und v.a. bei der faktisch nicht versicherten Kur und Reha (=Debekaproblem) unter GKV-Niveau. Anschlussheilbehandlung zahlt die Debeka auf Kulanz, ebenso häusliche Behandlungspflege, Sie haben aber keinen Rechstanspruch!
Zur BBKK:
Diese Tarife versuchen, den Debeka-Schutz zu kopieren, decken teilweise erheblich mehr (nicht beihilfefähige Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen, Brillen, mehr Hilfsmittel im Haupttarif), etwas mehr (Kurtagegeld) oder auch weniger (stationäre Psychotherapie auf 42 Tage gedeckelt). Was komischerweise nicht versichert wird, ist das Einbettzimmer, das bei der BBKK anders als bei der Debeka ohne teure Verrenkungen im Tarifgebäude versicherbar wäre.
Also kurzum gesagt:
Ich weiß nicht so recht, was ich Ihnen raten soll, da ich den Eindruck nach Ihren Kommentaren habe, dass Sie primär wert auf einen günstigen Beitrag und weniger auf Leistung legen (deshalb wohl auch kein Angebot zum Einbettzimmer durch den Makler). Dann sollten Sie wohl die Kur-und Hilfsmittellücken (Deckelung Rollstuhl) der Debeka schlucken, daran denken, dass die Beihilfe hier ja 70% zahlt und Sie dann aus dem ersparten die 30% selbst zahlen. Und zudem sollten Sie im Krankenhaus ins Mehrbettzimmer gehen und auf den Chefarzt verzichten und den PW30+Z30+BE2 wählen. Dass man daran nicht stirbt, ist klar, ebenso wenig wie an der GKV.
Mir persönlich wäre das aber zu wenig!
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
nadine , Dienstag, 19.08.2008, 22:00 (vor 5942 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
zunächst einmal ganz herzlichen Dank für ihre promte Antwort und die ehrliche Meinung.
Sie haben Recht, es ist der WK 70, ich habe mich vertan. Ist aber auch nicht so einfach, sich durch diesen ganzen Tarifdschungel durchzufinden.
Und es stimmt auch, ich möchte einen möglichst geringen Beitrag, aber nicht auf Teufel komm raus. Die Leistungen sollten schon stimmen, dann würde ich auch mehr zahlen. Allerdings brauche ich keine Premiumversicherung de Luxe. Einfach nur einen vernünftigen Tarif, der die wichtigsten Dinge absichert. Und in dem Punkt bin ich eben unentschlossen, ob die Debeka da für mich die richtige Wahl wäre. Laut dem Versicherungsmakler leisten die nur nach GOÄ, alles andere sind Freiwillige Leistungen, sogar lebenserhaltende Maschinen im Krankenhaus z.B. Sowas finde ich eigentlich nicht so toll und habe keine Lust, mich später im Ernstfall mit der Versicherung rumstreiten zu müssen, weil sie dieses oder jenes nicht übernehmen wollen, obwohl notwendig.
Der Makler unterstrich das auch nochmal, dass die Debeka zwar bisher immer großzügig war, aber man eben nicht in die Zukunft blicken könne, ob das so bleibt. Was mir bei der Debeka ebenfalls Kopfschmerzen bereitet, ist die Tatsache, dass sie die Risikoprüfung anscheinend nicht ganz so ernst nehmen. Trotz meiner Schilddrüsenüberfunktion und anderer nicht ganz so erheblicher Vorerkrankungen verlangt sie keinen Zuschlag. Ist für mich im Moment natürlich gut, aber kann man auf diese Weise den Beitrag langfristig stabil halten?
