(52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
mein Sohn und meine Frau sind mittlerweile selbst gesetzlich versichert. So wird für mich -kein Beamter, aber beihilfeberechtigt- die PKV interessant.
Sollte ich in meinem Alter (52) -gesund, keine Vorerkrankungen- noch wechseln, oder lohnt sich das jetzt nicht mehr...?
Danke für Hinweise!
christihan
Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV
Thomas, Mittwoch, 27.08.2008, 15:59 (vor 5934 Tagen) @ christihan
Sollten Sie beihilfeberechtigter Staatsangestellter sein - ein Auslaufmodell! - ohne Beihilfe in der Rentenzeit, lassen Sie bitte die Finger von einer Beihilfeversicherung. Denn diese baut in fast allen Ländern nur eine 30%-Altersrückstellung auf, da man mit der Pensionierung als Beamter 70% Beihilfe erhält. Fällt bei Ihnen allerdings die Beihilfe mit der Verrentung weg (ist bei allen der Fall, für die keine Beihilfeablöseversicherung bei einer PKV abgeschlossen wird, die dann nach dem Ausscheiden aus dem Dienst die Beihilfeleistung übernimmt. Dieses Problem betrifft ca. 95%, bitte lesen Sie Ihren Vertrag und den für Sie gültigen Tarifvertrag durch!), dann werden Sie mit der PKV altersarm!
In 13 Jahren nur 30% Altersrücklage aufbauen, obwohl man 100% braucht, ist finanzieller Selbstmord. Bedenken Sie, dass die Rentenversicherung nur den Beitrag zur PKV beisteuert, der dem GKV-Beitrag entspricht! Das kann dann u.U. nur 20% des Beitrags sein!
Also:
1. Quoten-PKV, nur wenn Sie in der Rentenzeit vertraglich festgelegt durch eine Beihilfeablöseversicherung abgesichert sind!
2. Wenn PKV, dann bitte Quoten-PKV ohne Altersrücklage und dann Anwartschaft im 100%-Volltarif abschließen. Das wird wahrscheinlich teurer als die GKV in Ihrem Alter, bringt also nur mehr Luxus, aber keine Beitragsersparnis.
3. Denken Sie über eine 50%-Krankenhaus-Zusatzversicherung nach, wenn Ihre Beihilfe Wahlleistungen zu 50% bezuschusst. Das Aufstocken einer Zusatz-PKV mit der Verrentung auf 100% ist bezahlbar.
4. Nutzen Sie die Beihilfe z.B. für Zuzahlungen im Zahnersatz oder Kostenerstattung (ambulanter Privatpatient), wenn dies für freiwillig GKV-Versicherte nach Ihrer Beihilfeordnung möglich ist und aus Ihrer Sicht erwünscht ist!
Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV
Ilona , Mittwoch, 27.08.2008, 16:14 (vor 5934 Tagen) @ christihan
Hallo,
ich lese gerade Ihre Frage.
Da ich selbst bei der Debeka arbeite, kann ich aus eigener Erfahrung schreiben: fragen Sie doch einfach einmal nach einem Angebot. Wir haben sehr viele "ältere" Leute - sogar mit 70 - die zu uns in die Private wechseln.
Wenn Sie mögen, schreiben Sie mir einfach Ihr Geburtsdatum - dann maile ich Ihnen ein Angebot zu.
Ganz anonym.
ilona.glock@googlemail.com
Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV
Thomas, Mittwoch, 27.08.2008, 22:11 (vor 5934 Tagen) @ Ilona
Ilona, es ist ja in Ordnung, dass Sie hier Kunden requirieren wollen. Doch die von Ihnen angeführten 70-Jährigen sind doch die Öffnungsaktion für Beamte und Pensionäre bzw. Witwen! Es ist nicht seriös, Beispiele von Menschen, die 70% oder gar nach altem Recht 80% Beihilfe und damit nur 20 bis 30%-PKV brauchen mit Vollzuversichernden zu vergleichen.
So eine Simplifizierung zum Zwecke der Verkaufsförderung hat doch die Debeka nicht nötig!
Auf jeden Fall sollten Sie dem nichtverbeamteten Herrn nur ein Angebot für eine 100%-Altersrücklage anbieten, da Sie sonst Ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen!
Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV
christihan , Donnerstag, 28.08.2008, 11:13 (vor 5934 Tagen) @ Thomas
Danke schonmal für die Antworten!
Es ist so, daß -wie bei Beamten- meine Beihilfe als Rentner auf 70%
steigt.
Re: (52) und beihilfeberechtigt, GKV oder PKV
Thomas, Donnerstag, 28.08.2008, 12:38 (vor 5933 Tagen) @ christihan
Da für Angestellte die Öffnungsaktion nicht gilt, müssen Sie die ganz normale Risikoprüfung durchlaufen. Da Sie aber scheinbar gesund sind, ist das wohl kein Problem! Lassen Sie sich aber bitte die Ausdrucke der Patientenakten Ihres Hausarztes geben, man wundert sich nämlich, was da alles zur Erhöhung der GKV-Abrechnung in den Akten und v.a. in den Arztbriefen der Fachärzte schlummert!
Zu den viel diskutierten Unterschieden bei den PKVen:
Es gibt Unterschiede bei Hilfs-, Heilmitteln (meist schlechter als die GKV), Kur und Reha (bei vielen faktisch nicht versichert, aber Sie sind ja als Angestellter in der Rentenversicherung), Anschlussheilbehandlung und häuslicher Behandlungspflege (die einen PKV sehen eine Rechtsanspruch vor, bei den anderen ist dies Kulanzleistung), stationäre Psychotherapie (manchmal limitert auf 30 oder 48 Tage) und bei der Genehmigungspflicht gemischter Krankenanstalten - der Rest ist meist gleich.
Eine Frage: Warum sind Sie dann nicht schon mit der Familie in die PKV, da diese ja auch beihilfeberechtigt gewesen wäre?
Wenn Sie tatsächlich 70% Beihilfe im Alter erhalten, kann man abhängig von Ihren Alterseinkünften das Wagnis waren. Sie müssen jedoch mit ca. 300 bis 400 Euro im Monat auch im Alter rechnen, allerdings dann für eine Luxusversorgung mit einem Beihilfeergänzungstarif inkl. Chefarzt.