Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch... (Private Krankenversicherungen)

Kai @, Freitag, 12.09.2008, 16:44 (vor 5918 Tagen)

Hallo,
ich habe mich von zwei Maklern beraten lassen und bin jetzt ziemlich verwirrt. Mir geht es nicht, um möglichst günstige Beiträge sondern um eine sehr gute Absicherung.

Signal Iduna AB30, AB 20V und AEB1 50, SB-R30, SB R20V, SB-W100, PVB
Der Tarif hat keine Beihilfeergänzung wie man mir sagte ist die wichtig?

DBV BS50 T, BZ50, B350T, BW200, BN, PVB

Universa ST 3/30 ST 3/20 R, SZ II, BZ 50, PVB, A 30, A20R, ZA 50

Gibt es sonst noch einen Tarif, der sehr gut ist. Wie wichtig ist die Beihilfeergänzung. Die hat die Universa zum Beispiel sehr gut, die Signal gar niht mir drin oder hab ich es durch den AEB mit abgesichert?

Mir wächst es langsam übern Kopf, will eine gute Versicherung für die Zähne und fürs Alter, bin sonst ziemlich gesund.

Danke

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Thomas, Freitag, 12.09.2008, 18:29 (vor 5918 Tagen) @ Kai

Ich frage jetzt mal anders - Sie sind Beamter (Status: auf Zeit/Lebenszeit/Probe/auf Widerruf angeben!) oder? - nach Leistung:

Wollen Sie Chefarztbehandlung?
Wollen Sie Einbettzimmer?
Wollen Sie nur Zweibettzimmer?
Wollen Sie Mehrbettzimmer ohne Chefarzt?

Wollen Sie einen offenen oder weiten Hilfsmittelkatalog (wie in GKV) oder sind Sie bereit im Notfall auch mehrere 1000 Euro selbst zu bezahlen?

Wollen Sie wie in der GKV Kur oder Reha oder verzichten Sie wie die meisten PKV-Versicherten (ausgeschlossen in den Musterbedingungen der meisten deutschen PKVen und nur über Zusatztarife versicherbar) darauf, ohne es zu wissen?

Gilt in Ihrem Bundesland die Aufstockung der Beihilfe bei nicht-versicherten lebenswichtigen Leistungen auf 90%? Wichtig z.B. wenn gewisse Hilfsmittel nicht versichert sind und man sonst stürbe oder vor sich hin vegetierte, da man sich die Pumpen/eiserne Lungen oder den Blindenhund nicht leisten kann, da all das teurer ist als ein Luxusauto!

Und zuletzt: Wollen Sie einen Ansparvertrag auf ein Gebiss abschließen oder nicht (nichts anderes ist ein Zahnzusatztarif - lohnt sich beim Durchschnitt nie, sondern der Durchschnitt subventioniert hier die Nicht-Zähne-Putzer!)? Ist zwar billig und ok, aber kein K.O.-Argument gegen eine PKV, wenn hier Lücken sind?

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

KAi @, Freitag, 12.09.2008, 22:00 (vor 5918 Tagen) @ Thomas

Hallo,
ich bin Beamter auf Probe. Chefarztbehandlung wäre schon super, Zwei oder Einbettzimmer ist mir egal. Offener Hilfsmittelkatalog wäre schon praktisch, weil ich ungern mehrere 1000 EUro selbstzahlen will. Reha klingt sinnvoll, kann immer mal sein. Kur muss nicht zwingend sein.

Das mit der Aufstockung auf 90% weiß ich nicht.

Ansparung auf ein Gebiss ist nicht zwingend erforderlich. Ich denke, es würde ausreichen, wenn evtl. später mal Implantate zu 100% bezahlt werden. Also schon eine sehr gute Zahnversicherung. Aktuell ist mit den Zähnen alles ok, aber sie werden nicht mehr ewig halten.

Gruß

Kai

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Christian @, Dienstag, 16.09.2008, 14:14 (vor 5914 Tagen) @ KAi

Hallo!

@Thomas
Was Sie schreiben finde ich um Teil verwirrend bzw. falsch formuliert und zum Teil trifft es nicht auf Beamte zu!
Im letzten Absatz erwähnen Sie z.B. einen "Anspartarif für das Gebiss" den Zahnzusatztarif...ich vermute Sie meinen hier den Beihilfeergänzungstarif?
Dieser macht je nach Beihilfeverordnung durchaus Sinn!

"Gilt in Ihrem Bundesland die Aufstockung der Beihilfe bei nicht-versicherten lebenswichtigen Leistungen auf 90%?"

Sie drücken das falsch aus. Sie sagen damit:

Nachträgliche Aufstockung der Beihilfe von 50 auf 90% wenn lebenswichtige leistungen nicht privat abgesichert sind und somit nicht erstattet werden.
Ich glaube nicht, dass Sie das ausdrücken wollten, oder?
Sie meinen wohl: Zusätzliche Erstattung nichtbeihilfefähiger Hilfsmittel aus dem Beihilfeergänzungstarif des privaten Krankenversicherers, oder?

@Kai
Können Ihnen Ihre Makler die Fragen nicht beantworten?
Ich würde keinen Tarif ohne BE abschliessen!
Der BE der Universa ist nicht soooo gut! Auszug aus den Bedingungen des BZ puncto Zahnersatz:"......nach Vorleistung aus Beihilfe und Grundtarif analog dem Beihilfesatz erstattungsfähig.". Ergo: 50% Beihilfe = 50% Erstattung Restkosten. Gleiches gilt bei der Signal. Der AEB ist übrigens der BE:"...als Ergänzungstarif nach Anrechnung der Beihilfe."

Wichtig wäre noch zu wissen, um welche Beihilfeverordnung es hier geht! Sprich in welchem Bundesland Sie verbeamtet wurden.