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse hat der Makler in den höchsten Tönen gelobt und ich weiß eben nicht, obs nur wegen der zu erwartenden Provision ist oder ob die wirklich so empfehlenswert ist. Eins steht fest: Das Leistungsniveau scheint etwas besser zu sein als im vergleichbaren Debeka-Tarif und die BBKK zahlt alle medizinisch notwendigen Behandlungen, egal ob in der GOÄ festgeschrieben oder nicht. Mit dem Hilfsmittelkatalog habe ich mich noch nicht so detailliert befasst. Bleibt die Frage nach der Beitragsstabilität? Ist die BBKK ein großer Versicherer, wie groß ist denn die Streuung? Und wie groß ist das Risiko einer Fusion. Ist doch ein AG, richtig? Kann mir das einer sagen?
Ist nicht generell ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit wie die Debeka vorzuziehen in Bezug auf Beitragsstabilität oder kann man das nicht so pauschal sagen?
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Thomas, Mittwoch, 20.08.2008, 03:33 (vor 5942 Tagen) @ nadine
Sorry, aber die Beihilfe zahlt auch nur, was in der GOÄ drin steht und das tut auch die BBKK und die Debeka!
Ihre Angst vor irgendwelchen Leistungen, die nicht in der GOÄ stehen, in Ehren, aber es gibt nach der GOÄ eine sogenannte Analogabrechnung und die wird von fast allen PKVen bezahlt, nur meist nicht von der Beihilfe. Was hilft Ihnen da jetzt eine PKV, die Ihnen 30% erstattet, die Beihilfe erstattet aber nichts! Deshalb ist diese Diskussion müßig!
Sie sind als Beihilfeberechtigte ein Privatpatient zweiter Klasse, da von der Beihilfe nur das erstattungsfähig ist, was schulmedizinisch hilft, genauso wie in der GKV! Teilweise ist manche GKV (z.B. die TK) erheblich progressiver als manche Beihilfestelle! Dass die Gebührenordnung der PKV, die GOÄ, z.B. höhere Sätze als die GKV zahlt, ist systembedingt, da es keine Budgetierung gibt. Und wenn im Fernsehen etwa erzählt wird, dass Krebspatienten in der PKV länger überleben, liegt das nicht an neuen Methoden, sondern leider daran, dass der Zugang zu den Ärzten durch abgelaufene Budgets für GKV-Patienten blockiert ist und die Wartezeit zu hoch ist. Wenn z.B. ausländische Medikamente noch nicht in Deutschland zugelassen sind, sind Sie bei allen GKV - Beihilfe - PKV auf Wohlwollen oder Prozesse angewiesen, außer Sie haben einen Weltweit-Diplomatentarif, da Sie sich dann die Medikamente z.B. in den USA verschreiben lassen könnten und da die dort zugelassen sind, müssen Sie bezahlt werden. Da die PKVen bei diesen Tarifen wissen, dass man damit die Nichtzulassung in Deutschland umgehen kann, zahlen sie halt. Auch meinHinweis darauf, dass Sie in einem Bundesland ohne Wahlleistungen in der Beihilfe leben, kann bedeuten, dass ihr Bundesland wegen der maroden Haushaltslage die Negativlisten der GKV voll anwendet, d.h. etliche sogar verschreibungspflichtige Medikamente sind nicht erstattungsfähig.
Das Beihilfeproblem wird nur stationär sowohl von der BBKK als auch von der Debeka aufgefangen durch die Beihilfeergänzungstarife, betrifft aber nur die Wahlleistungen Chefarzt.
Auch das Geschwätz, dass die Debeka stationär irgendwelche Maschinen nicht zahle, ist unsinnig. Die Debeka zahlt keine Blutwäsche zu Hause! Die Lücken bei der Debeka liegen im ambulanten Bereich und nicht im stationären, jedenfalls bei Ihrer Tarifkonstellation. Hilfsmittel im stationären Bereich existieren faktisch nicht, da diese laut Bundesgesetz durch die DRG-Fallpauschalen abgedeckt werden.
