PKV und Unterbrechung Referendariat (Private Krankenversicherungen)

Xandi, Donnerstag, 28.08.2008, 11:22 (vor 5934 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Seit Herbst letzten Jahres bin ich in der PKV (Anwärtertarif, 50% Beihilfe) versichert, als ich mein Referendariat (Beamter auf Zeit) begonnen habe.
Anfang diesen Jahres habe ich dann das Referendariat unterbrochen und eine kurze Zeit in einem Nebenjob gearbeitet. Die Firma hat mich dabei ohne mein Wissen bei meiner alten GKV angemeldet. Diese behauptet nun, dass ich bei ihnen weiter versicherungspflichtig wäre.

Kann mich vllt. jemand aufklären, wie es da genau aussieht?

Vielen Dank

Re: PKV und Unterbrechung Referendariat

Thomas, Donnerstag, 28.08.2008, 12:41 (vor 5933 Tagen) @ Xandi

Sie sind z.Z. in Deutschland grundsätzlich in irgeneiner KV versicherungspflichtig!

Zur Klärung Ihrer GKV-Pflicht:
1. Haben Sie unterbrochen oder abgebrochen?

2. Was sind Sie jetzt? Beamter auf Widerruf (auf Zeit waren Sie nicht, denn das ist man nur an der Uni, aber nie im Referendariat!) oder Angestellter oder Arbeitsloser mit oder ohne ALG I oder II?

Re: PKV und Unterbrechung Referendariat

Xandi, Donnerstag, 28.08.2008, 14:57 (vor 5933 Tagen) @ Thomas

Zu 1: Das Referendariat kann man in dem Sinne nicht "unterbrechen". Es wurde also erstmal abgebrochen (Antrag auf Entlassung).

Zu 2: Ich war zur Zeit des Ref. Beamter und bin im Moment ohne Beschäftigung (allerdings nicht als arbeitslos gemeldet).

Ich werde das Ref. dann im September wieder fortsetzen.

Re: PKV und Unterbrechung Referendariat

Thomas, Donnerstag, 28.08.2008, 16:16 (vor 5933 Tagen) @ Xandi

Wenn Sie nichts bei der GKV unterschrieben haben (freiwillige Weiterversicherung mit Kündigungsfrist von 2 Monaten, bei einem Wahltarif von 3 Jahren), sind Sie nun versicherungsfrei und können sofort in die PKV! Dies müssen Sie aber der GKV nachweisen! Unversichert zu sein, ist nicht mehr erlaubt! Es dürfen also keine zeitlichen Lücken beim Versicherungsschutz bestehen und Sie müssen sich u.U. rückwirkend in der PKV höherversichern bzw. die Anwartschaft nutzen.

Re: PKV und Unterbrechung Referendariat

Xandi, Donnerstag, 28.08.2008, 16:21 (vor 5933 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank erstmal für die Info. Also unterschrieben hab ich bei der GKV gar nichts.

In der PKV bin ich ja aktuell immer noch (und ohne Unterbrechung) Mitglied, allerdings noch mit den Beamtenanwärter Konditionen und den 50% Beihilfe (auf die ich ja im Moment kein Anrecht habe).

Re: PKV und Unterbrechung Referendariat

Thomas, Donnerstag, 28.08.2008, 17:12 (vor 5933 Tagen) @ Xandi

Dann sind Sie rechtlich nicht versichert, da eine Beihilfe-PKV keine substitutive PKV im Sinne einer Voll-PKV oder GKV ist und Sie sind versicherungspflichtig in der GKV, außer es gelingt Ihnen noch rückwirkend die PKV ab Ende der Beschäftigung in einen 100%-Tarif umzuwandeln, was aber u.U. teuerer sein könnte als eine freiwillige GKV inkl. der 2-monatigen Kündigungsfrist.
Übrigens haben Sie auf die Umstellung der 50%-PKV auf die 100%-PKV wohl durch das Verstreichenlassen aller Fristen keine Anspruch ohne Gesundheitsprüfung, außer in den Bedingungen der PKV ist das anders geregelt!

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