LG
Christian

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

KAi @, Dienstag, 16.09.2008, 21:22 (vor 5914 Tagen) @ Christian

Ich bin in Schleswig Holstein versichert, welcher Tarif ist denn für Beamte sehr gut von den Leistungen und der Beihilfeergänzung.
Kann mich überhaupt nicht entscheiden und bin wie man merkt völlig verwirrt.
Ist die DBV denn besser als universa oder signal bzw. hat noch jemand einen Geheimtipp?

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Thomas, Mittwoch, 17.09.2008, 03:19 (vor 5914 Tagen) @ KAi

@ Christian:
Ich drücke mich nicht verwirrend aus. Man sieht leider an Ihnen die Unkenntnis der Beihilfeordnungen bei vielen Maklern. Aber ohne Kenntnis der Ordnung sollte man die Finger von Beihilfeversicherungen lassen, da man die Haftung für eine Fehlberatung trägt.

Die Aufstockung ist eine Folge der Fürsorgepflicht des Dienstherrn und der Vergewaltigung der Beamten in die PKV zu gehen. Sie greift z.B. nach Bundesrecht v.a. bei bei Ausschlüssen! In wenigen Ländern greift sie aber auch bei Versicherungslücken bei rechtzeitiger Vorsorge. D.h. hat man alles versichert bei einer PKV, was geht, dann muss der Dienstherr z.B. eine Lücke im Hilfsmittelkatalog einer PKV aufzahlen, das ist aber immer von den einzelnen Ausführungsbestimmungen abhängig.
Übrigens: Eine Lücke in einem Hilfsmittelkatalog der Beihilfe gibt es faktisch nicht, da der je nach Land mindestens 4 Din-A-4-Seiten lang ist, der vieler PKVen aber nur 4 Zeilen!

Ich erlaube mir hier zum Beweis für den zweifelnden Makler den engen §6 der Beihilfeordnung des Landes Schleswig-Holstein zu zitieren, der aber in Zeiten der Öffnungsaktion nur bei Auslagerung von wichtigen Leistungen in den Beihilfergänzungstarif und Vermerk der Verweigerung im Versicherungsschein greifen würde. D.h. man müsste eine BE-Tarif versichern, diesen aber mit einem vollen oder teilweisen Leistungsausschluss versehen - zugegebenermaßen abwegig:

(3) Für beihilfefähige Aufwendungen, für die trotz ausreichender und rechtzeitiger Versicherung
wegen angeborener Leiden oder bestimmter Krankheiten auf Grund eines individuellen
Ausschlusses keine Versicherungsleistungen gewährt werden oder für die die Leistungen auf
Dauer eingestellt worden sind (Aussteuerung), erhöht sich der Bemessungssatz um 20 %,
jedoch höchstens auf 90 %. Satz 1 gilt nur, wenn das Versicherungsunternehmen die Bedingungen
nach § 257 Abs. 2a Satz 1 Nr. 1 bis 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch erfüllt.

Damit ist das für den hoffentlich gesunden Kai irrelevant, aber das konnte man aber erst nach Nennung des Landes wissen. Es hat aber zur Folge, dass man die Theman Reha, AHB und Hilfsmittel ernst nehmen soll - denn was nicht versichert ist, zahlt man dann halt zur Hälfte selbst! Und die Zähne sind zwar nett, aber daran ist noch kein Beamter pleite gegangen! Aber wie wir ja immer wieder von Maklern hier hören, ist das das Hauptverkaufsargument und der Blöden-Republik Deutschland. Dass man bei einer Nichtversicherung einer eisernen Lunge hopps geht oder Haus und Hof verkaufen muss oder bei einer Nichtversicherung eines Blindenhundes den Preis von zwei Mitteklassewagen bezahlen darf, ist allerdings egal, da die Wahrscheinlichkeit hierfür natürlich geringer ist als Kariesschäden von Zahnputzverweigerern. (ACHTUNG: ZYNISMUS!)

So nun zu den Angeboten:
Universa:
Beihilfergänzungstarif bei Zähnen mickrig, der Hilfsmittelbereich ist ordentlich (z.B. auch Heimdialysegeräte bei Nierenversagen, Körperersatzstücke, Blindenhund, keine Limitierung beim Rollstuhl und dies auch in Bezug auf einen Beihilfeergänzungstarif, denn hier ist die Beihilfe ausnahmsweise zickig)
Der SZ II sieht Selbstbeteiligungen von bis zu 250 Euro pro Aufenthalt vor - sehr seltsam, so was nenne ich einen Zweibettzimmerverhinderungstarif! Da nehmen Sie lieber den Tarif SZ!
Außerdem sollten Sie den Tarif KU versichern, damit die Reha versichert ist, denn die ist in den anderen Tarifen explizit nicht versichert!

Zur DBV:
Hilfsmittel eingeschränkt und Nicht-Genanntes explizit ausgeschlossen: z.B. nur handgetriebener Rollstuhl, kein Blindenhund, keine eiserne Lunge, keine Prothesen !!! (außer Kunstaugen) und dann sehr unbestimmt: Es wird mehr erstattet, wenn es die Gesamtkosten der Behandlung senkt, na ja ....
Kein Logopäde!
Also hier würd"s mir schon reichen, lassen Sie das! Denn das ist auch der Tarif, in den Ihre zukünftigen Kinder reinrutschen würden!

Zur Analyse der Signal hab ich jetzt keine Lust mehr, Ihr Makler muss doch zu irgendwas gut sein! Der Mann verdient an Ihnen nicht schlecht (bis zu 9 Monatsbeiträge) und dafür darf man erwarten, dass man mal die Bedingungen etwas seziert.