Hier wird Ihnen also versucht, durch Angst etwas Teureres aufzuschwätzen. Das ist leider das probate Mittel aller Verkäufer bei Leuten wie Ihnen, die sich mit Leistung nicht ziehen lassen! Um all Ihre Ängste abzufedern bräuchten Sie also einen Diplomatentarif mit Beihilfeergänzungstarif auf alle Medikamente und den ganzen ambulanten und stationären Bereich inkl Fallpauschale! Das gibt es für Gesunde, ist aber dann ziemlich teuer, da die Beihilfe bei 70% Bemessungsgrundlage faktisch nur 35% der Rechnung bei einem In-Arzt, der mindestens den 7-fachen Steigerungssatz fürs Händeschütteln verlangt, erstattet. Erstattungsfähig sind nach der GOÄ 3,5-fach, nach den Beihilfeordnungen nur 2,3fach und nur bei unüblicher patientenbezogener Erkrankungslage mit einer für jeden Rechnungsposten spezifischen Begründung der 3,5fache Satz! Doch zu solchen Ärzten ohne Kassenzulassung sind Sie ja bisher als GKV-Patientin auch nicht gegangen! Sie müssen sich als zukünftige Beihilfeberechtigte eben ein Verhalten wie in der Autowerkstatt angewöhnen - fragen, ob es eine GOÄ-Leistung ist und am besten ob das auch in der GKV erstattungsfähig ist! Und Sie sollten grundsätzlich keine Abdingung der GOÄ unterschreiben!
Und nun zu Ihren Ängsten bzgl. Gesundheitsprüfung:
Es soll ja schon vorgekommen sein, dass ein Vertreter den Antrag gefälscht hat. Lassen Sie sich einfach von der Debeka-Zentrale in Koblenz eine Kopie Ihres Antrags faxen. Dann ist die Sache klar.
So und noch einmal zur Wahl: Entscheiden Sie sich jetzt bitte, was Sie wollen: Weniger Lücken, aber dann u.U. mit Einbettzimmer (dann bitte zur BBKK) oder billig mit Lücke ambulante Hilfsmittel beim Rollstuhl und häusliche Behandlungspflege und u.U. ohne Wahlleistungen (dann richtig billig PW30/Z30/BE2). Und weisen Sie Ihren Makler mal daraufhin, dass 30% vermeintlicher Luxus bei 70% Nichtleistung der Beihilfe auch nichts bringen!
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
nadine , Mittwoch, 20.08.2008, 13:53 (vor 5941 Tagen) @ Thomas
Hallo Thomas,
nochmal danke für die so ausführliche und ehrliche Antwort. Von Versicherungsvertretern und -maklern, die was verdienen wollen, kann man das ja kaum erwarten.
Ich habe mich auch schon gefragt, wie das funktionieren soll, wenn die BBKK z.B. eine EXTRA-Leistung zu 30% zahlt, die Beihilfe aber gar nichts. Der Arzt kriegt aber 100%. Den Rest dann wohl im Zweifel von mir. Na vielen Dank! So eine Versicherung brauche ich ja wirklich nun nicht.
Aber ist es nicht auch so, dass das, was die Beihilfe nicht zahlt, über den Beihilfeergänzungstarif erstattet wird? Ich dachte bisher, dafür wäre der da.
Nun ja, bis gestern habe ich noch zur BBKK tendiert, heute erscheint mir die Debeka doch wieder ganz vernünftig, wenn auch mit Lücken, nun ja, aber die hat man wohl fast überall, denke ich. Und bisher war ich ja auch "nur" GKV-versichert, ich werde es also verschmerzen. ,-)
Übrigens, gibt es denn Bereiche, bei denen die GKV mehr leistet als die Privaten? Kur und Reha sind solche Fälle und wohl auch bei den Hilfsmitteln, wie ich hier schon oft gelesen habe. Sonst noch was?
Und zu letzt eine persönliche Frage an Sie, Thomas: Wenn Sie die Wahl hätten ausschließlich zwischen diesen beiden Tarifen, die ich hier genannt habe, für wen würden Sie sich denn entscheiden, allein auf die Leistungen bezogen, nicht auf den Beitrag: Bayerische Beamtenkrankenkasse oder Debeka?
