Re: Ehefrau GKV selbst bald PKV (Private Krankenversicherungen)

Thomas, Mittwoch, 10.09.2008, 14:49 (vor 5924 Tagen) @ Dirk Hinrich

Wenn Ihre Frau keine eigene, aus einem Angestelltenverhältnis bzw. ALG I resultierende GKV hat, muss Sie gegen einen eigenen Beitrag "freiwillig" gesetzlich oder privat versichert werden.
Bemessungsgrundlage ist Ihr hälftiges Einkommen (je nach GKV-Satzung gedeckelt auf die halbe oder volle Beitragsbemessungsgrenze), gekürzt um etwaige Freibeträge für Kinder, die aber auch wieder extra Beitrag kosten, wenn Sie mehr als die Beitragsbemessungsgrenze der GKV verdienen.
Sollten Sie Angesetellter sein, würde dies bei einer Deckelung auf die halbe Beitragsbemessungsgrenze ca. 300 Euro (sonst 600 Euro) GKV-Beitrag bedeuten, sollten Sie Selbstständiger bzw. Beamter (dürfen ja bei niedrigeren Einkommen schon in die PKV) sein, inkl. Pflegeversicherung 17% der Hälfte Ihres Einkommens, mindestens ca. 150 Euro, maximal 300 Euro (bei Deckelung auf die halbe BBG) bzw. 600 Euro (Deckelung auf die volle BBG).
Die genaue Berechnung ist z.Z. noch von der GKV-Satzung abhängig, wird aber mit Beginn des Gesundheitsfonds vereinheitlicht!


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