Re: wechsel gkv zu pkv nach Arbeitslosigkei (Private Krankenversicherungen)
Hallo Thomas,
nachzuwiesen ist, dass man die letzten 3 Jahre über der Bemessungsgrenze lag. So die Gesetztesänderung zum 01.04.07. Mit einer Unterbrechung der PKV-Versicherung hat das nichts zu tun. Sicherlich hilft Ihre PKV mit entsprechenden Gesetztestextauszügen die HR-Dame zu überzeugen.
mfg
Stella