Vielen Dank.
nadine
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Trulla, Mittwoch, 20.08.2008, 16:35 (vor 5941 Tagen) @ nadine
Hallo,
ist es nicht so, dass die Debeka einen Strukturvertrieb hat (eigene Angestellte) und kaum Provisionen für Makler zahlt? Das wäre dann auch noch ein Ansinnen vom Makler zur BBV zu raten ...
Gruss Trulla
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Thomas, Mittwoch, 20.08.2008, 21:09 (vor 5941 Tagen) @ Trulla
@ Trulla: Bitte nichts durcheinander bringen, die BBV ist nicht die BBKK. BBV ist eine sehr kleine Versicherung, BBKK sowie die Tochter UKV gehört den bayerischen und teilweise saarländischen Sparkassen und der bayerischen Landesbank.
Zu den Provisionen: Ob man jetzt sich einen eigenen Außendienst leistet und diesen dann über die Verwaltungskosten bezahlt oder das Geld als Courtage an einen Makler zahlt ist per se irrelevant, sofern eine Versicherung nicht übermäßig Courtage zahlt und andere Versicherungen bei freien Maklern auszustechen. Das gibt es zwar leider, das betrifft die BBKK aber nicht.
Und zu meiner persönlichen Meinung: Mich stört z.B. an der Debeka und der BBKK so viel (Rehaproblematik bei beiden, Hilfsmitteldeckelung bei der Debeka, stationäre Psychotherapie Deckelung bei der BBKK - es kann schließlich jeder durch Gehirnstoffwechselerkrankung "verrückt" werden und noch kein Fall für eine Zwangseinweisung und damit Übernahme der Kosten durch den Staat werden), dass ich mich als Beamter sicherlich irgendwoanders versichern würde. Da ich aber persönlich ein Ein-Bettzimmer versichert habe und darauf großen Wert lege, wäre die Debeka sicherlich nicht meine erste Wahl, und ich würde dann wohl zur BBKK gehen.
Aber das hilft Ihnen überhaupt nicht weiter, denn Sie wollen ja kein Einbettzimmer.
Zu den Ergänzungstarifen: Diese decken meistens die Hauptkosten für die zusätzlichen Zahnmaterialkosten und Auslandsreiseversicherung, die von keiner Beihilfe analog zur GKV voll bezahlt werden. So sind bei der Beihilfe nur noch 40% des Zahnmaterials beihilfefähig, d.h. bei einem 70%-Bemessungssatz sind das 28% plus die 30% aus der Quoten-PKV= 58%. Sie müssten also 42% der Zahnmaterialkosten selbst blechen, so wie das in der GKV ja auch der Fall ist. Da Sie aber nun schon einmal die Risikoprüfung bei einer PKV durchlaufen, wird Ihnen zu dem Notwendigen (30%-Tarif) auch noch der Chefarzt, das Zweibettzimmer und der Zahnersatz dazuverkauft. Die Beihilfeergänzungstarife haben in einem Bundesland wie dem Ihren faktisch die Wirkung wie eine Zusatzversicherung für Krankenhaus und Zahnarzt zur GKV. Ich bin mir sicher, dass die Masse der meist sparsamen Beamten nie und nimmer diese Zusatz-Tarife abschlössen, wenn sie in der GKV wären! Aber wenn man dann schon beim Versicherungsvertreter ist, versichert man ja in Dtl. alles mögliche, nur leider nicht das Essentielle (Reha+Hilfsmittel). Aber die Masse der Beamten weiß ja gar nicht, was Reha und Hilfsmittel wirklich kosten.
