Re: Kündigungsfrist (Gesetzliche Krankenkassen)

geizistungeil, Montag, 22.09.2008, 13:22 (vor 5907 Tagen) @ Elisa Kreft

Hallo,

denke mal das Du eine Ausbildung gegen Entgelt machst.Somit hast Du zu Beginn deiner Ausbildung ein Kassenwahlrecht.Da Du Dich zu Beginn deiner Ausbildung für keine neue Krankenkasse entschieden hast bist du somit 18 Monate an deine jetzige Krankenkasse gebunden.

Auch wenn du keinen Aufnahmeantrag unterschrieben hast, wird dich dein Arbeitgeber dort angemeldet haben.Das nennt man passives Wahlrecht.

Wenn deine Krankenkasse nicht noch vor November 2009 die Beiträge erhöht hast du keine chance da raus zu kommen!


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