Re: wechsel gkv zu pkv nach Arbeitslosigkei (Private Krankenversicherungen)

Stella @, Dienstag, 09.09.2008, 02:19 (vor 5922 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

nachzuwiesen ist, dass man die letzten 3 Jahre über der Bemessungsgrenze lag. So die Gesetztesänderung zum 01.04.07. Mit einer Unterbrechung der PKV-Versicherung hat das nichts zu tun. Sicherlich hilft Ihre PKV mit entsprechenden Gesetztestextauszügen die HR-Dame zu überzeugen.

mfg
Stella


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