Und hier noch ein Hinweis zur BBKK: Hier gefällt mir gar nicht, dass die Zahnersatzleistungen des Zahnarztes inkl. Material im 30%-Haupttarif ab 7700 Euro Rechnungsbetrag pro Jahr nur noch hälftig bezahlt werden! Dasselbe gilt übrigens für den Ergänzungstarif. Bei 10.000 Euro Zahnarztrechnung (3.000 Euro GOZ, davon 500 Euro über dem 2,3er Satz und 7.000 Euro Zahntechniker) für ein Gebiss hieße dies, dass Sie von der Beihilfe bei Ihrem Bemessungssatz im Worts-Case 70% der 2.500 Euro und 70%x 40%x7000 Euro bekommen = 3.710 Euro.
Die BBKK zahlte 44% von 7.700 Euro + 22% von 2.300 Euro = 3.894 Euro, d.h. die Lücke wäre 2.396 Euro.
Die Debeka zahlte hier 30% ungedeckelt= 3.000 Euro + von der Beihilfelücke beim Zahnmaterial maximal 6.150 Euro= hier also die restlichen 2.940 Euro, d.h. insgesamt 5.790 Euro. Es verbleibt also nur die Lücke von 500 Euro über dem 2,3er Satz.
Wenn jetzt die Versorgung nocht teurer wird, z.B. Unter- und Oberkiefer, verschiebt sich die Sache zugunsten der Debeka.
Wenn Sie aber eine sog. Kombinationsversorgung mit mehreren Teleskopen machen lassen, die weder in der GKV noch in der Beihilfe erstattungsfähig ist (ist so ein Fall, wo die Beihilfe sagt: Alle restlichen gesunden Zähne bis auf die Haltepunkte ziehen und dann bitte gleich eine Komplettprothese), dann wird die Lücke bei der Debeka groß, da dann der GOZ-Posten von der Beihilfe unerstattet bleibt, d.h. es gäbe eine Lücke von 2.100 Euro in unserer Beispielrechnung. Die ist aber immer noch geringer als bei der Debeka!
Ich habe mir mal heute Abend die Mühe gemacht, diese Taschenspielertricks in Versicherungsbedingungen der Bayerischen, aber auch der Deutschen Beamtenkrankenkasse aufzuzeigen. Rechnet natürlich keiner im Normalfall durch. Ich hoffe auch inständig, dass ich mich nicht verrechnet habe, sonst regt sich wieder irgendjemand wahnsinnig auf !
Übrigens ist diese Art der Tarife auch wieder ein Punkt, der gegen beide KVen spricht, ich hätte lieber einen Prozenttarif statt Deckelung auf Beträge, die irgendwann von der Inflation aufgefressen werden und auf deren Erhöhung man keinen Rechtsanspruch hat! Aber Zahnbereich kann man auch ansparen, wie ein Auto. Ist also nicht so tragisch, aber das Top-Verkausargument beim kariesgeplagten Beamten!
Erst seit wenigen Jahren gibt es auch nur bei wenigen PKVen die Beihilfeergänzungstarife für den ambulanten schulmedizinischen Bereich, der ja bisher komplett von der Beihilfe getragen wurde. Doch mit den Einschränkungen bei der GKV wurden hier auch saftige Selbstbeteiligungen (ja nach Land und Besoldungsgruppe entweder pauschal bis zu 500 Euro im Jahr oder die Erbsenzähler à la GKV: 10 Euro beim Arzt pro Quartal oder sogar 6-8 Euro pro Rechnung, was dann bei Kranken schnell 60 Euro im Quartal zur Folge haben kann, bei den Medikamenten auch das übliche, nämlich 5-10% von der Erstattung oder pauschal 3 bis 12 Euro vom 50%-Satz je nach Land, Medikamentenpreis und Packungsgröße). Sie sehen, dass die Selbstbeteiligungen in der Beihilfe, wenn man bedenkt, dass ja nur 50 bis 70% und nicht 100% wie bei der GKV erstattet werden, oft über denen der GKV liegen. Bedanken dafür darf sich jeder Beamte bei der Bildzeitung, die zur Auflagensteigerung den Unterschied zwischen einer 50%- oder 70%-Erstattung und der 100%-Erstattung der GKV unterschlagen hat, so dass nach einer Hetzkamapgne teilweise die volle GKV-SB vom halben Beihilfe-Erstattungsbetrag abgezogen wird.