Einen Geheimtipp gibt es nicht. Allerdings sollten Sie sich mal die Angebote der Barmenia (alle lebenserhaltenden Hilfsmittel drin, d.h. im Ernstfall offener Katalog, sehr guter ambulanter Ergänzungstarif VE inkl. Zahnarzt- und Kieferorthopädiekosten - nicht nur Materialkosten -, damit kann man zu den Top-Ärzten gehen und alles, was die Beihilfe als Luxus nicht bezahlt, wird übernommen, extra Kurtarif versicherbar) und der DKV (Anschlussheilbehandlung=Reha im Anschluss an Krankenhausaufenthalt im Haupttarif Q drin, geschlossener, aber sehr guter Hilfsmittelkatalog, häusliche Behandlungspflege drin, keine jährliche Limitierung des Zahnmaterial im Ergänzungstarif BET bei einer SB von 10%, Aufzahlung auch nicht beihilfefähiger Versorgungen inkl. Zahnarzthonorare!!! bei einer SB von 20%, d.h. hier ist die Luxusversorgung besser versichert als bei jährlichen Deckeln, wenn man schon auf Zahnzusatz steht, dann bitte so. Zudem passable Kurleistungen im Ergänzungstarif) anschauen.

Dass meine beiden Tipps sicherlich nicht die billigsten sind, liegt an der Leistung. Und lassen Sie sich immer auch das Einbettzimmer ausrechnen. Gerade bei sehr guten Tarifen ist der Preisunterschied vernachlässigenswert (z.B. bei der DKV Tarifbaustein ELE). Ein Einbettzimmer empfehle ich deshalb, weil dann nicht nur der ruhige Schlaf gesichert ist, sondern auch keine festen Besuchszeiten gelten, d.h. die Verwandten können kommen, wann sie wollen. Dies ist besonders bei berufstätigen Verwandten sehr wichtig!

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

KAi @, Mittwoch, 17.09.2008, 13:55 (vor 5913 Tagen) @ Thomas

Vielen Dank für die ausführlichen Infos, also von der universa und der dbv, kann ich mich ja dann verabschieden. Die signal iduna nimmt mich nicht laut Maklerin, da ich zu viele Kronen habe, die aber alle relativ neu sind.

Nun bin ich wieder bei Null, ich meine der eine Makler hat mir gerade von der Universa vorgeschwärmt wegen dem offenen Hilfsmittelkatalog etc. Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Tarif Hallesche Master und Central.

Von der DKV hat man mir abgeraten und von der Barmenia hole ich mir nochmal ein Angebot.

Ich will wirklich nur gut versichert sein, mir ist es auch egal ob ich 200 oder 300 Euro zahle, Hauptsache im Alter stimmts.

Gruß und Danke

Kai

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Thomas, Mittwoch, 17.09.2008, 20:45 (vor 5913 Tagen) @ KAi

Also jetzt verstehe ich bald nur Bahnhof:
Der NK der Halleschen ist doch für Nicht-Beamte! Meint der den Primo B für Beamten? Hände weg, da zu viele Leistungslücken. Vielleicht sollten Sie auch noch den Makler wechseln, wenn der den NK Ihnen als Beamter verkaufen will.
Die Central ist für ein mittleres Leistungsniveau gut, aber nicht Spitze, da das Beamtenäqquivalent der sehr guten und empfehlenswerten Central-Toptarife für Angestellte und Selbständige fehlt, obwohl die Beamtentarife auch als "Firstline" nach außen firmieren. Kur- und Rehaleistungen sind pro Jahr nur mit 520 Euro x 50% = 260 Euro erstattungsfähig, also nicht der Rede wert!

So und jetzt reden wir mal Tacheles:
Nehmen muss Sie im ersten halben Jahr der Verbeamtung jeder, allerdings u.U. ohne Beihilfergänzungstarif und mit 30% Risikozuschlag oder mit Beihilfergänzungstarif, aber höherem ergänzungszuschlag.
Im Rahmen der Öffnungsaktion gibt es aber nur eine Aufwandsentschädigung und keine bis zu 9-Monatsbeiträge Provision: Verstehen Sie jetzt, was hier gespielt wird?

Übrigens: Was hat Ihr Makler denn gegen die DKV-Beamtentarife? Versteh ich nicht. Bei der Barmenia gibts halt mehr Provision, aber bei dem Leistungsumfang ist das auch egal, da Sie dort sehr gut versichert wären, wenn Sie immer die höchste Leistungsstufe in jedem Tarif nehmen.
Ihre Zahngeschichten können - allerdings nur nur bei einem großen Risiko - bei jeder PKV ein Problem ergeben und Sie zu einem Fall für die Öffnungsaktion machen!

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Kai @, Mittwoch, 17.09.2008, 21:09 (vor 5913 Tagen) @ Thomas

Hmmmm,
bin mal gespannt, was mir die Barmenia schickt. Normal bin ich nicht so unbedarf, was solche Dinge angeht, diesmal schon. Ich denke immer, ich schließe was fürs Leben ab.
Es ist aber schon einleuchtend, wenn Zähne nur zu 80 % ersetzt werden statt zu 100 % z.B. ist es für mich wahrscheinlich billiger als einen Elektrorolli später mal und dann auf anhieb sofort zu bezahlen.

Ich habe mich wahrscheinlich zu sehr auf die Zähne versteift, weil ich da bei mir später Bedarf sehe.

Wie würde denn ei Ranking aussehen, was die Wichtigkeit angeht ihrer Meinung nach?

1. Hilfsmittelkatalog
2. Beihilfeergänzug
3......

gucke auch gerne mal sonst in einem alten Beitrag falls mich jemand darauf verweisen kann.

Habe auch schon Tests von diversen Zeitschriften gelesen etc. Was ich nirgendwo finde ist ein vernünftiges Ranking.

