Pflichtrückkehr in GKV? (Private Krankenversicherungen)
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Ich bin in 2003 in die PKV gewechselt. Im Angestelltenverhältnis, den Arbeitgeber habe ich nicht gewechselt, erreiche ich nicht mehr die Versicherungspflichtgrenze bzw. Beitragsbemessungsgrenze. Ist nun eine Rückkehr zur GKV Pflicht? Und wenn ja ab wann?
Schon mal vielen Dank für Ihre Antworten.
Re: Pflichtrückkehr in GKV?
Bodi, Samstag, 06.09.2008, 08:46 (vor 5924 Tagen) @ Tina
Die Versicherungsfreiheit endet in dem Monat, in dem vorausschauend auf das Jahr betrachtet die Versicherungspflichtgrenze unterschritten wird. Wenn also das voraussichtliche durchschnittliche Monatsentgelt in 2008 weniger als 4012,50 EUR beträgt, ist eine sofortige Rückkehr in die GKV Pflicht.
Für am 31.12.2002 bereits Privatversicherte gilt eine niedrigere Versicherungspflichtgrenze von derzeit 3600 EUR mtl. (Bestandsschutzregelung).
Sofern der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze erhöht und der Arbeitnehmer nur aus diesem Grund versicherungspflichtig wird, ist eine unwiderrufliche Befreiung möglich. Für so Befreite führt Arbeitnehmertätigkeit auch mit Entgelten unter der Versicherungspflichtgrenze nicht mehr zur Versicherungspflicht.
Re: Pflichtrückkehr in GKV?
Fungel , Montag, 08.09.2008, 16:28 (vor 5922 Tagen) @ Bodi
Frage: gilt die Rückkehr zur PKV auch dann wenn durch eine Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung nach §3.63 (alternativ in eine Unterstützungskasse nach §19 - bis 4% der BBD) das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze kommt?
Oder ist hier eine (einmalige) Befreiung möglich - wie als wenn sich die Versicherungspflichtgrenze erhöhen würde?
Re: Pflichtrückkehr in GKV?
Tina , Montag, 08.09.2008, 16:58 (vor 5922 Tagen) @ Bodi
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Heute habe ich erfahren, dass mein Wechsel eigentlich nicht möglich gewesen sein soll, weil ich bereits zu diesem Zeitpunkt die Grenze nicht überschritten habe. War wohl damals ein Fehler der Personalabteilung. Auch eine jährliche Prüfung fand scheinbar nicht statt und ich fühle mich in der Angelegenheit unschuldig, weil der Wechsel eng von der Personalabteilung begleitet wurde. Was wird wohl nun passieren? Wg. Krankheit der zuständigen Sachbearbeiterin wird hier aktuell keine Entscheidung getroffen. Der Fehler wurde durch eine Prüfung durch die Rentenversicherung entdeckt. Wird es nun zu einer rückwirkenden Rückkehr kommen? Wie verhält es sich dann mit den Beiträgen und Leistungen, die ich mit meiner PKV abgewickelt habe?
Re: Pflichtrückkehr in GKV?
Bodi, Montag, 08.09.2008, 18:17 (vor 5922 Tagen) @ Tina
Entgeltumwandlung löst sofort Versicherungspflicht aus, wenn dadurch die Versicherungpflichtgrenze unterschritten wird. Eine Befreiungsmöglichkeit gibt es nicht. Wer das übersieht, landet schnell unfreiwillig in der GKV.
Der Arbeitgeber ist für die richtige Meldung seiner Arbeitnehmer verantwortlich, haftet also für Fehler und muss zumindest für die letzten vier Jahre nachzahlen. Der PKV-Vertrag wird vermutlich soweit wie möglich rückabgewickelt.