Und dann haben immer mehr Ärzte erkannt, dass man ahnungslosen Beamten, die ja rechtlich Selbstzahler sind und für die die Beihilfe und die PKV nur eine Rückversicherung sind, unnützen Kram aus der IGEL-Liste aufschwatzen kann. Jeder GKV-Patient kapiert sofort, was los ist, da er ja sofort zur Kasse gebeten wird, ein Beihilfberechtigter aber erst, wenn es zu spät ist. Wenn man den IGEL-Kram unter Vorsorge versteht, dann ist dies natürlich bei der BBKK mitversichert. Wenn Sie so etwas wollten, könnten Sie es aber auch verschmerzen, die 100 Euro einmal selbst zu zahlen, wenn Sie monatlich so viel Geld sparen!
Ein vernünftiger Facharzt stellt aber einem Beihilfeberechtigten nur Rechnungen bis zum 2,3er Steigerungssatz und rechnet nur in wirklich begründeten Ausnahmefällen einen 3,5er ab, da man diese Klientel, die am Quartalsende sicherlich mehr zahlt als die budgetierten Kassenpatienten, nicht verprellen will. Hier die Eventualität eines Abkassierers zu versichern, ist m.E. unsinnig. Denn diese Tarife sind so teuer, da in solche Tarife nur Menschen hineingehen, die sich dauernd in den Luxuspraxen von Ärzten ohne Kassenzulassung behandeln lassen wollen. Und Sie brauchen keine Angst z.B. vor Unikliniken zu haben: Im ambulanten Bereich rechnet dort keiner über 3,5 ab, denn die Herren und Damen Professoren sind ja selber beihilfeberechtigt und kennen das Problem!
Allein beim Zahnarzt wird bekanntlich gern zugelangt und viele Beihilfeordnungen zahlen nur noch den 2,3-fachen Satz der GOZ und dann ist definitiv Schluss. Da die GOZ in den Sätzen unter der GOÄ liegt und manchmal sogar unter dem BEMA der GKV liegt, sehen sich die Zahnärzte berechtigt, hier abzukassieren. Hier ist bei der Debeka nichts im BE abgedeckt, bei der BBKK läppische 14% und dann auch noch auf 7700 Euro Rechnungsbetrag gedeckelt.
Und nun haben Sie die Wahl!
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Jester , Donnerstag, 09.10.2008, 01:12 (vor 5892 Tagen) @ Trulla
Man beachte die Beschwerdequote und die Kündigungsquoten die bei der Debeka sehr gering sind. Natürlich macht der Makler die Debeka schlecht, denn er kann die Debeka nicht anbieten. Meines Wissens arbeitet die Debeka mit keinen Makler zusammen (und wenn, dann nur ganz ausgesuchte).
Zieht man die Gesundheitsreform 2009 hinzu ist es unheimlich wichtig bei einem starken Unternehmen abzuschliessen. Meines Wissens ist die Debeka eindeutig die grösste aller privaten Krankenversicherungen. Ich denke, dass die Mehrzahl nicht irren kann.
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Alexander Gretzinger , Montag, 25.08.2008, 22:28 (vor 5936 Tagen) @ nadine
Ich würde zu gar keinem Krankenversicherer gehen, der einen so extremen Focus auf Beamte legt wie Debeka und BBKK!
Denn diese Zielgruppe wird immer kleiner, weil immer weniger Menschen verbeamtet werden. Bund und Länder als Beihilfeträger müssen inzwischen erkennen, dass Beihilfe und Pensionen ein extrem teures Vergnügen (wenn nicht gar eine Zeitbombe) sind und sie mit Beamten natürlich erheblich unflexibler sind als mit Angestellten.
