Kur / Reha / Anschlußbehandlung ... in der PKV (Private Krankenversicherungen)

TiBa, Sonntag, 07.09.2008, 18:13 (vor 5923 Tagen)

In verschiedenen Einträgen werden immer wieder die o.g. Themen beschrieben, leider meist nicht gesammelt und ohne Beispiele:

1. Kur
was ist eine Kur? Definition? Beispiel? (nach meinem bisherigen Kenntnisstand: eine Art Wellnessurlaub, die keine PKV zahlt, ausser man hat einen Kurtarif) wie hoch sollte ein Kurtarif abgeschlossen werden, Kurtagegeld?

2. Reha
was ist Reha? Beispiele?
zahlt PKV? zahlt bei Angestellten die Deutsche Rentenversichrung?

3. Anschußbehandlung
was ist das? Beispiele? zahlt die PKV? oder die Rentenversicherung bei Angestellten?

4. Fall:
stimmt es?: Unfall, Krankenhaus, kann schlecht zu Fuß gehen, dann anschließend in Reha -> Reha zahlt dann PKV, Rentenversicherung? und was ist dann der Unterschied zur Anschlußbehandlung?

5. Welche PKV zahlt gut für Reha/Anschlussbehandlung/Kur, mit oder ohne Zusatztarif?

Ich hoffe es kann jemand Licht ins Dunkel bringen und dieses Thema kann mal abschließend behandelt werden! Vielen Dank vorab.

Re: Kur / Reha / Anschlußbehandlung ... in der PKV

Thomas, Montag, 08.09.2008, 15:14 (vor 5922 Tagen) @ TiBa

zu Nr. 1:
Kann man schon so böse sehen, aber was ist mit einem Brun-Out-Syndrom oder einer chronischen Bronchitis bei potentiellen Kindern, die irgendwann einmal in die PKV aufgenommen werden sollen/müssen?

zu Nr. 2:
Reha ist eine Rehabilitationsmaßnahme z.b. bei Krebs, Oberschenkelhalsbruch und Hirnschlag (hier sehr wichtig).

zu Nr. 3:
Eine Anschlussheilbehandlung (z.B. nach Krebs, Herzinfarkt, Hirnschlag, Oberschenkelhalsbruch, also nur nach schweren Erkrankungen) ist fast dasselbe wie in Nr. 2., allerdings im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (14-Tagesfrist). Wirft Sie z.B. das Krankenhaus wegen Unwirtschaftlichkeit (Budgetierung durch Fallpauschale DRG, vgl. wikipedia.de) raus und sind Sie aber noch zu schwach zur AHB, dann haben Sie Pech, wenn Sie dann nach 6 Wochen eine Reha bräuchten, diese Ihnen aber niemand zahlt!

zu Nr 4:
Sehr unspezifische Erkrankungsbeschreibung, gehört allerdings höchstwahrscheinlich nicht zum AHB-Katalog, ist damit Fall für Reha. Kostenübernahme durch die Rentenversicherung (=DRV), wenn Sie lange genug krankgeschrieben waren und durch den Unfall in Ihrer Erwerbstätigkeit behindert sind. Sind Sie in Rente, ist Ihrer Erwerbstätigkeit sicher nicht bedroht, weshalb Sie auch keine Reha bezahlt bekommen. Dasgleiche gilt für nichtarbeitende Ehefrauen sowie für Kinder!

zu Nr.5:
Haben wir doch hier alles schon x-mal durchgenudelt - sorry. Wenn Sie die MBKK (Teil 1 und 2) und die AVB unverständlich finden, sollten Sie Ihren Betreuer direkt darauf ansprechen. Bei einigen Versicherern gibt es leider mittlerweile außerhalb der Beamtentarife ein solches Tarifchaos, dass man keine pauschale Angaben machen, ob in den Haupttarifen das eine oder andere mitversichert ist. Die AHB wird vom PKV-Verband empfohlen, einen Rechtsanspruch gibt es aber nur selten (z.B. DKV) oder die Kur/Reha ist halt gleich komplett mitversichert (z. B. HUK). Und dann gibt es wieder PKVen (Barmenia, DBV, DKV z.B.), die Kurtarife habe, die natürlich auch die Reha zahlen! Und die genannten sind nur eine unverbindliche Auswahl unter den größeren am Markt und damit keine ausschließliche Empfehlung, zumal deren Bedingungen vielleicht auf andere Ansprüche von Ihnen nicht passen!

Re: Kur / Reha / Anschlußbehandlung ... in der PKV

TiBa, Montag, 08.09.2008, 18:37 (vor 5922 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank Thomas,

wie hoch sollte denn eine Kurtagegeldversicherung sein? Reichen da 200 Euro pro Tag?

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