Wo die einzelnen Bereiche aufgelistet sind z.B.

Zahnarztkosten
1.) DKV
2.) Signal

Beiihilfeergänzung
1.) Central
2.)....

wenn es zu allen Bereichen so ein Ranking geben würde, fiele es mir leichter mich zu entscheiden.

Danke erstmal

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

kai @, Mittwoch, 17.09.2008, 23:30 (vor 5913 Tagen) @ Kai

und wie sind die Erfahrungen mit dem dt. Ring, der DEVK oder der R+V Versicherung. Stimmt es das die alte Oldenburger für Schleswig Holstein eher ungünstig ist?

gruß

Kai

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 00:26 (vor 5913 Tagen) @ kai

Komme ja aus dem Norden und da sind die Itzehoer (wohl Hanse Merkur im PKV Bereich) und die Provinzialja sehr verbreitet jemand Erfahrung mit den Versicherungen. Provinzial hört sich ganz gut an

Wem kann ich mal einen Antrag zumailen

Kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 14:28 (vor 5912 Tagen) @ kai

Hallo,
ich habe heute Infos von der Landeskrankenhilfe bekommen: Hört sich ganz gut an, wem kann ich das mal zumailen?

Die DBV würde mich aufnehmen, die Signal hat es mit einem Schriftstück ohne Begründung abgelehnt.

Gruß

Kai

Landeskrankenhilfe

Kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 17:36 (vor 5912 Tagen) @ Kai

Hier die Tarife? Sind die gut?
- Tarif 150SH, 155SH, 160SH, 165SH, 170SH, 175SH, 180SH (K02-76-09/04)
- Tarif 182SH (K02-77-09/04)
- Beihilfeergänzungstarif BHE (K02-43-03/04)
- Tarif 350, 355, 360, 365, 370, 375, 380 (K02-20-03/04)
- Tarif 382 (K02-21-03/04)
- Tarif 400 (K02-22-01/02)
- Tarif KHT (K02-24-01/02)
- AVB Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (K01-02-06/08)
- AVB Auslandsreise-Krankenversicherung nach Tarif AKV (K01-29-06/08)
- AVB Private Pflegepflichtversicherung (K01-10-07/08)


Tarif 170 in der Stufe SH mit Ergänzungsleistungen (Beihilfeträger: Schleswig-Holstein):
Neben der ärztlichen Behandlung schließt der Leistungskatalog so wichtige Positionen wie Vorsorgeuntersuchungen,
Heilpraktikerbehandlungen, Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Unfalltransporte und Psychotherapie durch
einen Arzt mit ein. Diese Aufwendungen werden zu 30% erstattet, ebenfalls die Kosten für Zahnbehandlung.
Für Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen beträgt die Erstattung 15%. Ergänzungsleistungen sind bei
Laborleistungen und Materialkosten für Zahnersatz und Inlays vorgesehen: diese werden zu 43% erstattet. In den ersten
drei Versicherungsjahren wird hierfür bis zu einem Erstattungsbetrag von 920,- EUR, danach jährlich bis zu einem
Erstattungsbetrag von 4.600,- EUR geleistet. Bei Unfall entfallen diese Höchstgrenzen. Zusammen mit dem Tarif BHE und
den Leistungen der Beihilfe kann eine Erstattung von 100% erreicht werden.
Für ambulante Kurbehandlung sieht der Tarif einen Zuschuss vor.
Tarif 182 in der Stufe SH:
In dieser Tarifstufe dient der Tarif 182 ausschließlich als Zusatztarif für die Tarife 150 - 180 in der Tarifstufe SH.
Der Erstattungsprozentsatz beträgt 20%, für Laborleistungen und Materialkosten bei Zahnersatz und Inlays 12%.
Die Kombination der Tarife 170 und 182 gewährt einen 50%igen Versicherungsschutz in den Bereichen ambulante
Heilbehandlung und Zahnbehandlung. Im Bereich Zahnersatz und Kieferorthopädie wird in den ersten drei
Versicherungsjahren bis zu einem Erstattungsbetrag von 480,- EUR, danach jährlich bis zu einem Erstattungsbetrag von
2.400,- EUR geleistet. Bei Unfall entfallen diese Höchstgrenzen. Zusammen mit dem Tarif BHE und den Leistungen der
Beihilfe kann eine Erstattung von 100% erreicht werden.
Für ambulante Kurbehandlung sieht der Tarif einen Zuschuss vor.
Beihilfeergänzungstarif BHE in der Stufe BHE15:
Der Beihilfeergänzungstarif erhöht den Versicherungsschutz im Zahnersatzbereich für Beihilfeberechtigte um 15%. Er kann
nur in Kombination mit den Tarifen 150-170 in einer Stufe mit Ergänzungsleistungen abgeschlossen werden.
Zusammen mit den Versicherungsleistungen nach den Tarifkombinationen 150-170 und 182 und den Leistungen der
Beihilfe nach den am 01.01.2004 gültigen Beihilfevorschriften, soweit diese nicht gekürzt werden und keiner der in den
Tarifen genannten Höchstsätze überschritten ist, ergibt sich eine Erstattung der Aufwendungen für Zahnersatz, Zahn- und
Kieferregulierungen von 100%.
Innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre werden Aufwendungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 3.000,- EUR,
danach jährlich bis zu einem Rechnungsbetrag von 15.000,- EUR erstattet. Bei Unfall entfallen diese Höchstgrenzen.
Tarif 370:
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus werden die Kosten für Behandlung und Unterbringung im Mehrbettzimmer
zu 30% erstattet.
Für stationäre Sanatoriumsbehandlung sieht der Tarif einen Zuschuss vor.
Tarif 382:
Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus werden die Kosten für Behandlung und Unterbringung im Mehrbettzimmer
zusätzlich zu 20% erstattet. Zusammen mit dem Tarif 370 ergibt sich also ein 50%iger Versicherungsschutz.
Tarif 400:
Nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse, einer Ersatzkasse, des Tarifs PSKV, der Heilfürsorge oder der Beihilfe für
das Mehrbettzimmer werden bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus die Mehrkosten für die Behandlung als
Privatpatient und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zu 100% erstattet.
Werden gesondert berechenbare ärztliche Leistungen und Unterkunft nicht in Anspruch genommen, so wird für jeden
Behandlungstag ein Krankenhaustagegeld von 45,-- EUR gezahlt, bei Verzicht auf eine der beiden Leistungen 27,-- EUR
bzw. 18,-- EUR.
Tarif KHT:
Für jeden Tag einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus wird ein Krankenhaustagegeld in vereinbarter Höhe
gezahlt. Bei halbstationärer Behandlung wird die Hälfte des versicherten Krankenhaustagegeldes gezahlt.
Tarif AKV:
Bei einem Aufenthalt im Ausland werden bei akut auftretender Krankheit die Aufwendungen für ambulante Heilbehandlung,
Zahnbehandlung und Krankenhausbehandlung sowie Reisemehrkosten für Rücktransport in die Heimat aus medizinischen
Gründen nach Kürzung um die Selbstbeteiligung von 50 EUR je Kalenderjahr erstattet.
Bei Tod der versicherten Person während des Auslandsaufenthaltes werden Leistungen für die Bestattung am Sterbeort
bzw. für die Überführung des Verstorbenen an den ständigen Wohnsitz bis zu 10.000,-- EUR gewährt.
Versicherungsschutz besteht während der Versicherungsdauer für beliebig viele Auslandsreisen, längstens jedoch für 42
Tage Aufenthalt im Ausland je Reise.
Für längere Auslandsreisen gibt es spezielle Absicherungsmöglichkeiten.

