Kündigungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

Elisa Kreft @, Montag, 22.09.2008, 12:59 (vor 5908 Tagen)

Hallo,

ich weiß, dass man 18 Monate bei seiner KK bleiben muss, bevor man wechslen kann.

Ich war 20 Jahre familienversichert und seit Mai diesen Jahres allein versichert auf Grund meiner Ausbildung.

Ich wollte diesen Monat meine Krankenkasse wechseln und hab, nachdem ich keine Antwort auf meine Kündigung erhielt, angerufen.

Am Telefon sagte man mir, dass ich seit Mai neu versichert wäre und es würde keine Rolle spielen, wie lang ich vorher bei der selben KK familienversichter wäre.

Stimmt das? Oder kann ich mich dagegen wehren?!
So müsste ich bis November 2009 warten :(


Danke schonmal für Antworten

Re: Kündigungsfrist

geizistungeil, Montag, 22.09.2008, 13:22 (vor 5908 Tagen) @ Elisa Kreft

Hallo,

denke mal das Du eine Ausbildung gegen Entgelt machst.Somit hast Du zu Beginn deiner Ausbildung ein Kassenwahlrecht.Da Du Dich zu Beginn deiner Ausbildung für keine neue Krankenkasse entschieden hast bist du somit 18 Monate an deine jetzige Krankenkasse gebunden.

Auch wenn du keinen Aufnahmeantrag unterschrieben hast, wird dich dein Arbeitgeber dort angemeldet haben.Das nennt man passives Wahlrecht.

Wenn deine Krankenkasse nicht noch vor November 2009 die Beiträge erhöht hast du keine chance da raus zu kommen!

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