Außerdem teilt die Beihilfe einen ganz großen Nachteil mit der gesetzlichen Krankenversicherung: ihre Leistungen sind nicht garantiert bzw. vertraglich abgesichert. D. h., der Beihilfeträger kann die Leistungen der Beihilfe kürzen, z. B. wenn er kein Geld mehr hat. Das ist in vielen nördlichen Bundesländern bereits geschehen, z. B. mit dem Wahlarzt ( Chefarzt ) und dem Zweibettzimmer. Die jeweiligen Versicherer müssen in diesem Fall die gestrichenen Leistungen zwar RISIKONEUTRAL (also ohne Ausgleich inzwischen aufgetretener Erkrankungen nachversichern). Aber man kann sich ja leicht ausmalen, dass soetwas extrem schlecht für die Beitragsentwicklung ist, weil die Krankheiten eben nicht entsprechend im Beitrag berücksichtigt werden dürfen.
Und diese Effekte wirken bei Debeka und BBKK als Krankenversicherern mit extrem hohem Beamtenbestand natürlich überproportional stark.
Außerdem sollte man bei der Wahl nicht vergessen, dass man ja evt. nicht sein ganzes Leben Beamter bleibt, sondern z. B. wegen der Kindererziehung oder weil man sich selbständig machen möchte ausscheidet. Dann ist man aber vielleicht wegen Vorerkrankungen an seinen bestehenden Versicherer gebunden und der bietet als ausgesprochener Beamtenversicherer für Nicht-Beamte sicher nicht die Tarifvielfalt, wie ein "normaler" Krankenversicherer, der zwar auch eine ganze Reihe Beamte als Kunden zählt, aber eben nur als einen Teil seiner Kunden - Stichwort: Risikostreuung.
Alexander Gretzinger
DKV Agentur
P.S. Eine Schilddrüsenüberfunktion wäre auch bei der DKV durchaus versicherbar.
Re: Debeka oder Bayerische Beamtenkrankenkasse?
Thomas, Dienstag, 26.08.2008, 01:17 (vor 5936 Tagen) @ Alexander Gretzinger
Jetzt mal STOPP!
Die Beamteneffekte (Nachversicherungsgarantie) hat jeder Versicherer in den Beamtentarifen isoliert und die wirken sich auch bei jedem aus - auch bei der DKV, obwohl da ja einiges in die B-Tarife ausgelagert ist, um Q billig zu halten - Sie verstehen, von was ich rede!
Zur Verbeamtung:
Die Anzahl der Verbeamtungen geht v.a. durch die Privatisierung der Bahn und der Post enorm zurück, das ist aber für die PKV komplett egal, die diese Beamte bis auf den höheren Dienst der Post zwangsweise in eigene Versorgungswerke ausgelagert waren. Dass einige Länder wie Berlin aus Ideologie nicht mehr verbeamten, hat auch keinen Ewigkeitswert. Schleswig-Holstein z.B. hat diesen haushalterischen Unsinn wieder aufgegeben, da Beamte billiger sind, wenn man die Altersversorgung der Staatsangestellten (Rente+vom Dienstherrn fast komplett zu tragende Betriesrente) als Vergleichsmaßstab nimmt!
Also: So lange es Tarifverträge des öffentlichen Dienstes mit nicht versetzbaren, zudem faktisch und nach 15 Jahren tatsächlich im Westen und in Berlin unkündbaren Staatsangestellten gibt, wird es auch noch Beamte geben!
Allein eines droht hier: Die Bürgerversicherung! Das würde sicher das Aus für typische Beamtenversicherer in der jetzigen Form bedeuten. Da wäre die DKV mit Ihren vielen Zusatzversicherten und dem sehr guten Zusatztarifangebot sicher besser dran! Doch das ist für den Versicherten eh egal, da er dann sicher für eine Bürgerversicherung optieren kann. Dass dann eine PKV u.U. darunter finanziell leidet, wird dem Wechsler aber ziemlich egal sein!