Barmenia

Kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 17:43 (vor 5912 Tagen) @ Kai

VB330+3Z Kompakttarif mit Leistungen für Arzt, Krankenhaus und Zahnarzt
Ambulante Heilbehandlung
- 50 % Arzt oder Heilpraktiker (einschl. Arznei- und Verbandmittel)
- 50 % Vorsorgeuntersuchung (ohne Begrenzung auf gesetzlich eingeführte
Programme)
- 50 % Heilmittel (z. B. Massagen)
- 50 % Hilfsmittel, sofern Höchstsätze gelten: bis zu 50 %
(z. B. Brillen, Kontaktlinsen bis zu 416 EUR Rechnungsbetrag,
ab 8.0 Dioptrien bis zu 624 EUR Rechnungsbetrag)
- 40 % psychotherapeutische Behandlung
Stationäre Heilbehandlung
- 50 % allgemeine Krankenhausleistungen
- 50 % Transport zum und vom Krankenhaus
- 50 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten
Zahnbehandlung, Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung
- 50 % Zahnbehandlung (auch Inlays)
- 50 % Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung
VS200 Stationäre Heilbehandlung
- 100 % privatärztliche Behandlung (Spezialist Ihrer Wahl)
- 100 % Zweibettzimmerzuschlag
VE350 Beihilfeergänzungstarif
- 50 % der nicht beihilfefähigen Aufwendungen für ambulante und stationäre
Heilbehandlung
- 40 % der nicht beihilfefähigen Aufwendungen für psychotherapeutische Behandlung,
Zahnbehandlung und Zahnersatz
- 50 % Krankenrücktransport aus dem Ausland und Überführungskosten
VEN Ergänzungstarif zu den Beihilfetarifen mit Leistungen für Untersuchungs- und
Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen
Therapierichtungen und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
aufgeführt sind.
Im Rahmen dieser Naturheilverfahren werden erstattet
- 100 % der Aufwendungen für ambulante und stationäre Heilbehandlung einschl.
Arznei- und Heilmittel, die nach Anrechnung der Beihilfeleistungen und der
Leistungen aus den Beamtentarifen verbleiben
- 80 % der Aufwendungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz, Zahn- und
Kieferregulierung einschl. Arznei- und Heilmittel, die nach Anrechnung der
Beihilfeleistungen und der Leistungen aus den Beamtentarifen verbleiben
VK100 Genesungs- und sonstige Kuren
- 100 % für Behandlung und Kurmittel
- 100 EUR Genesungsgeld bis zu 28 Tagen bei Genesungskuren
GZ Gesetzlicher Zuschlag in Höhe von 10 %
für die Beitragsentlastung im Alter
PVB Pflegepflichtversicherung
für Personen mit Beihilfeanspruch im Pflegefall

Re: Barmenia

Thomas, Donnerstag, 18.09.2008, 19:03 (vor 5912 Tagen) @ Kai

Das ist das, was ich Ihnen gesagt habe. Mit dem Tarif VEN sind wir jetzt hier schon an der Grenze zur Überversicherung, wenn auch noch das Hufelandverzeichnis versichert ist, das vieles sehr medizinisches Zweifelhaftes enthält! Das Einbettzimmer wollen Sie aber immer noch nicht, na ja Geschmäcker sind halt unterschiedlich.

Re: Barmenia - eine Frage noch

Kai @, Donnerstag, 18.09.2008, 23:04 (vor 5912 Tagen) @ Kai

Hallo,
es sieht dann so aus als würde es die Barmenia werden, morgen erklärt mir noch jemand die Provinzial.

Mich würde nur interessieren, was es genau bedeutet, wenn ich 40% z.B. Psychotherapie bekomme und 40 % bei Zahnersatz und dann über den Beihilfeergänzungstarif nochmal 40 % absicher. Bedeutet das, dass dann 80 % der restlichen 50 % (50%Beihilfe) gezahlt werden?
Also wäre ich mit der Barmenia besser abgesichert als z.B. DBV oder Signal...

