Sonderfall PKV-Verbleib in erster Anstellung nach Studium trotz 3 Jahresfrist?!? (Private Krankenversicherungen)

Hans @, Dienstag, 26.08.2008, 21:10 (vor 5935 Tagen)

Hallo lieber Forumsgemeinde,

das ist mein erstes Post hier!

Ich habe folgendes Problem und hoffe hier auf Hilfe. Dazu kurz eine Beschreibung der Sachlage.

Ich war seit Geburt privat krankenversichert bei der DKV (Mitversicherung über Vater, Arzt). Während meines Zivildiensts hatte ich über eine Anwartschaft den Vertrag pausiert.
Während meines Studiums war ich wieder privat versichert (nach wie vor DKV, gleicher Vertrag) und habe mich dazu von der gesetzlichen Kasse durch die AOK befreien lassen.

Während der Schulzeit und des Studiums war ich obendrein auch schon selbständig tätig (erst als Kleingewerbe, dann freiberuflich und später hab ich dazu noch eine GmbH mitgegründet und war dort Gesellschafter-Geschäftsführer).

Nun bin ich mit dem Studium fertig und trete im November eine Stelle als Angestellter an. Nebenbei bleibe ich jedoch auch weiterhin freiberuflich tätig und zumindest die ersten Monate bin ich auch weiter Gesellschafter-Geschäftsführer meiner GmbH.

Ich verdiene in meiner Festanstellung mit ca. 50 - 54 bereits ein gutes über der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Dazu kommt der Gewinn aus meiner Freiberuflichkeit und nochmal ein Batzen aus der Geschäftsführertätigkeit.

Meine Frage daher nun, habe ich irgendeine Chance, dass ich nicht erstmal für 3 Jahre (das ist ja die neue Frist seit) in die Gesetzliche wechseln muss?

Genieße ich Bestandsschutz?

Ich habe ja bereits einen seit langem bestehenden Vertrag und liege auch weiter weit über der JAEG. Ein Wechsel zur GKV wäre folglich völlig hirnrissig und würde mich auch
finanziell verdammt teuer kommen (ca. 7200 € mehr als bei der PKV für die 3 Jahre bei Leistungen unter aller Kanone im Vergleich zu meiner eher luxuriösen PKV).

Weiter: Ich bin zwischen meinem Studiumsende und dem Arbeitsantritt noch ein paar Wochen ausschließlich selbständig und wäre dadurch vor Job-Antritt auch privat vollversichert
(also nicht nur der studentische Tarif, wobei der bei mir weitgehend eine Vollversicherung bedeutet). Hilft mir das eventuell weiter?

Es muss ja doch sicher irgendeine Lücke geben, mit der ich in meinem Fall die beknackten 3 Jahre in der GKV vermeinden kann, oder?

Herzlichen Dank schon mal für eure Antworten,

viele Grüße,

Re: Sonderfall PKV-Verbleib in erster Anstellung nach Studium trotz 3 Jahresfris

Thomas, Mittwoch, 27.08.2008, 01:34 (vor 5935 Tagen) @ Hans

Diese Lücke gäbe es nur, wenn Sie eine GKV fänden, die Ihnen bestätigte, dass Sie mehrheitlich Selbständiger (Arbeitszeit+Einkommen) sind. Sie sehen, ich schreibe im Irrealis, d.h. vergessen Sie es!

Hinweis: Es wird zwar teurer als die pure Anwartschaft, aber da die DKV ja auch in der GKV-Zusatzversicherung Luxus anbietet: SM9+AM9+AMX in Kombi mit der Anwartschaft ist das relativ günstig zu haben, und Sie sind bei allen Ärzten und Krankenhäusern mit GKV-Zulassung Privatpatient. Sie müssen dann in der GKV nur für den ambulanten Bereich das Kostenerstattungsverfahren wählen.
Oder Sie verzichten auf eine bei der DKV nicht gerade billige große Anwartschaft und nehmen einen puren Optionstarif!

Re: Sonderfall PKV-Verbleib in erster Anstellung nach Studium trotz 3 Jahresfris

Thomas, Mittwoch, 27.08.2008, 01:39 (vor 5935 Tagen) @ Thomas

Noch eine Frage hätte ich:
Welchen Luxustarif ohne SB in der DKV bekommen Sie denn für dauerhaft 300 Euro? Ärztetarif? Der Bestmed 4+5 bleibt dauerhaft sicher nicht so billig, vgl. M-TOP!
Bedenken Sie bitte, dass Ihr jetziger Studententarif keine Altersrücklage bildet! Und dass der Arbeitgeber die Hälfte der Ersparnis PKV zu GKV selbst einsteckt!

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