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Dass die Debeka nicht die beste ist, was die Reha angeht (=faktisch nicht versichert) ist bekannt. Dass der Hilfsmittelkatalog im Haupttarif etwas dünn ist, ebenso. Hier hilft aber bei der Debeka der Tarif BE. Also spricht gegen die Debeka nur das Thema Kur/Reha und die Nichtversicherbarkeit des Einbettzimmers ohne Tarifverrenkungen.
Das Thema der Beitragsrückerstattung ist wohl das beste Werbeargument der Debeka und wird deshalb - solange es Beamte in größeren Massen gibt - der Debeka immer einen breiten Strom von Kunden zutreiben, was posititv ist.
Dass eine hohe BRE die Altersrücklagen schmälert bzw. den faktischen Beitrag bei Krankheit erhöht, ist auch logisch, aber erst nach einigem Nachdenken einsichtig.
Das Krankenhaustagegeld ist nicht beliebig, sondern wichtig, um die SB bei den Wahlleistungen der Beihilfe bezahlen zu können, wenn man diese in Anspruch nehmen will.
Zu den Rehamaßnahmen: Grundsätzlich sind alle Kur- und Rehamaßnahmen (Unterbringung, Arzt, Anwendungen usw.) bei allen PKVen in den Musterbedingungen des PKV-Verbandes ausgeschlossen, einige zahlen noch nicht einmal ambulante Behandlungen in einem Kurort. Dies heißt, es ist absolut nichts versichert. Es geht also nicht nur um die Unterbringung. Wenn jetzt die Kurortklausel nicht gilt, dann können Sie auf Ihre Kosten in ein Hotel in einem Kurort gehen und sich ambulant von niedergelassenen Ärzten behandeln lassen und dann auf Rezept auch Heilmittel in Anspruch nehmen, aber nicht stationär. Da eine Reha im Ernstfall wohl kaum ambulant stattfinden kann, ist sie damit nicht versichert.
Wenn Ihnen jetzt irgendein Vertriebsmensch erzählt, Sie könnten sich in eine Rehaeinrichtung legen und nur die Unterbringung werde nicht bezahlt, der Rest aber als ambulant abgerechnet, dann ist das rechtlich durch die Bedingungen und auch durch das Gesetz nicht gedeckt, da Sie stationär aufgenommen wurden.
Es gibt aber Versicherer, die die Anschlussheilbehandlung (14 Tage nach Krankenhausaufenthalt bei einem engen Krankheitskatalog) explizit in den Bedingungen nennen (z.B. DKV) oder z.Z. aus Kulanz ohne Rechtsanspruch für die Zukunft (Debeka) bezahlen. Und dann gibt es die HUK, die eindeutig sagt: Zahlt niemand anderes (z.B Rentenversicherung), dann zahlen wir.
Zu den Altersrückstellungen: Darüber haben sich schon viele Wissenschaftler und Journalisten den Kopf zerbrochen. Es gibt eine gesetzliche Kalkulationsverordnung, nach der kalkuliert wird, und jeder Tarif muss mit seiner Kalkulation genehmigt werden. Wenn aber ein Kollektiv jetzt kränker wird, als anfänglich kalkuliert, bricht aber leider alles zusammen. Auch die medizinische Inflation, politische Einflüsse, aus Angst vor den Kunden bzw. dem Finanztestheft in der Vergangenheit nicht durchgeführte Beitragserhöhungen der Vergangenheit (=ominöse Beitragsstabilität) und das Missmanagement von Managern vielleicht in 30 Jahren kann eine Beitragserhöhung zur Folge haben.
Deshalb: Gehen Sie zu einer PKV, die Ihnen vertraglich das bietet, was Sie an Leistung erwarten, und achten Sie dabei auch auf die Größe der PKV. Klein ist heute durch den politischen Einfluss leider nicht mehr fein!