Vielen Dank

Re: Landeskrankenhilfe

Thomas, Donnerstag, 18.09.2008, 18:55 (vor 5912 Tagen) @ Kai

Lassen Sie das, immer neue Fässer aufzumachen und lesen Sie besser die MBKK (Musterbedingungen Krankheitskosten) in der jeweiligen Tarifanwendung. Die muss Ihnen jeder Makler geben. Nur darin steht eindeutig, wie der Block Hilfsmittel, Heilmittel, gemischte Heilanstalten, Reha, AHB versichert ist. Eigentlich sollte ein passabler Makler das mit einem Vergleichsprogramm ausfiltern jönnen.

Zur LKH: Die LKH hat mir rigiden Leistungsauslegung und Leistungsverweigerung Rechtsgeschichte geschrieben und meistens in den Prozessen Recht bekommen. Lassen Sie hier die Finger weg, v.a. wegen des Problems der gemischten Heilanstalten, das hier rigoros durchgezogen wird: Beispiel: Sie kommen am Samstag mit einem x-gebrochenen Knochen in ein Krankenhaus, das auch Kuren oder Reha anbietet: Die Behandlung wird dann oft nicht bezahlt, aus, basta, da am Samsatg und Sonntag kein Mensch diesen Aufenthalt genehmigen kann oder ablehnen kann, da in den entsprechenden Abteilungen des Versicherers wahrscheinlich in der Lüneburger Heide wandern gehen. Am Montag sind Sie dann vielleicht 10.000 Euro ärmer, wenn eine Ablehnung kommt!

Übrigens: Viele der von Ihnen benannten Versicherer sind zu klein und werden aufgrund der politischen Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren dicht machen bzw. mit anderen wegfusionieren, wie das z.B. bei der Alten Oldenburger passiert. Also bitte zu den Großen gehen, wozu z.B. auch die Barmenia, aber ebenso die Debeka, DKV, Hallesche, Continentale gehören. Dass man nicht immer überall gute Tarife findet, ist klar!

Immer noch keine Entscheidung?

Christian, Sonntag, 21.09.2008, 11:37 (vor 5909 Tagen) @ Thomas

Na, hier hat sich ja einiges getan!

Wenn ich alles kommentieren wollte, was mir aufstösst...

@Kai
DBV:
Mit versicherbarem BE (also nicht über Kontrahierungszwang) meines Erachtens für Männer der 2. Beste Tarif am Markt.
Die Beihilfeergänzung, der "BN150" öffnet den HM-Katalog. Auf die Frage nach dem offenen Hilfsmittelkatalog antwortete der Versicherer bereits in der Vergangenheit: "Ja...in allgemein gebräuchlicher Ausführung sind erstattungsfähig." - ohne Summenbegrenzungen, diese sind immer gefährlich! Was sind schon 1040 € in 20 Jahren?
Deswegen fällt es mir schwer, dass Pro-Barmenia-Argument an früherer Stelle - mit dem elektrischen Krankenstuhl - nachzuvollziehen! "1040 € Rechnungsbetrag" steht geschrieben. Soll das reichen? Gleiche Höchstbegrenzung gilt übrigens auch für Hörgeräte. Es gibt weitere Lücken...
Die DBV bestätigt Ihnen bestimmt gerne schriftlich, dass die Logopädie erstattet wird. Mir gegenüber haben Sie es zumindest getan...
Es ist zudem löblich, dass der BE im Bereich der Hilfsmittel "...verbleibende Aufwendungen für Hilfsmittel..." erstattet.
Thomas hat schon ein wenig recht, wenn er sagt, dass es diese faktisch nicht gäbe, aber die Praxis (je nach BhVO: Perücken alle 4 Jahre) belehrt mich eines besseren. Die Perücke einer meiner Freunde überlebt 1 Jahr und kostet 2400 €. Zudem, sind die nächsten Beihilfekürzungen schon in Planung!

Noch eins zum Zahnersatz: S.-H. kürzt ja z.B. bei den M&L-Kosten den zu erstattenden Teil um 40%. Diese werden komplett aus dem BN150 übernommen, falls Ihnen dass nicht bewusst war. Ein Zahnarzt, welcher ein Honorar über dem 3,5-fachen Satz abrechnen möchte, ist meines Erachtens unseriös & will sich bereichern!
Der "Q" der DKV ist in vielen Teilbereichen zu schlecht. Der HM-K. sowas von geschlossen. Ich kann da die Empfehlung von Thomas absolut nicht nachvollziehen...
Und ich mag die DKV übrigens sehr! Aber das hat Gründe, die ich nicht hier posaunen muss.

Auch hinsichtlich der Beitragsanpassungen der Bestandskunden sind Sie hier bestens bedient (Tipp: Nicht mit den Beitragshistorien verwechseln, die so manche Vermittler gerne verschicken!).
...genauso übrigens wie bei der Victoria auch!
Für Frauen ist der Tarif im Rückblick, seit Öffnung vor ca. 8 Jahren, unglaublich günstig!

Kommen wir zu meinem früheren Liebling: Die "Hallesche"
...natürlich nicht der Primo! Den Master (NK) gibt es auch nicht für Beamte! Na, wer weiss den Namen?
...ich muss mich mal kundig machen, ob es den überhaupt noch gibt. Wird seit 5 Jahren bestimmt schon nicht mehr aktiv vertrieben.

Zur Signal:
Hinsichtlich Stabilität nicht empfehlenswert. Musste aber im Feb. jmd dort versichern...9 Kronen...+ fast geschlossene Lücke...Annahme ohne Zuschlag!

Muss leider dringend weg...



Re: Immer noch keine Entscheidung?

