Re: PKV und Unterbrechung Referendariat (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Donnerstag, 28.08.2008, 17:12 (vor 5933 Tagen) @ Xandi

Dann sind Sie rechtlich nicht versichert, da eine Beihilfe-PKV keine substitutive PKV im Sinne einer Voll-PKV oder GKV ist und Sie sind versicherungspflichtig in der GKV, außer es gelingt Ihnen noch rückwirkend die PKV ab Ende der Beschäftigung in einen 100%-Tarif umzuwandeln, was aber u.U. teuerer sein könnte als eine freiwillige GKV inkl. der 2-monatigen Kündigungsfrist.
Übrigens haben Sie auf die Umstellung der 50%-PKV auf die 100%-PKV wohl durch das Verstreichenlassen aller Fristen keine Anspruch ohne Gesundheitsprüfung, außer in den Bedingungen der PKV ist das anders geregelt!


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