Thomas, Sonntag, 21.09.2008, 22:40 (vor 5909 Tagen) @ Christian

@Christian:
Die Erläuterungen der DBV an Sie in Ehren, nur warum werden dann die Tarifbedingungen nicht modifiziert? Sind die Erläuterungen vom Vorstand abgezeichnete Vertragsmodifikationen oder sind das nur Beschreibungen der aktuellen Regulierungspolitik. Ihre Aussagen kann ich in diesem Zusammenhang auch unter dem Gesichtspunkt nicht nachvollziehen, dass Kulanzleistungen in 20 Jahren irrelevant sicher irrelevant sein werden.

Zum Q: Der Q ist einer der besseren, sicher nicht der beste Tarif am Markt! Der Hilfsmittelkatalog ist geschlossen wie bei 90% der Tarife am Markt, dafür sind alle existentiellen Sachen versichert, die man sich nicht selbst leisten könnte, und zudem der übliche Kleinkram.

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Kai @, Montag, 22.09.2008, 17:37 (vor 5908 Tagen) @ Thomas

Hallo,
ich tendiere jetzt ganz stark zur Barmenia.
Habe den Makler gewechselt und der neue hat mir jetzt auch den Deutschen Ring empfohlen, da die Unternehmenskennzahlen dort besser sind. Die Leistungen sind im Vergleich zur Barmenia ähnlich, was Hilfsmittel und Beihilfeergänzung angehen.
Ich finde aber bei genauer Betrachtung der Zahnarzttarif ist wesentlich schlechter.
Des weiteren hat er mir noch die Victoria empfohlen.

Also, ich werde in dieser Woche die Barmenia klarmachen denke ich.

Gruß

Kai

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Thomas, Montag, 22.09.2008, 18:59 (vor 5908 Tagen) @ Kai

Die Victoria gehört zur DKV. Keine großen Unterschiede, der Beihilfeergänzungstarif ist aber umfangreicher, erreicht - wie Sie richtig festgestellt haben, aber nicht das Niveau der Barmenia.

Den Deutschen Ring finde ich ehrlich gesagt in Zeiten der dauernden politischen Eingriffe in die PKV zu klein, wenn auch sehr innovative Beihilfeergänzungskonzepte dort vorhanden sind! Es helfen tolle Kennzahlen leider auch nichts, wenn wir eine Linksblockregierung bekommen und Sie als Altfall Besitzstandsschutz haben, aber in einem faktisch geschlossenen Tarif sitzen, da jeder Neuverbeamtete in eine Bürgerversicherung muss!

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Christian, Dienstag, 23.09.2008, 20:41 (vor 5907 Tagen) @ Thomas

Mit Verlaub... :-)

Die Victoria und die DKV gehören zum Ergo-Konzern, mehr eigentlich nicht.
Ansonsten sind Sie eigenständig & haben nicht viel gemeinsam. Tarifkalkulationsgrundlagen, Risikomanagement, Tarifgestaltung, Annahmepolitik, Vertriebsstruktur...alles unterschiedlich.
Da sind sich die Tarife von R+V und SDK ähnlicher!!! :-)))
...und die sind sich spinne feind...Volksbank vs. Sparkasse eben...

Zum ERGO-Konzern gehören unter anderem: D.A.S.; Hamburg Mannheimer, KarstadtQuelle.

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Thomas, Dienstag, 23.09.2008, 22:48 (vor 5907 Tagen) @ Christian

Mit Verlaub:
Identität der Vorstände von DKV und Victoria KV (=Nicht zu verwechseln mit der restlichen Victoria)!
Identität der neuen Tariflinie BM/VM, sogar bezüglich der Kalkulation trotz rechtlich (noch) getrennter Kollektive!

Sehen Sie, wohin der Zug geht?

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Maike, Mittwoch, 28.01.2009, 19:25 (vor 5780 Tagen) @ Christian

So ganz kann ich diese Aussage nicht bestätigen.
Die DKV und Victoria sind schon sehr miteinander verbunden.
Die Anteile der DKV an der Victoria-Krankenversicherung betragen immerhin 51 %.
Außerdem erfolgt die Tarifgestaltung, Annahmepolitik, Risikomanagement usw. seit einiger Zeit in Zusammenarbeit.Da von allen Ergo-Unternehmen die Abteilungen zusammengefaßt werden um Synergieeffekte zu erzielen.

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Kai @, Donnerstag, 25.09.2008, 17:30 (vor 5905 Tagen) @ Thomas

Hallo,
ich bin es nochmal, hmmm der Deutsche Ring ist bei den Hilfs und Heilmitteln besser als die Barmenia, habe ich gerade festgestellt. Was spricht denn gegen den deutschen Ring und was meinst du mit einem geschlossenen Tarif?
Gruß

Kai

Am Wochenende entscheide ich mich endlich...

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Thomas, Donnerstag, 25.09.2008, 18:30 (vor 5905 Tagen) @ Kai

Ein geschlossener Tarif, ist ein Tarif, in den keine neuen und damit meist gesunden Versicherten mehr aufgenommen werden. Viele behaupten, dass geschlossene Tarife im Beitrag explodieren, da keine Risikodurchmischung erfolgt und die Gesunden diesen verlassen, die Kranken aber nicht. Über dies alles kann man sich finanzmathematisch streiten.

Nur eines ist sicher: Sollte eine PKV aufgrund politischer Entscheidungen nurmehr neue Kunden in der Zusatzversicherung erhalten, ist bei geringer Zahl der Altversicherten in den Volltarifen mit einer Explosion der Verwaltungskosten, die für Volltarife nun einmal nötig sind, zu rechnen. Bei einem größeren Versicherer werden diese Probleme auch durch das stetig wachsende Zusatz-PKV-Geschäft später oder gar nicht eintreten.

Allerdings werden viele kleine PKVen das Problem durch Fusionen lösen.
Wenn Ihnen also der Deutsche Ring wegen seiner Leistung zusagt, können Sie dorthin gehen, Ihnen muss nur klar sein, dass klein leider in Zeiten politischer Einflussnahme nicht mehr fein bedeutet!

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Jochen @, Mittwoch, 01.10.2008, 20:00 (vor 5899 Tagen) @ Kai

Hallo,

ich würde empfehlen, unbedingt noch die DEBEKA-Tarife zu prüfen! Die Makler haben die nicht im Angebot, weil die DEBEKA ihren Vertrieb wohl nur selbst macht.
Meine Frau ist als Beamtin mit 39 Jahren und ich bin als Angestellter mit 44 Jahren Mitglied geworden und wir haben es nie bereut. Auch die Beiträge sind in den vergangenen 5 Jahren nur minimal gestiegen.

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Thomas, Donnerstag, 02.10.2008, 04:04 (vor 5899 Tagen) @ Jochen

Und Sie Jochen erfreuen sich an der Nicht-Versicherung der meisten Hilfsmittel, von Kur und Reha, bei Ihrer Frau ist bei Einschluss des BE wohl nur die Kur und Reha faktisch nicht versichert.
Ob das eine so gute Idee ist, solche Tarife hier zu promoten, ohne auf diese Lücken hinzuweisen? Wenn man diese Lücken akzeptiert, ist die Debeka sicherlich eine sehr gute PKV, aber leider eine mit Lücken!

Re: Immer noch keine Entscheidung?

Ernst @, Sonntag, 05.07.2009, 18:34 (vor 5622 Tagen) @ Thomas

Wenn ich solche Beiträge in diesem und anderen Foren von sogenannten "Experten" lese, dann zweifle ich am Sinn von solchen Foren, welche eine Hilfe sein sollen und nicht noch mehr verunsichern sollten.

Es gibt an jeder PkV und jedem Tarif etwas, was andere besser können (oder zumindest versprechen).

Bei der Debeka ist es der Hilfsmittelkatalog und die Kur
welche Versicherungsvermittler und Makler gerne als negativen Punkt gegen die Debeka verwenden um die Kunden zu bewegen ihrer Versicherungsempfehlung zu folgen.

Was für ein Schwach...!!

Bei der Lebensentscheidung für eine priv. Krankenversicherung/Tarif geht es doch um mehr. Das Gesamtpaket entscheidet.
Man sollte sich bei der Entscheidung auf das wesentliche konzentrieren.
Leistung, Service, bezahlbare Beiträge, Unternehmensruf, Unternehmenswerte, Tarifwerte usw. usw.

Hier überzeugt gerade die Debeka.
Jedenfalls hatte die Debeka es nicht nötig ihre Tarife vergreisen zu lassen und nun neue Tarife aufzulegen wie die meisten anderen Versicherer (welche in diesem Forum auch am häufigsten genannt werden!).

Die Anzahl der Neukunden der Debeka sollte auch ein Hinweis sein.

Vor der Entscheidung bitte vielfältig informieren und vorher für sich die Schwerpunkte / Leistungen festlegen.
Ich bin zwar ein Fan der Debeka (gute Erfahrungen seit 14 Jahren) rate jedoch auch andere Versicherungen wie
LMV, AOL, SDK, Nürnberger zu berücksichtigen.

Das Problem ist hier jedoch wohl, daß an der Debeka und verschiedenen kleineren Versicherungen Makler nicht provitieren können, da diese Versicherungen ein eigenes Vertreter und Servicenetz haben........

Guss Ernst

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Nicole @, Mittwoch, 17.09.2008, 21:13 (vor 5913 Tagen) @ KAi

Hallo und guten Abend Kai,

ich kann kurz über die Central etwas sagen: In demTarif KB sind die Ergänzungsleistungen bereits enthalten, wie z.B.: zahnprophylaktische Leistungen sowie Material- und Laborkosten bei Zahnersatz u. KFO, im stationären Bereich wird die Gebührenordnung für Ärzte über den Höchstsatz erstattet, Brillenfassungen, Auslandskrankenschutz, Krankenhaustagegeld sind ebenfalls enthalten.

Die Central hat in Ihrem Antrag bezüglich der Zähne nur 2 Fragen: "Findet zur Zeit eine zahnärztliche oder kieferorthopädische Behandlung statt oder ist eine solche beabsichtigt oder angeraten?" "Anzahl der noch nicht ersetzten fehlenden natürlichen Zähne (außer Weisheits- und Milchzähne)" - also eine ZahnLÜCKE. Nach Kronen wird hier nicht gefragt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein wenig helfen.
Grüße
Nicole

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Tuncay @, Sonntag, 28.09.2008, 23:55 (vor 5902 Tagen) @ Thomas

hallo,

der beitrag ist ja schon etwas älter und falls sie noch nichts gefunden haben kann ich ihnen ja mal ein angebot erstellen
das zumindest ihren anforderungen für eine qualitative versicherung entspricht.

einfach eine mail an mich mit alter und bundesland und vileicht speziellen interessen

gruss

Tuncay

Re: Welche private KV ist die Richtige, ich blicke nicht mehr durch...

Tuncay @, Montag, 29.09.2008, 00:01 (vor 5902 Tagen) @ Kai

apropos zahn,

ich habe anfang des jahres eine kundin mit einem dutzend kronen und implantaten bei der inter eingereicht und sie wurde aufgenommen.

der cl tarif der inter bietet im zahnbereich von anfang an 80%
auf inlays und implantate und ab dem 5jahr unbegrenzt für inlays und implantate.
wie bereits vorher geschrieben,bei interesse mail an mich

bye

Tuncay

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